Das ist eine Argument, aber kein Grund. Probiere es!
Beiträge von flatty
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Mir hat die GKV Vollnarkose bezahlt und die war gut!
Gruß
Flatty -
Sogar einer Untervermietung MUSS der VM zustimmen, insofern nicht besondere Gründe dagegen sprechen (z.B. auffälliges Verhalten des potentiellen Untermieters, Überbelegung der Wohnung etc.)
Gruß
Flatty -
Wonderbra.
Dann wird's schwer. Sie ist dann berechtigt, dass Kündigungsrecht auf max. 4 Jahre auszuschließen. Dann hilft nur noch kämpfen. "Suche" möglichst viele Mängel an Deiner Wohnung, reklamiere diese und bitte um Abhilfe (zugige Fenster, Risse in Fugen, evtl. verkalkte Wasserboiler, Geräusche von den Heizkörpern... ), vlt. kommst Du auf diesem Weg aus der Sache heraus.
Alternativ suche mit ihr das Gespräch nochmal - ja, bringt dich nicht viel weiter mein Tipp. Erzähle ihr doch mal von Deiner drohenden Arbeitslosigkeit, dass Du Deine Miete dann nur unregelmäßig zahlen kannst..... Du nun ein kleinere Wohnung suchst... Kenne halt den Typ Vermieterin nun nicht, aber das wäre so Tipps!
Flatty
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Re: Mietvertrag - Trotz Kündigungsausschluss vorzeitig raus?
Hast Du eine Staffelmietvereinbarung (Miete erhöht sich nach einiger Zeit AUTOMATISCH ohne Aufforderung des VM)?
Ansonsten kann sich Dein Vermieter (bei Wohnraum) diesen Kündigungsausschluss sonstwo hinschieben.
Ich bin selbst u.a. in der WoWi tätig und kann somit die Frage eindeutig beantworten.
Falls sich Dein Vermieter weiter querstellt: Ab zum Anwalt, Deine Chancen stehen sehr gut!
FlattyPN mir sonst mal, kannst mir ja mal Deinen MV mailen!
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Hallo!
Kann mir einer sagen, wie das Stück heißt? So ein Streicher /Klavier / Drum-Stück ist das, was derzeit unter der 1212 läuft.Disclaimer: Googlen und TT'en half bisher nicht.
Gruß
Flatty -
Hehe, meine Favoriten sind:
- McDrive mit dem Tandem
- McDrive mit dem Rettungswagen und dann schön hinten drin mampfen (natürlich das Lüften danach nicht vergessen)
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SIM war schnell da
MCC lässt auf sich warten, ist lt. 1212 im Rückstand, ABER man kann sich nach Eintreffen dort melden, damit die 2 Monate erst ab dem Zeitpunkt der ersten Nutzbarkeit beginnenFlatty
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Dadurch, dass du dann doch noch der Erhöhung zustimmtest, akzeptiertest Du sein vorgehen. Er kann auf Zustimmung zur Erhöhung klagen.
Also: Ja, Du musst zahlen.
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Wo ist das Problem?
Lege die Rechnungen als Kopie bei. Der Zwischenschritt, dass Du die Ipods Deinem Bekannten (ganz regulär....) abgekauft hast, hat den Käufer nicht zu interessieren. Notfalls kopiere die Rechnungen und decke den Rechnungsempfänger ab.Verkauf von Privat, gut aus.
Oder habe ich da was übersehen?
Flatty