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Original geschrieben von GlobalLude
Mir erschliesst sich bei der Argumentation des Urteils und der diversen befürwortenden Meinungen in Gesetzeskommentaren allerdings immernoch nicht, weshalb man davon ausgeht, dass der Mobilfunkanbieter dem Endkunden ein Verbraucherdarlehen in Form einer sonstigen Finanzierungshilfe gewährt, wenn dieser lediglich eine Provision an den Händler ausschüttet und dieser eigenmächtig entscheidet, welches Handy (bzw ob überhaupt eines) er hinzufügt.
Ich sehe keinen großen Unterschied zur GE Money Bank & Co, die dem Mediamarkt freie Hand geben, Herbt Schwakowiak durch das Geld eine Playstation oder eine Waschmaschine zu finanzieren, falls die Rahmenbedingungen stimmen.
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Ausserdem ergibt sich eine noch viel weiterreichende Problematik:[...]
Der "Zins" ist nominal also bei beiden gleich hoch, was zu einem mehr als 3mal so hohen Zinssatz bei Kunde B führt. Da bei beiden Verträgen der Mobilfunkanbieter als Vertragspartner für das Verbraucherdarlehen agieren soll und wohl die Unwissenheit des Kunden B ausgenutzt wurde, liegt ein wucherähnliche Rechtsgeschäft zumindest nahe.
Wucher hat ja auch was mit den übrigen Marktbedingungen zu tun. Zumindest der eingefleischte TTler weiß, dass die Spanne von "Werbeforum-Topdeal" bis zu "$Netzbetreibershop auf der Kö in D" extrem weit ist. Wucher ist da wohl schwierig.
Nochmal das grundsätzlich Ansatz: Dass bei solchen Angeboten eine Finanzierung vorliegt, darüber brauchen wir aber nicht diskutieren, oder? Das beigelegte Handy ist dort nur Alibi der Netzbetreiber, die sich vor irgendeinem Gericht dadurch Gnade erhoffen.
Wenn Menschen mit "$Teure(s)Konsumprodukt(e) für 0 EUR" gelockt werden, später monatlich happige Raten abzahlen müssen, dann ist das für mich ein Verbraucherdarlehen. Gerade mit den extrem hoch subventionierten Tarifen, wie man sie zu hauf auf eBay findet, telefoniert doch nicht wirklich jemand, oder? Minutenpreise unter 39ct sind dort fast gar nicht zu finden, ich meine in den letzten Monaten sogar mal 59ct erblickt zu haben.
Disclaimer: Es wird immer Amtsrichter geben, die sich sagen "Das haben wir immer so gemacht, das machen wir nun nicht anders", gerne auch unterstützt von einem Beklagten-RA, der sich einfach für ein Mandat <300 EUR nicht bemühen will. Die o.g. Entscheidungen gehen aber einen richtigen Weg und mir ist aus unmittelbarer Erfahrung bekannt, dass auch andere erstinstanzliche Gerichte auf diese Idee kommen.
Viele Grüße
Flatty