Beiträge von flatty

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    Original geschrieben von HP-owner

    Also direkt bei Vf abgeschlossen muss man mind. 12 Monate Kunde bleiben, bevor man den Bonus erhält. Und dann sollen über PB die Punkte kurz nach Abschluss gutgeschrieben werden und auch BLEIBEN, selbst wenn man nach 2 Monaten wieder kündigt ?
    Schön wär's, aber mir fehlt noch der Glauben.


    Gibt es denn hier wirklich schon Leute, die das erfolgreich so über PB durchgezogen haben (10000 Punkte behalten, obwohl nach 1 oder 2 Monaten gekündigt) ?


    Hallo,


    na klar ist das so. Die Vertragsbedingungen sind eindeutig bei der PB-Aktion. Keine Mindestvertragslaufzeit. Dass Dir, ggf, auch von 400-EUR-Jobbern im Callcenter, andere Informationen gegeben werden, ist irrelevant. Abschließen und baldmöglichst kündigen, deine Punkte erhältst Du.


    Grüße

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    Original geschrieben von g-town-andreas
    Das Ergebnis könnte aber dahin gehen, dass der Endverbraucher darunter "leidet". Ich habe z.B. gehört, dass es in der Türkei (lasse mich gerne korrigieren) NUR Handyverträge gibt. Willst du ein Handy haben, dann kauf es dir...
    Ich kann mir vorstellen, dass dieses Urteil - sollte es vielleicht noch einmal durch eine höhere Instanz bestätigt werden - für einige Händler dazu führen könnte, das ganze umzustellen.


    Den eins ist Sicher: Die Händler können / wollen / werden dieses nicht einfach so hinnehmen - wer nimmt den gerne ein benutztes iPhone zurück??? - und die Netzbetreiber können nicht auf alle Händler verzichten.


    Ich sehe da keinen Zusammenhang.


    Um die letztgestellte Frage zu beantworten: Immer mehr. Onlinehändler sprießen wie Pilze aus dem Boden, der stationäre Handel stagniert. Es ist bereits jetzt schon so, dass widerrufene Produkte nach Prüfung / Neukonfektionierung wieder ganz normal veräußert werden, da sehe ich kein Problem.


    Zugegeben, hochsubventionierte Produkte sind für Auszahlungs-Geschichten super, aber ich sehe da ebenfalls keine Abnahme der Angebote. Vor allem nicht im Online-Bereich, bei dem ja i.d.R. das Widerrufsrecht schon seit Jahren gegeben ist.


    Grüße

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    Original geschrieben von GlobalLude
    Mir erschliesst sich bei der Argumentation des Urteils und der diversen befürwortenden Meinungen in Gesetzeskommentaren allerdings immernoch nicht, weshalb man davon ausgeht, dass der Mobilfunkanbieter dem Endkunden ein Verbraucherdarlehen in Form einer sonstigen Finanzierungshilfe gewährt, wenn dieser lediglich eine Provision an den Händler ausschüttet und dieser eigenmächtig entscheidet, welches Handy (bzw ob überhaupt eines) er hinzufügt.


    Ich sehe keinen großen Unterschied zur GE Money Bank & Co, die dem Mediamarkt freie Hand geben, Herbt Schwakowiak durch das Geld eine Playstation oder eine Waschmaschine zu finanzieren, falls die Rahmenbedingungen stimmen.

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    Ausserdem ergibt sich eine noch viel weiterreichende Problematik:[...]
    Der "Zins" ist nominal also bei beiden gleich hoch, was zu einem mehr als 3mal so hohen Zinssatz bei Kunde B führt. Da bei beiden Verträgen der Mobilfunkanbieter als Vertragspartner für das Verbraucherdarlehen agieren soll und wohl die Unwissenheit des Kunden B ausgenutzt wurde, liegt ein wucherähnliche Rechtsgeschäft zumindest nahe.


    Wucher hat ja auch was mit den übrigen Marktbedingungen zu tun. Zumindest der eingefleischte TTler weiß, dass die Spanne von "Werbeforum-Topdeal" bis zu "$Netzbetreibershop auf der Kö in D" extrem weit ist. Wucher ist da wohl schwierig.



    Nochmal das grundsätzlich Ansatz: Dass bei solchen Angeboten eine Finanzierung vorliegt, darüber brauchen wir aber nicht diskutieren, oder? Das beigelegte Handy ist dort nur Alibi der Netzbetreiber, die sich vor irgendeinem Gericht dadurch Gnade erhoffen.


    Wenn Menschen mit "$Teure(s)Konsumprodukt(e) für 0 EUR" gelockt werden, später monatlich happige Raten abzahlen müssen, dann ist das für mich ein Verbraucherdarlehen. Gerade mit den extrem hoch subventionierten Tarifen, wie man sie zu hauf auf eBay findet, telefoniert doch nicht wirklich jemand, oder? Minutenpreise unter 39ct sind dort fast gar nicht zu finden, ich meine in den letzten Monaten sogar mal 59ct erblickt zu haben.



    Disclaimer: Es wird immer Amtsrichter geben, die sich sagen "Das haben wir immer so gemacht, das machen wir nun nicht anders", gerne auch unterstützt von einem Beklagten-RA, der sich einfach für ein Mandat <300 EUR nicht bemühen will. Die o.g. Entscheidungen gehen aber einen richtigen Weg und mir ist aus unmittelbarer Erfahrung bekannt, dass auch andere erstinstanzliche Gerichte auf diese Idee kommen.


    Viele Grüße
    Flatty

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    Original geschrieben von GlobalLude
    Denn meiner Meinung nach hat so ein Urteil höchstens dann Bestand, wenn der Mobilfunkanbieter selbst den gleichen Vertrag ohne Handy zu niedrigerer Grundgebühr anbietet.


    Nein, so muss man das nicht sehen.


    Es genügt, dass die Leistungen einfach teurer sind, als am Markt ohne Handy verfügbar.