Aber hier besteht das Risiko, dass Qipu-Cashback flöten geht.
Beiträge von flatty
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Frist setzen - Anwalt beauftragen.
Wenn Du möchtest, danach bei Groupon den Wert (also nicht nur den bezahlten Gutschein-Kaufpreis!) herausverlangen. Klappt immer.
Näheres gerne per PN.
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Hallo,
bei Dailydeal gibt es derzeit ein iPhone 4S für 599 EUR.
http://dailydeal.de/specialdeals/themenwelt1/- Als Neukunde erhält man 10% Nachlass
- Über Qipu.de nochmals 10% CashbackBeides ist ausdrücklich kombinierbar.
Der Admin der Krokofarm weist jedoch auf seiner Seite selbst auf hohe Risiken bei diesem Deal hin, der Unternehmer ist wohl nicht gerade "fest im Sattel", das Angebot dafür aber umso überraschender (günstig).
Jeder mag sich hierzu ein eigenes Bild bilden. Die AGB von Dailydeal sind leider nicht so kundenfreundlich, wie es bei Groupon der Fall ist:
ZitatDailyDeal haftet nicht für die Erbringung der von DailyDeal vermittelten Leistungen durch die Kooperationspartner, sondern lediglich für die sorgfältige Auswahl des jeweiligen Kooperationspartners, die ordnungsgemäße Vermittlung des Angebotes und für die ordnungsgemäße Weiterleitung von Informationen, Anzeigen und Willenserklärungen. Für die Leistungserbringung haftet DailyDeal ausschließlich in den Fällen, in denen DailyDeal selbst Vertragspartner des Kunden wird.
Allen "wagemutigen": Viel Erfolg!
Edit: Wenigstens ist der Verkäufer tierlieb https://www.facebook.com/profile.php?id=1829247478&sk=info SCNR
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Dann sind 7000er Geschwindigkeiten aber schon ordentlich.
Den 3.500er-Wert hast Du auch aus der FBox abgelesen?
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Im anderen Thread schon mal angesprochen:
Vergleichende Werbung rechtfertig sogar die Verwendung fremder Marken, da gab es sogar schon mal einen O2-Fall, der beim EuGH gelandet ist (O2 ./. 3). Ob das hier Schmähkritik ist?
Diese flapsige Bemerkung mit "O2 can't do" erinnert mich ein wenig an die - leider vor Gericht oft bemängelte- Sixt Werbung. Da ging es zwar um das Persönlichkeitsrecht der Promis, aber die Situation könnte vergleichbar sein.
http://www.aufrecht.de/index.php?id=6130 -
Status: Läuft das noch?
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Letzte Woche auf dem Flug aus den USA nach London saß Gwyneth Paltrow unmittelbar vor mir! War schon so überrascht, dass die Flugbegleiter so um sie herumwuseln, Google Bildersuche war nach dem Start auch nicht mehr drin, aber später dämmert es dann!
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Zitat
Original geschrieben von J0rd4N
https://www.qipu.de/cashback/jamba/ 6 euro fuer ein schaebiges jambaabo
Kenner wissen selbst schäbige Jamba-Abos zu schätzen. Wenigstens sollte es dank Hinweis nicht zu gleichen Auswüchsen kommen, wie bei Tamola.
"Wir zahlen pro User nur eine Anmeldung oder einen Download aus. Bei Mehrfachanmeldungen kann Dein qipu Account ohne Warnung geschlossen werden. Das gilt auch bei Eröffnung mehrerer qipu-Accounts und anschließender Anmeldung."
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Andersrum wird ein Schuh draus. Lies Dir mal die Regelungen durch, die ein "Zurückholen" ermöglichen.
http://dejure.org/gesetze/BGB/675u.html
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__675x.html -
Zitat
Original geschrieben von der.kleine.nick
Sehe ich das richtig, dass man eine Lastschrift auch dann zurückgeben kann, wenn der Händler inzwischen insolvent geworden ist? Das ganze Vorgehen schaut ja schon etwas nach Pyramidenspiel aus, denn eine E-Mail Adresse ist ja wohl kaum 50,-- wert.Ja.
Aber im Endeffekt: Nein. (=Es bringt nicht viel)
Der Insolvenzverwalter wird sich das Geld zurückholen, da er einen Anspruch darauf hat. Das ist so, als würdest Du aus den Büroräumen von Quicker etwas "mopsen", nachdem diese Insolvent sind.
Ob das dann bei tausenden Kunden tatsächlich durchgeführt wird, ist natürlich eine andere Frage.