ZitatOriginal geschrieben von hotte
Hört sich super an, nur hab ich nen kleinen Fehler gefunden. Wenn ich den mal erwähnen dürfte, eplus Frequenzen müssen ja alle wech, da es eplus nicht mehr gibt. Oder dürfen die das von eplus zuletzt ersteigerte behalten? So wäre das nicht richtig logisch.
Die müssen ja auch noch bis Ende diesen Jahres die eplus GSM Frequenz frei machen, welche nicht wieder neu ersteigert werden. Diese würden doch aber sonst noch nächstes Jahr laufen können nach deiner Überlegung. Nach dieser Überlegung ohne Regulierungstexte nachzulesen, müssen die das gesamte 1800 neu ersteigern.
Da eplus ja LTE 15 MHZ Bandbreite nutzt reichen auch 15 MHZ für GSM, aber dann müssen die das GSM bis Ende des Jahres zusammen gelegt haben, wenn die nur 30 MHZ bekommen sollten.
Ich hatte die Infos jetzt aus diesem Dokument entnommen.
Dort hieß es noch
ZitatAlles anzeigenIn den Frequenzbändern 900 MHz und 1800 MHz sind die Frequenzen in den Bereichen
von 880,1 - 914,9 MHz (Unterband) und von 925,1 - 959,9 MHz (Oberband) sowie
von 1725,0 – 1730,0 MHz, 1735,1 - 1752,5 MHz, 1752,7 - 1758,1 MHz,
1763,1 - 1780,5 MHz (Unterband) und von 1820,0 - 1825 MHz, 1830,1 - 1847,5 MHz,
1847,7 - 1853,1 MHz, 1858,1 - 1875,5 MHz (Oberband) aufgrund der GSM-Lizenzen
der Netzbetreiber E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG (E1-Lizenz), Telefónica Germany
GmbH & Co. OHG (E2-Lizenz), Telekom Deutschland GmbH (D1-Lizenz) und Vodafone
GmbH (D2-Lizenz) bis zum 31. Dezember 2016 befristet zugeteilt (veröffentlicht
im ABl. Bundesministerium für Post und Telekommunikation 23/1994, VfgNr
259, 1994, S. 866). Demzufolge stehen diese Frequenzbereiche im Umfang von
insgesamt etwa 160 MHz ab dem 1. Januar 2017 wieder für Frequenzzuteilungen zur
Verfügung.
Wenn Telefonica tatsächlich alle in ihrem Besitz befindlichen Frequenzen zurückgeben müssen, dann wird das wirklich spannend...