Falsch. DU hast eine Herstellergarantie, diese gibt aber nicht der Händler, sondern der Hersteller. Der Händler ist verpflichtet, eine 2 jährige Gewährleistung (da gesetzlich) anzubieten. Aber, und nun kommt es, nach den ersten 6 Monaten gibt es die sogenannte Beweislastumkehr, d.h. du müßtest nachweisen, das der Fehler beim Kauf vorhanden war (meistens ohne Gutachten nicht möglich). Ab diesem Zeitpunkt kann der Händler deine Ware zum hersteller weiterleiten, er muss es aber nicht. Die meisten machen es trotzdem, auf Dauer hast du meistens keinen Einfluß mehr. Selbst wenn du nun eine Frist setzen würdest, kann der Händler sich durch Verweis aus das BGB rausreden. Sprich, wenn der Händler auf stur stellt, kannst du nur noch mit einem Anwalt "drohen" (zeiotgleich schalten die meisten Händler komplett auf durchzug)
Deswegen, unterscheide zwischen Garantie (die der Hersteller gibt) und Gewährleistung (die der Händler gibt)
Und beim Thema Auto, wenn du innerhalb der ersten 2 Jahre einen Defekt hast, gehst du ja auch zum Toyotahändler bzw. dort hin, wo du das Auto gekauft hast, ergo nimmst du die Garantie des Herstellers in Anspruch, weil den Händler als Hersteller auftritt ;). Soweit klar 