ZitatOriginal geschrieben von sin-4711
Wenn ich ein Gerät nur an Selbstabholer anbiete und im Auktionstext schreibe, das ein Versand nur nach vorheriger Absprache möglich ist, muss ich das Gerät dann versenden, wenn der Käufer sich vorher nicht gemeldet hat? Ich bin der Meinung, das nein, wenn der Käufer zu dämlich ist, sich alles durchzulesen (er will natürlich nicht die Verpackungskosten zahlen, die beträchtlich sind. 15kg Elektro muss gesichert werden).
Die zweite Runde, der Käufer hat nun nochmals den normalen Betrag gesendet (welchen ich umgehend per PP wieder zurückgesendet habe) und droht nun mit rechtlichen Schritten in sehr gebrochenen Deutsch. Davon abgesehen, das sich kein Anwalt für 3,83 (so hoch ist der Endbetrag) dafür die Finger krum machen würde, erstaunt mich immer wieder, wie manche Menschen es überhaupt schaffen, sich das Leben schwerzumachen.
Bankdaten sind hinterlegt (per PP kann er die Versandkosten nicht zahlen), beim Betrag für die Versandkosten hat er die Meinung, das 8,70 für einen Denon Receiver ausreichend sein müßten (Kartonage, die stabil genug ist, gibt es ja kostenlos....). Ich habe errechnet, das der Gesamtbetrag (Hermes + stabile Versandkartonage + Füllmaterial) in Richtung 20€ gehen, das akzeptiert der Käufer allerdings nicht.
Das wird eh meine letzte Transaktion gewesen sein, eBay ist nur noch Müll.
Daher die Frage, verhalte ich mich richtig und ist der Käufer nur derjenige, der nicht imstande ist, richtig zu handeln?
http://www.ebay.de/itm/1506587…_trksid=p3984.m1559.l2649
Bei mir ist es zur zeit so, das ich nicht wirklich Zeit habe, eine passende Versandkartonage zu besorgen, die Arbeit ist momentan Stress pur. Als die Auktion noch lief, wäre es passender gewesen. Wäre doch schön, wenn alle Menschen lesen könnten, aber bei dem gebrochenen Deutsch, das der Käufer schreibt.... ![]()