Beiträge von autares

    Zitat

    Original geschrieben von rajenske
    Es geht darum, dass (zum ersten Mal?) jemand gewagt hat, aus wirtschaftlichem Interesse aktiv (!) durch Verfälschung/Zensur eines künstlerischem Beitrag Kritik zu unterdrücken, die nicht genehm ist.


    Es handelt sich hier weder um Verfälschung noch Zensur. Und da es sich um ein privates Unternehmen handelt, ist es ihr gutes Recht, solche Texte, die ihnen wirtschaftlichen Schaden zufügen könnten, zu kürzen - sofern rechtlich unbedenklich. Zumal sich dieses "Phänomen" nur auf AB zu beziehen scheint, bei Radio Hamburg läuft der Song wie gewöhnlich - und hier hält der ASV noch mehr Anteile.

    Zitat

    Original geschrieben von real_proximus
    Bei der dritten Grafik steht bei der Unterschrift "Bitte prüfen Sie, [...] ob sie [die Unterschrift] mit der Unterschrift auf dem Beleg übereinstimmt"
    Da ist der Name auf der Vorderseite nicht erwähnt.
    Die Grafiken haben also keinen Schritt nach vorne gebracht...


    Gruß,
    Alexander


    Bei der ersten Grafik steht eindeutig, dass Name und Unterschrift auf der Karte übereinstimmen müssen - und nur darum geht es hier. Dass jemand mit einer anderen Unterschrift auf dem Beleg unterschreibt, ist wieder etwas anderes.


    Zitat

    Original geschrieben von harlekyn
    Beweis' mir das Gegenteil ;)


    Die Argumentation in dem Buch ziehlt, wie schon angerissen, darauf ab, dass man niemanden betruegt und auch niemand zu Schaden kommt. Ob mein Name nun tatsaechlich "Max Mueller" oder "Peter Porno" ist, ist fuer den Verkaeufer, demgebenueber ich diese Angabe mache, irrelevant. Dass es gelogen ist, steht ausser Frage - aber das fuer sich genommen ist nicht strafbar.


    Nicht dem Verkäufer ggü., aber dem KK-Unternehmen - hier geht es um die Unterschrift auf der Karte und nicht des Belegs!


    EDIT:
    Ich bin mir nicht sicher, aber wenn du einen Kassenbon mit falschen Namen unterschreibst, machst dich evtl. der Urkundefälschung schuldig.

    Zitat

    Zulässig ist auch die Unterschrift [...] mit einem tatsächlich geführten Namen (Pseudonym), sofern die als Aussteller in Betracht kommende Person ohne Zweifel feststeht (BGH NJW 1996, 997).


    Das ist bei dir der Fall? Das glaube ich kaum...


    EDIT:
    Und bevor ich schlafen gehe, aber einigen Leuten hier scheint der rechtliche Sinn einer Unterschrift und die damit einhergehenden Pflichten vollkommen abhanden gekommen zu sein? Wer mit falschen Namen eine Urkunde unterschreibt (wobei hier sicherlich die FRage ist, ob eine Kk eine Urkunde ist), begeht Urkundenfälschung - nur mal so nebenbei. Aber anscheinend machen hier einige Personen auch Unterschiede zwischen KK und Schecks, Verträgen etc...nun ja

    Ja, Pseudonym solange, solange du dadurch eindeutig identifiziert werden kannst. Natürlich könnte Willy Brandt mit diesem Pseudonym unterschreiben. Du wirst das aber höchwahrscheinlich ggü. dem Verkäufer bei Karstadt nicht machen können!


    @Stebu:
    definiere doch mal "gefaked" ;)

    Zitat

    Original geschrieben von harlekyn
    Die Frage war, ob es eine Rolle spielt oder nicht.


    Ja! Zum 100. Mal!


    Und deine Ident schlägt schon fehl, wenn du auf dem Antrag einen anderen Namen angibst als auf deinem Perso steht! Hätten wir damit zumindest den ersten Teil der zweigeteilten Frage beantwortet? Unterschiedliche Namen - keine Karte. Somit ist es nicht möglich, auf "Darth Vader" eine KK zu beantragen. Jetzt klar?


    Zu der Unterschrift: Siehe mein vorheriges Post.


    Sag mal, sorry, wenn dein Name nicht Peter Prono ist, darfst du damit auch nicht unterschreiben! Dein Name ist eindeutig definiert!


    EDIT:
    Nochmal: Dein Name ist definiert als die Wörter, die unter "Name" auf deinem Perso stehen.


    Wenn da Wohnort steht, gibst du auch München an, obwohl du in Hamburg wohnst?