Beiträge von autares

    Trailer:


    Schau dir mal die Grafik von StebuEx an. Da steht es eindeutig:


    "Der Name des Karteninhabers. Er muss mit der Unterschrift auf der Rückseite übereinstimmen"


    Noch Fragen...?


    Ferner steht in jedem Brief des KK-Unternehmens bei Zusendung der Karte:
    "Bitte unterschreiben Sie Ihre Karte mit Vor- und Zunamen"


    Noch Fragen...?

    Oh man.....


    Ausgangslage von Harlekyn und Trialer war "ich kann mir jeden Namen auf der Kreditkarte geben und unterschreiben, wie ich will".


    Dass ein Händler natürlich weder bei Visa anruft, wahrscheinlich nichtmal auf den Namen achtet usw. ist vollkommen klar.


    Rechtlich (!) ist man verpflichtet, seinen wahren Namen anzugeben und mit diesem Namen zu unterschreiben. Mehr habe ich hier nie behauptet. Wenn es hart auf hart kommt, wird jedes KK-Unternehmen allerdings so handeln, wie hier von mir beschrieben und dann kann Max Mustermann, der auf seiner Karte mit Peter Müller unterschrieben hat, davon ausgehen, dass er für evtl Schäden selbst auzukommen hat.


    Die Rechtslage ist die, dass eine Kreditkarte immer personengebunden ist und diese Person ihren wahren Namen und ihre wahre Unterschrift angeben/tätigen muss.


    Gibt es dazu jetzt immer noch Zweifel?


    Ich möchte die Zweifler sonst morgen bitten, unter dem Namen "Peter Porno" eine Kreditkarte anzufordern...


    Und eine letzte Frage noch: Wenn man sowieso irgendeinen Namen angeben kann, wieso dann überhaupt eine Ident-Prüfung?

    Genau. Und womit prüft das KK-Unternehmen deine Identität? Durch deinen Ausweis, den du bei Beantragung mitschicken musst.


    Die Visa kontrolliert dann, ob der Name, den du gerne auf der Karte haben willst, auch der Name auf deinem Ausweis ist. Ist er gleich, kriegst du erstmal die Karte. Ist er nicht gleich, kriegst du keine Karte.


    Unterschreibst du nun mit "YXRT", dein Name ist aber Mustermann, kann der Händler eine Identifikationsprüfung beantragen. Er lässt sich dann von Visa deine Ausweiskopie schicken, auf der deine Unterschrift ist. Er wird dann erkennen, dass auf deinem Ausweis nicht "YXRT" steht, sondern Mustermann.


    Und nur, weil sich etwas in deinem Besitz befindet, bedeutet es nicht, dass du Eigentümer bist. Sonst setz ich mich morgen in dein Auto und schon bin ich auch Eigentümer?


    EDIT:
    Ja, super Argument mit den Amis. :rolleyes:
    Die dürfen auch mit 16 Autofahren...und nu?


    EDIT II:

    Zitat

    Original geschrieben von Trialer
    Ausweis?!? Womit denn sonst??


    Bild und Name sind doch gleich.


    Trialer


    Ist klar. was meinst du, wievile Michael Schmidt es gibt? Und was machst du dann? Du vergleichst die Unterschriften!

    Zitat

    Original geschrieben von harlekyn
    Vielleicht hast du ja ein anderes BGB, aber bei meinem heisst der Paragraph "Schriftform": http://dejure.org/gesetze/BGB/126.html


    Sorry, hatte es in den Erläuterungen gelesen. §126 setzt eine eigenhändige Namensunterschrift voraus.


    Ich verstehe ehrlich gesagt immer noch nicht, warum es hier Diskussionsbedarf gibt. Jeder logisch denkende Mensch wird erkennen, dass er auf der Rückseite der Kreditkarte mit seinem Namen zu unterschreiben hat. Die Unterschrift muss dabei mit der Unterschrift auf dem Lichtbildausweis übereinstimmen.


    Wo genau wird hier jetzt gezweifelt?

    ...was wiederum nicht bedeutet, dass du dir auf der Karte irgendeinen Namen geben darfst - du legitimierst dich über deinen Ausweis. Und auf dem steht eben nicht dein Künstlername.


    Da nun auf der Vorderseite der Karte dein richtiger Name steht, musst du eine Unterschrift leisten, die zumindest aus deinem Nachnamen besteht - steht dort Mustermann, musst du mit Mustermann unterschreiben.


    EDIT:
    keinuser:
    Ob es überhaupt Sinn macht, ist eine andere Frage ;)


    Dir sollte allerdings klar sein, dass der bei Verlust und Missbrauch entstandene Schaden von dir zu tragen ist ;)