Beiträge von autares

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    Original geschrieben von Trialer
    Es ist ein Unterschied wie man wirklich heißt und wie man sich im täglichen Leben nennt. Wenn ich mich Apokalyotischer Reiter nennen möchte, kann ich das tun. Und dann kann ich auch so unterschreiben. Was sollte der Grund sein es nicht zu dürfen??
    Du gibst Dich ja nicht als ein anderer aus, sondern nennst Dich doch nur anders. Es entsteht kein Schaden dadurch!
    Wie gesagt muss man dann natürlich jederzeit bei einer solchen Aktion damit rechnen sich ausweisen zu müssen um seine Person zu bestätigen.


    Trialer


    Sorry, aber jetzt wird es doch etwas lächerlich. Klar, der Typ am Hamburger Bahnhof behauptet auch von sich, Gott zu sein. Darf der deswegen seine Kreditkarte auf "Gott" ausstellen lassen? Nein. Zu dem Antrag einer Kreditkarte gehört ein Identifikationspapier, also ein Lichtbildausweis. Auf diesem ist dein Name angegeben. Der Name auf der Kreditkarte muss mit dem Namen des Antragssteller - identifiziert durch einen Lichtbildausweis - übereinstimmen.


    Zitat

    Original geschrieben von harlekyn
    Koenntest du in der Tat Die Unterschrift weisst doch lediglich nach, dass ich der rechtmaessige Besitzer der Karte bin. Sonst nix. Entscheidend ist nur, dass die Unterschrift "eigenhaendig" ist.


    Bitte lies hierzu §126 Abs. 1 BGB und §440 ZPO.


    EDIT:

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    Original geschrieben von Trialer
    Ein Ausweis ist was amtliches, da muss soweit ich weiß eine korrekte Unterschrift drauf, aber ein Kassenzettel oder Bankkärtchen ist was anderes.
    Wo steht dass 3 Herzchen zur Ungültigkeit der Karte führen?? -> Halbwissen :rolleyes:


    Trialer


    Oh man. 3 Herzen sind keine Unterschrift!!!

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    Original geschrieben von Trialer
    Man hat in Deutschland freie Namenswahl seit ein paar Jahren, und da kann man sich nennen und unterschreiben wie man Lust und Laune hat, solange niemand betrogen wird oder man vor Gericht etc. steht.
    So hab ich es jedenfalls auf die schnelle im Lexikon der Rechtsirrtümer gefunden.
    Wo steht denn dass die Unterschrift wie der Name auf der Vorderseite sein muss?? Nirgends, Richtig. Also kann ich auch 3 Kreuze, 2 Kreise, Roland Kaiser oder eben Telefon-Treff auf der Karte unterschreiben. ;)


    Trialer


    Sorry, aber das kann ich ehrlich gesagt nicht glauben. Freie Namenswahl bedeutet lediglich, dass du deinem Kind bzw. dir selbst nach Beantragung und Genehmigung (!) einen dir frei wählbaren Namen geben darfst. Siehe hierzu u.a. Urteile zu den Prozessen der Kindesnamen "Ikea" oder "Coca Cola". Siehe hierzu auch das Namensänderungsgesetz.


    Du darfst u.a. auch keine Kreise und Kreuze machen - ausser du bist als Analphabet identifiziert, dann darfst du mit 3 Kreuzen unterzeichnen.


    Mal wieder sehr, sehr gefährliches Halbwissen hier...


    EDIT:

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    Original geschrieben von harlekyn
    Aber andersrum, Frage an den Fachmann: Wenn die Karte auf "Max Mustermann" laeuft, auf der Rueckseite aber mit "Klaus Schmidt" unterschrieben ist, und auch der Zahlungsbeleg auf die gleiche Art gegengezeichnet wird - ist das gueltig?


    In solch einem Fall sollte nach einer Identifikation verlangt werden. Da die Unterschrift - sofern erkennbar - nicht mit dem Namen des Karteninhabers übereinstimmt, ist der Zahlungsbeleg nicht gültig. Natürlich kannst du auf die Rückseite deiner Karte auch 3 rosa Herzchen als Unterschrift zeichnen, dieses führt aber zur Ungültigkeit der Karte. Ebenso wenn du mit einem falschen Namen unterschreibst. Da würde Betrügereien ja Tür und Tor geöffnet...demnächst kann ich auf meinem Ausweis auch mit "Das Idol" unterschreiben... :rolleyes:

    Zitat

    Original geschrieben von harlekyn
    Mal irgendwo gelesen. Da ich mir dachte, dass die Frage kommt, hab ich auch mal ne Runde gegooglet - aber leider nix passendes gefunden.


    Sorry, nichts gegen dich, aber "irgendwo mal gelesen" :confused: :rolleyes:


    Normalerweise musst du dich eindeutig als Karteninhaber identifizieren können - sowohl bei Antragstellung als auch rein theoretisch bei jeder Bezahlung.


    Es ist richtig, dass dein im Ausweis eingetragener Künstlername verwendet werden darf, nicht jedoch ein frei wählbarer Name - schon aus Gründen des Abgleichs mit dem Abrechnungskonto.


    Und so habe ich das irgendwo mal - während meiner Banksausbildung - gelesen ;)

    Zitat

    Original geschrieben von Trialer
    Beim Einkaufen kann man doch auch mit Roland Kaiser oder was auch immer unterschreiben.


    ...und das fällt natürlich nicht auf, wenn du mit Roland Kaiser unterschreibst, auf der Vorderseite der Karte aber Max Mustermann steht?

    War gestern auch der "Premierenfeier" hier in Hamburg, bei der das Zeugs umsonst ausgeschenkt wurde. Ich bin selber überhaupt kein Biertrinker, ausser vllt. Lemon oder solche Verschnitte. Als ich das Zeug gestern probiert habe, habe ich ehrlich gesagt gar nichts geschmeckt. Hat für mit eher wie etwas aromatisiertes Wasser geschmeckt.


    Bin dann gleich wieder auf Vodka umgeschwenkt...:D

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    Original geschrieben von Paradox_13th
    Blöde Frage weiß die Person davon oder wechselt er seinen Job?


    Die Person hat in dem Unternehmen einen neuen Aufgabenbereich übernommen. Sie war es auch, die mich am Anfang gefragt hat, ob ich an einer Stelle (ihrer ehemailgen) interessiert wäre.

    Pumi:


    Dein Szenario kann ich mit 99.9%iger Wahrscheinlichkeit ausschliessen ;)
    Ich bin Spezialist in einem momentan sehr gesuchten Feld und Headhunter-Anrufe sind nichts wirklich ungewöhnliches. Ich arbeite im Bankenbereich und dort ist es fast schon normal, dass sogar ganze Teams von Konkurrenten abgeworben werden.


    Rumpel & D-Love:
    Das habe ich mir auch gedacht. Das riecht für mich schon fast nach Nachschnüffeln. Die hätten auch sehr gut, diskret und mehr oder weniger anonym Infos über den Markt bekommen können, zumal ich die Person, dessen Job ich übernehmen soll, persönlich kenne.


    PaRaDoX:
    Kommt das Angebot - okay. Kommt es nicht, finde ich es persönlich gesagt dreist. Ich habe mich über das Unternehmen und auch die Personen, für/unter/über denen ich arbeiten würde, schlau gemacht - indem ich diskret Leute angesprochen habe, die dort einmal gearbeitet haben bzw. die Leute dort kennen. Und nur weil ich ein Interview habe, bedeutet es noch lange nicht, dass ich auch zusage.


    Deine letzte Aussage: Genau so wurde es aber gesagt ;)
    Natürlicih kenne ich meinen ungefähren Marktwert, aber wie so häufig kursieren viele urban legends - "du kannst mindestens 100k verlangen" usw. Wenn sie mir ein gutes Angebot machen, werde ich zumindest überlegen. Wenn sie mir aber kein Angebot machen und ich stattdessen in meinem jetzigen Unternehmen das Gefühl bekomme, ausgegrenzt ("gemobbt") zu werden, muss ich mir doch zwangsläufig die Frage stellen, ob dieses etwas mit dem Anruf zu tun haben könnte?

    robrt:


    Genau das frage ich mich nämlich auch. Klar, dass man ehemalige AG anrufen kann und darf, was absolut sinnvoll ist. Die haben mir aber weder ein Angebot gemacht, noch bin ich gekündigt, sondern stehe in einem festen Arbeitsverhältnis.


    Kommt ein Angebot - okay. Aber selbst dann finde ich es ehrlich gesagt ziemlich dreist, ein (von denen) gestarteten Abwerbungsversuch so offensiv und aktiv voranzutreiben. Zumal ich zu keinem Zeitpunkt etwas in Richtung "wenn ihr mir ein Angebot macht, komme ich zu Euch" geäußert habe.