ZitatOriginal geschrieben von Trialer
Es ist ein Unterschied wie man wirklich heißt und wie man sich im täglichen Leben nennt. Wenn ich mich Apokalyotischer Reiter nennen möchte, kann ich das tun. Und dann kann ich auch so unterschreiben. Was sollte der Grund sein es nicht zu dürfen??
Du gibst Dich ja nicht als ein anderer aus, sondern nennst Dich doch nur anders. Es entsteht kein Schaden dadurch!
Wie gesagt muss man dann natürlich jederzeit bei einer solchen Aktion damit rechnen sich ausweisen zu müssen um seine Person zu bestätigen.
Trialer
Sorry, aber jetzt wird es doch etwas lächerlich. Klar, der Typ am Hamburger Bahnhof behauptet auch von sich, Gott zu sein. Darf der deswegen seine Kreditkarte auf "Gott" ausstellen lassen? Nein. Zu dem Antrag einer Kreditkarte gehört ein Identifikationspapier, also ein Lichtbildausweis. Auf diesem ist dein Name angegeben. Der Name auf der Kreditkarte muss mit dem Namen des Antragssteller - identifiziert durch einen Lichtbildausweis - übereinstimmen.
ZitatOriginal geschrieben von harlekyn
Koenntest du in der Tat Die Unterschrift weisst doch lediglich nach, dass ich der rechtmaessige Besitzer der Karte bin. Sonst nix. Entscheidend ist nur, dass die Unterschrift "eigenhaendig" ist.
Bitte lies hierzu §126 Abs. 1 BGB und §440 ZPO.
EDIT:
ZitatOriginal geschrieben von Trialer
Ein Ausweis ist was amtliches, da muss soweit ich weiß eine korrekte Unterschrift drauf, aber ein Kassenzettel oder Bankkärtchen ist was anderes.
Wo steht dass 3 Herzchen zur Ungültigkeit der Karte führen?? -> Halbwissen
Trialer
Oh man. 3 Herzen sind keine Unterschrift!!!