ZitatOriginal geschrieben von SEGA
Warum sollte ich ausgerechnet euch finanziell auf die Sprünge helfen?:p
Wonach entscheidest du denn, welchen Optionsschein du kaufst?
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ZitatOriginal geschrieben von SEGA
Warum sollte ich ausgerechnet euch finanziell auf die Sprünge helfen?:p
Wonach entscheidest du denn, welchen Optionsschein du kaufst?
Naja...mal wieder heisse Luft, denn gerade Kostolany hätte bestimmt keine OS empfohlen...soviel dszu ![]()
Ja, welche Optionsscheine empfiehlst du denn nun, sega?
Und was für Optionsscheine empfiehlst du?
cheers,
autares
Das war wohl der beste Bericht, den ich seit sehr, sehr langer Zeit im Fernsehen gesehen habe...rofl...hab immer noch Tränen in den Augen vor Lachen ![]()
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cheers,
autares
Jetzt RTL einschalten ![]()
ZitatOriginal geschrieben von Goodzilla
Gut recherchiert...
Dann habe ich mir das also nur eingebildet, daß (Nord-) Korea, Israel, Japan usw. usf. auch A-Bomben haben?
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Ja, denn wenn du genau lesen würdest, dann müsstest du von alleine auf den Unterschied zwischen den von dir genannten und denen von der FTD genannten Staaten erkennen - erst lesen, dann schreiben ![]()
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ZitatAlles anzeigenFrage des Tages: Verstößt Irans Atomprogramm gegen internationale Verträge?
Im Streit um das iranische Atomprogramm verstärkt die internationale Staatengemeinschaft den Druck auf die Führung in Teheran. Die gibt sich jedoch unnachgiebig. Beide Seiten können sich in dem Konflikt auf geltendes Völkerrecht berufen.
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Im Zentrum der Auseinandersetzungen steht der 1970 in Kraft getretene Atomwaffensperrvertrag. Dieser auch von Iran unterzeichnete Vertrag verbietet allen Ländern außer den offiziellen Atomwaffenstaaten USA, Russland, Großbriannien, Frankreich und China Herstellunng, Kauf und Besitz von Kernwaffen oder anderen Atomsprengkörpern.
Gleichzeitig aber sichert der Vertrag den Unterzeichnerländern im Gegenzug den Zugang zur zivilen Nukleartechnologie. Dazu gehört das Recht zur Erforschung, Erzeugung und Verwendung der Kernenergie für friedliche Zwecke, auf das sich Teheran beruft. Demnach hat Iran auch das Recht, Uran anzureichern - allerdings nur unter Aufsicht.
1974 unterzeichnete Iran dazu ein Abkommen mit der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) und im Dezember 2003 ein Zusatzprotokoll zum Atomwaffensperrvertrag. Beide Abkommen legen die Rechte und Pflichten Irans beim Umgang mit Nuklearmaterial fest.
Verstoß gegen IAEA-Regeln
Bei dem im November 2004 getroffenen und jetzt zur Debatte stehenden Pariser Abkommen handelt es sich dagegen - wie ausdrücklich in dem Papier erwähnt - um keine rechtliche Verpflichtung, sondern um eine vertrauensbildende Maßnahme auf freiwilliger Basis. Damals hatte Iran nach Verhandlungen mit der Europäischen Union eine Aussetzung der Urananreicherung angekündigt, die das Land nun wieder aufnehmen will. Schwach angereichertes Uran wird in Kernkraftwerken, hoch angereichertes zur Herstellung von Atomwaffen verwendet.
Ein eindeutiger Verstoß gegen IAEA-Regeln ist allerdings, dass Iran jahrelang versuchte, Teile seines Atomprogramm geheim zu halten - das hatte die IAEA in einem Bericht vom Juni 2003 offiziell festgestellt. Nach Artikel III des Atomwaffensperrvertrags überwacht die IAEA, dass die Nicht-Kernwaffenstaaten kein Nuklearmaterial von der friedlichen Nutzung abzweigen und zum Bau von Atomwaffen missbrauchen.
Pflicht zur Information
Weil sich die Kontrollmöglichkeiten teilweise als unzulänglich erwiesen, gibt es seit 1997 ein Zusatzprotokoll, das die Informationspflicht der Staaten ausweitet. Zudem ermöglicht es den IAEA-Inspekteuren weiterreichende und auch unangekündigte Kontrollen von Atomanlagen und allen Komplexen, die für Nukleartechnologie genutzt werden könnten. Iran hat das Protokoll am 18. Dezember 2003 unterzeichnet.
Bei Verstößen gegen Atomwaffensperrvertrag und die dazu gehörenden Abekommen kann die IAEA den Fall vor den Uno-Sicherheitsrat bringen. Der kann dann Sanktionen gegen das betreffende Land verhängen und im Extremfall auch militärische Maßnahmen beschließen, um das Atomwaffenverbot gewaltsam durchzusetzen.
ZitatAlles anzeigenVogelgrippe: Experten warnen vor Panikmache
Berechtigte Sorge oder Panikmache? Die ersten Infektionen von Menschen mit der Vogelgrippe in der Türkei sorgen auch in Deutschland für Verunsicherung.
HB HAMBURG. Nach einer ZDF-Umfrage sehen immerhin 24 Prozent der Deutschen ihre eigene Gesundheit von den aktuellen Fällen bedroht. Für übertriebene Angst gibt es aber keinen Anlass, sagt der Virologe beim Hamburger Bernhard-Nocht-Institut, Christian Drosten. Auch der Psychologe Dieter Speck empfiehlt: „Wir sollten das Thema runterfahren und den Ball flach halten.“
Denn bislang ist in Westeuropa kein einziger Fall der Vogelgrippe beim Menschen nachgewiesen worden. Erste Verdachtsfälle in Brüssel und Köln lösten am Wochenende eine zeitweise, aber unbegründete Aufregung aus. Und obwohl Geflügelimporte aus Ländern mit der Tierseuche verboten sind, strich ein Hamburger Restaurant nach Zeitungsberichten Geflügel von der Speisekarte. In Frankreich war der Verzehr von Huhn oder Pute in den vergangenen Wochen sogar um 20 Prozent rückläufig.
Die Angst vor der Vogelgrippe geht nach Ansicht des Psychologen Speck auch auf die Berichterstattung darüber zurück. Vor allem Boulevardmedien pushten derzeit das Thema nach dem Motto „bad news are good news“ hoch, kritisiert er. „Das schafft Schlagzeilen. Das ist der Punkt.“ Viele Menschen seien schlecht informiert und hätten deswegen Ängste. Auch gesellschaftliche Faktoren spielten eine wichtige Rolle. „Wir sind auf Grund von Arbeitslosigkeit und der damit verbundenen Instabilität sehr viel angstbereiter als früher, da Bedrohungen zugenommen haben“, erklärt Speck.
Doch selbst Reisen in Ländern mit der Tierseuche stellen nach Auskunft des Virologen Drosten keine besondere Gefahr dar, sich mit dem Vogelgrippe-Virus anzustecken. „Das holt man sich auch nicht so einfach als Tourist in der Türkei“, betont der Mediziner. Um absolut sicherzugehen, sollten Wochenmärkte mit einem Verkauf von offenem Geflügelfleisch gemieden werden. Das Risiko einer Infektion sei aber eher gering, auch wenn es nicht ganz auszuschließen sei. Deutsche Geflügel-Landwirte sollten darüber hinaus keine Geflügelhöfe in der Türkei besuchen. „So etwas kommt in der Realität aber kaum vor. Das sind sehr theoretische Überlegungen.“
Die Symptome für die Vogelgrippe beim Menschen unterscheiden sich zunächst nicht von einer herkömmlichen Grippe: „Schlagartig hohes Fieber, Schüttelfrost, Halsschmerzen oder Atembeschwerden“, zählt Drosten auf. Ein Verdacht auf Vogelgrippe ergibt sich aber erst, wenn der Patient in einem Land mit der Tierseuche war und dort Kontakt mit infizierten Tieren hatte. Selbst wenn derzeit ein Vogelgrippe-Fall bei einem Menschen in Deutschland auftreten sollte, kann der Patient dem Virologen zufolge mit Medikamenten behandelt werden. Für die Bevölkerung in Deutschland gehe keine unmittelbare Gefahr aus, solange es keine Ansteckungskette von Mensch zu Mensch gebe.
Der Psychologe Speck rät den Menschen daher zu mehr Gelassenheit. „Was wir brauchen, ist mehr Versachlichung.“ Er glaube sowieso, dass der Mensch seinem Schicksal nicht entkommen könne. Vielleicht hätten auch viele Opfer der Tsunami-Katastrophe in Südostasien vor mehr als einem Jahr Angst vor dem Fliegen gehabt und nicht an eine andere Gefahr gedacht: „Niemand hat damit gerechnet, dass auf einmal eine Flutwelle kommt und 300 000 Menschen auslöscht.“
FAO warnt vor Übergreifen der Vogelgrippe auf Nachbarländern der Türkei
Die UN-Welternährungsorganisation (FAO) hat unterdessen vor einem drohenden Übergreifen der Vogelgrippe auf die Nachbarländer der Türkei gewarnt. Möglicherweise habe das gefährliche H5N1-Virus bereits andere Staaten wie Georgien, Armenien, Syrien oder den Iran erreicht, erklärte der FAO-Experte Samuel Jutzi am Montag in Rom. Die türkischen Behörden bestätigten unterdessen den vierten tödlichen Fall von Vogelgrippe bei Menschen in ihrem Land.
„Es gibt keinen Grund zu glauben, dass das Virus, das im Osten der Türkei entdeckt wurde, noch nicht die Grenze passiert hat“, sagte Jutzi. Auch Moldawien, Bulgarien, der Irak und die Ukraine seien bedroht. Bislang gebe es aber noch keine konkreten Informationen über ein Übergreifen, betonte Jutzi. Er rief die Nachbarstaaten der Türkei dennoch zu erhöhter Wachsamkeit auf. Die FAO und die Weltgesundheitsorganisation (WHO) planten in den kommenden Tagen einen Besuch in der Region.
[URL=http://www.handelsblatt.com/pshb/fn/relhbi/sfn/buildhbi/cn/GoArt!204455,204493,1018645/SH/0/depot/0/index.html]Quelle[/URL]