Beiträge von autares

    Ich hoffe, dass HS nicht wiederkommt. Warum auch, man würde das Konzept ändern und die Zuschauer würden wieder feststellen, dass Veränderung nicht guttut und würden auch ihn (wieder) verfluchen.


    Also, allen, die AE abgesägt haben und nun einen freien Sendeplatz haben, wünsche ich viel Spass bei der 17. Wiederholung der Stadtklinik und Alphateam <lol>


    Und wenn dann erstmal 4 Monate Stefanie auf dem Babystrich wiederholt wurde, werden bestimmt die ersten Stimmen laut "also, sooo schlecht war sie dann doch nicht"


    Aber wie gesagt, Veränderung tut immer weh....


    greetz,
    autares

    Re: Re: Bankkundin haftet nach ec-Karten-Diebstahl wegen grober Fahrlässigkeit


    Zitat

    Original geschrieben von chung77


    so stünde doch demnach aussage, gegen aussage und dann im zweifelsfall für die bank???


    Genau das ist doch das Problem, dass ich sehe. Du kannst noch so vorsichtig sein, im Schadensfall haftet nur du, nicht die Bank.


    Was ich allerdings im vorliegenden Fall annehme, ist dass die Frau die Karte auch viel zu spät gesperrt hat. Die Richter werden ihr wohl in irgendeiner anderen Form die Mitschuld doch nachgewiesen haben können.


    greetz,
    autares

    Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    In der Tat, die gibt es. Aber es kommt nicht so häufig vor, wie man mittlerweile aufgrund der inflationären Fernsehberichte meinen könnte.


    Aber das war im zugrundeliegenden Fall imho ohnehin nicht gegeben. Und dann gibt es in der Tat keine andere Schlußfolgerung, als dass irgendwo die PIN notiert war oder ausgespäht wurde.


    Meiner Meinung nach ist das gar nicht mal so klar. Wie willst du beweisen, dass du die PIN nicht in der Geldbörse hattest? Kannst du nicht, und hier liegt das Problem, denn auch wenn du dir die Nummer nur merkst, wenn du ausspioniert wird, bist du trotzdem der Schuldige.
    Demnach kannst du noch so vorsichtig sein, wenn jemand z.B. eine unauffällige Kamera anbringt, dann bist du trotzdem dran. Da dies eine höchstrichterliche Entscheidung ist, bist du also immer der Dumme, auch wenn du noch so vorsichtig warst und deine PIN nirgends vermerkt hast.


    greetz,
    autares

    Zitat

    Original geschrieben von seb99
    Klar, aber selbst dann kann ich die Bank nicht haftbar machen.
    Es ist schlicht und einfach eigene Schuld! Und wenn mir die EC-Karte jetzt zu unsicher ist, muss ich halt auf Bargeld zurückgreifen und mir das klauen lassen! :D


    Das siehst du zwar richtig, doch du verkennst den eigentlichen Sinn der PIN. Denn nach diesem Gerichtsurteil ist die EC-Karte nichts weiter als Bargeld. Verlierst du sie und die PIN ist herausbekommen worden, bist du selbst schuld und musst für den Schaden aufkommen. Ursprünglich sollte die PIN genau dieses verhindern, darin liegt auch das Problem: Du braucht nicht mehr vorsätzlich zu handeln, den Schaden hast du auch so.


    Zitat

    PS: Die Deutsche Bank gibt jetzt ihren Kunden die Möglichkeit, ihre EC-PIN beliebig zu ändern :top:


    In meinen Augen so ziemlich das dämlichste, was man machen kann. Man kennt das ja von Zugangsnummer im Internet: Geburtstag, Geburtstag der Freundin, 0815, 4711 etc.....da werden doch die meisten solche 0815 Nummern wählen, weil man sich die ja so gut merken kann...in meinen Augen nur eine Ausrede für die DeuBa: "Ja, da war Ihre selbstgewählte PIN wohl zu einfach gewählt"


    Zitat

    Original geschrieben von skyline Was ich nicht verstehe, das die Banken nicht so eine Art kleine Kabine oder ähnlich vor die Geldautomaten stellen.


    Das wird aus Sicherheitsgründen so gemacht. EC-Automaten müssen frei sichtbar stehen, ansonsten könnte da schnell einer mit einer Banane in der Jacke hinter dir stehen


    Original geschrieben von Andreas Böhm Aber gut, selbst wenn die PIN ausspioniert wurde: Die Kunden hat sich dazu verpflichtet sorgfältig und gewissenhaft sowohl mit der Karte als auch mit der PIN umzugehen. Verdecke ich das Tastenfeld der Eingabegeräte nicht und gewähre Dritten damit Einblick, so verletze ich meine Sorgfaltspflicht. Daher bin ich dann auch verpflichtet den Schaden zu tragen. Für mich gab es eigentlich auch nur eine Entscheidung und genau diese hat das Gericht auch getroffen.[/QUOTE]


    Auch das ist zu einfach gedacht. Es gibt heute weitaus bessere (technische) Möglichkeit, die PIN auszuspionieren, von kleinen Kameras über den Automaten bis hin zu gefakten Kartenschlitzen. Des Weiteren ist mir neu, dass man ein Tastenfeld eines Automaten verdekcen muss, um nicht seine Sorgfaltspflicht zu verletzen.


    greetz,
    autares

    Zitat

    Original geschrieben von seb99
    Für mich war die Frau einfach genau so dumm, wie das Gericht es gesehen hat. PIN in der Geldbörse und erst nach über 24 Std die Karte sperren lassen.


    So einfach kannst du dir das vielleicht in diesem Fall machen, aber nicht allgemein. Inzwischen ist bekannt, dass die aktivste Vorgehensweise die ist, dass die PIN zuerst ausspioniert wird (ein leichtes, wenn man hinter dem Bediener des Automaten steht) und dann die Karte gestohlen wird! Demnach muss ide PIN nicht aufgeschrieben werden, ein reines Ausspionieren reicht (die Tricks hierzu werden inzwischen fast monatlich in verschiedenen Boulevardblättern vorgestellt)


    greetz,
    autares