Im grünen und weißen Heftchen keine 50GB als Option zu finden ...
Für den Entwurf eines Widerspruches habe ich gerade nochmal die Tarifheftchen des Urlaubspaketes studiert. Und bin stutzig geworden.
Dort stehen, auf Seite 18, unter Punkt '"C. | BASE GO" Pakete', erstmal die Pakete (also die "Tütchen" die man kaufen konnte). Ich habe das Urlaqubspaket.
Dann stehen, auf Seiten 20-21, unter Punkt 'E. | Paketoptionen - zubuchbar' die zu den unter Punkt C. genannten Paketen zubuchbaren Optionen. Dort steht weder beim grünen noch beim weißen Tarifheft eine 50GB-Option.
Darunter -- noch zu Punkt E. gehörend -- steht der Text 'Die hier genannten Optionen können jederzeit zu den Paketen hinzugebucht werden. [...]'
Dann stehen, auf Seiten 22-24, unter Punkt 'F. | Paketinhalte' die Beschreibungen von möglichen Paketen (z.B. der unter Punkt C. genannten). dort steht dann -- allerdings beim Urlaubspaket nur im grünen Tarifheft, nicht im weißen -- die "Internet Flat plus", bei welcher es sich um die 50GB innerhalb von 30 Tagen handelt.
Ich lese das so, dass es sich bei Punkt F. um Beschreibungen der unter Punkt C. genannten Pakete handelt, und die zubuchbaren Teile nur unter Punkt E. aufgelistet sind, wo ich keine 50GB-Option/ Paket finde.
Daher leite ich aus dem Tarifheft beim Urlaubspaket keinen vertraglichen Anspruch auf die 50GB-Option ab (dieser würde sich höchstens ergeben daraus, dass es online buchbar und dokumentiert war, da habe ich aber keine Dokumentationen zu gemacht ... )-: ).
Wie seht Ihr das?
Und: Hat jemand das Buchungsportal inklusive kleingedrucktem von base go dokumentiert, wo das Internet Paket Plus buchbar war? Was ergibt sich daraus ggf. für ein Anspruch?