Beiträge von dreieck

    Widerspruchsschreiben.


    Ich habe mal ein Schreiben gegen die (angebliche) Kündigung seitens O2 entworfen. Bevor ich es abschicke kann es ja gerne "diskutiert" werden, ich werde es aber nicht veröffentlichen, nur per PN (bitte schreibt eine Emailadresse in die PN an die ich schicken und antworten kann, da Forumsklicken für mich deutlich umständlicher ist als Email zu verwenden, was man auch super ohne Internet bearbeiten kann und nur irgendwann mal Internet irgendeiner Qualität braucht um zu synchronisieren).

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    Original geschrieben von jesolo
    1.
    Nun gut, wenn es sodann irgendwo steht, dass die Karte nach 3-monatiger Inaktivität abgeschaltet wird... Wer hat denn alle 3 Monate eine Aktivität erzeugt?


    Ich (auch aktiv kostenpflichtig Nachticht per SMS). Aber laut der Kündigungsbedingungen würde ja reichen Daten empfangen oder senden, von kostenpflichtig steht da nix. Und: Uns ist es ja auch nicht anzulasten wenn O2 es nicht gebacken bekommt die Option korrekt abzurechnen.

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    Original geschrieben von Freeneter
    Lieber surfmobile, ist die Option denn bei dem gelben Paket ebenfalls nur eine Option gewesen oder fester Vertragsbestandteil?


    Kern des Paketes an sich und fester Bestandteil, s. [im Tarifheft (PDF)] (die Punkte "C." und "F." in Kombination gelesen) die Beschreibung der Paketinhalte.

    [oT] Email-Authentizität.


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    Original geschrieben von jacboy
    Mit Einsicht in den Quelltext der E-Mail kann man die Domain erkennen und daraus dann ableiten, dass es von einem Telefonica-Server kommen muss. Die Domain kann man nicht fälschen, die kann dir nur einer klauen - und das muss bei o2 ja in irgendeiner Form auffallen.


    Bei SMTP -- das Emailprotokoll wie es damals entwickelt wurde als man sich in Rechnernetzen noch vertraut hat -- kannst Du alles einfach beliebig reinschreiben. Der sog. "Quelltext" ist auch einfach nur Text den ein Emailprogramm zusammenstellt. Das einzige was der Server wirklich macht ist der "envelope" -- "Return-Path:"-header, und wenn Du einen eigenen Emailserver hast kannst Du auch den beliebig setzen.


    Also, im prinzip kann jeder (etwas Knowhow und ggf. technische Infrastruktur vorrausgesetzt) eine Email erstellen, die komplett so aussieht als käme sie von jemand anderem.


    Man muss also nicht die Domain von Telefonica klauen, um in eine gefälschte Email dennoch ebendiese reinzuschreiben.


    Es gibt zwar heute einige Ergänzungen, die manche Emailprovider implementiert haben, die sowas versuchen abzufangen, aber wirklich Verlass ist darauf nicht.


    Nur sicher sein kann man sich mit einer Digitalen Signatur, wenn Du den Fingerabdruck des öffentlichen Schlüssels des signierenden zusätzlich auf anderem Wege verifiziert hast.


    (Nicht umsonst schicken Banken, wenn man HBCI mit Schlüsseldatei macht, und die Banken das ordentlich machen, einen "ini-Brief" per Post(!), und man selber einen ebensolchen an die Bank).

    Email.


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    Original geschrieben von THX1138.79
    - per E-Mail an impressum@cc.o2online.de (gilt nach einschlägiger Rechtssprechung jedoch nicht als "gerichtsfest", da Du den Zugang nicht nachweisen kannst)


    In der Regel kommt aber eine automatisierte Eingangsbestätigung, so dass doch irgendwie ein Nachweis da ist dass irgendeine Email eingegangen ist (genauso wie beim Einschreiben, da wird ja auch nur nachgewiesen, dass irgendeine Briefsendung eingegangen ist).


    Mangels digitaler Signatur ist allerdings bei der Eingangsbestätigungsemail auch nicht nachweisbar, dass sie originär vom Adressaten stammt, und nicht etwa gefälscht ist.

    Im grünen und weißen Heftchen keine 50GB als Option zu finden ...


    Für den Entwurf eines Widerspruches habe ich gerade nochmal die Tarifheftchen des Urlaubspaketes studiert. Und bin stutzig geworden.


    Dort stehen, auf Seite 18, unter Punkt '"C. | BASE GO" Pakete', erstmal die Pakete (also die "Tütchen" die man kaufen konnte). Ich habe das Urlaqubspaket.


    Dann stehen, auf Seiten 20-21, unter Punkt 'E. | Paketoptionen - zubuchbar' die zu den unter Punkt C. genannten Paketen zubuchbaren Optionen. Dort steht weder beim grünen noch beim weißen Tarifheft eine 50GB-Option.


    Darunter -- noch zu Punkt E. gehörend -- steht der Text 'Die hier genannten Optionen können jederzeit zu den Paketen hinzugebucht werden. [...]'


    Dann stehen, auf Seiten 22-24, unter Punkt 'F. | Paketinhalte' die Beschreibungen von möglichen Paketen (z.B. der unter Punkt C. genannten). dort steht dann -- allerdings beim Urlaubspaket nur im grünen Tarifheft, nicht im weißen -- die "Internet Flat plus", bei welcher es sich um die 50GB innerhalb von 30 Tagen handelt.


    Ich lese das so, dass es sich bei Punkt F. um Beschreibungen der unter Punkt C. genannten Pakete handelt, und die zubuchbaren Teile nur unter Punkt E. aufgelistet sind, wo ich keine 50GB-Option/ Paket finde.


    Daher leite ich aus dem Tarifheft beim Urlaubspaket keinen vertraglichen Anspruch auf die 50GB-Option ab (dieser würde sich höchstens ergeben daraus, dass es online buchbar und dokumentiert war, da habe ich aber keine Dokumentationen zu gemacht ... )-: ).


    Wie seht Ihr das?


    Und: Hat jemand das Buchungsportal inklusive kleingedrucktem von base go dokumentiert, wo das Internet Paket Plus buchbar war? Was ergibt sich daraus ggf. für ein Anspruch?

    Anwaltliche/ gerichtliche Prüfung.


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    Original geschrieben von JanPett
    Tja, dann werde ich das wie angekündigt nun doch anwaltlich prüfen lassen müssen.


    Ich habe zwar keinen direkten Draht erstmal zu einem Anwalt, würde mich aber beteiligen wenn Du Schritte unternimmst, also auch Unterstützen dass ich auch von meiner Seite (privat) aus Schreiben Schicke oder finanziell unterstützen.


    Was/ wie hast Du vor?


    Ergibt es Sinn wenn hier möglichst viele gemeinsam "am Strang" ziehen?


    Konkret gegen O2 vorgehen würde ich ggf. erst wenn es nicht mehr geht -- die SMS ist ja nicht unbedingt "wirkungsvoll zugestellt" (OK, ich hatte den Stick heute mal angesteckt, und sie kam noch rein, ist nicht im Netz verlorengegangen, und die vollzogene Zustellung auf das Endgerät kann O2 ja schon nachvollziehen)

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    Original geschrieben von alf54
    Dann benutzte doch einen VPN. Außerdem erkennt jeder Browser wenn jemand versucht den Traffic (nicht DNS Anfragen) mitzuschneiden. Wenn du brav HTTPS benutzt liest mit Sicherheit niemand deine Eingaben mit ;).


    Das stimmt so nicht:


    Da certificate pinning noch nicht sehr verbreitet ist, braucht es nur einen Proxy, der HTTPS abfängt, entschlüsselt, mit einem eigenen Zertifikat was von einer vertrausenswürdigen CA signiert ist wieder verschlüsselt und das ausliefert. Das merkt man so einfach nicht, wenn man nicht händisch mit mittlerem Aufwand nachschaut.

    1 "Monat" = 30 Tage?



    Vielleicht auch 6*30 Tage anstatt 6 "echte" Monate (die, je nach dem wann man auflädt, dann auch immer unterschiedlich sind, je nach Februar z.B.)

    Bei blau geht 1ct, auch nachträglich.


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    Original geschrieben von flamesoldier
    Bei dieser Aussage geht es vermutlich um die regulären Auflademethoden via Website oder Aufladekarte/bon, wobei mindestens 5 € aufgeladen werden müssen...


    Bei blau (ehem. simyo Freikarte) zumindest funktionierte kürzlich auch die 1-ct-Überweisung um wieder 6 Monate zu kriegen, auch _nach_ Ablauf der Gültigkeit zum reaktivieren. Noch vorhandenes Guthaben blieb unangetastet.