Das Lowband dessen kooperative Nutzung bald die Bundesnetzagentur anordnen wird. (Wunschdenken von 1&1)
ZitatAlles anzeigenNun geht es darum, dass die Behörde
weitere Planungssicherheit für den Betrieb des vierten deutschen Mobilfunknetzes schafft und den Zu-
gang zu einem angemessenen Frequenzportfolio sicherstellt. Die für die kooperative Nutzung von Low-
Band-Frequenzen von der Bundesnetzagentur vorgesehenen Verhandlungen zwischen 1&1 und den
etablierten Mobilfunknetzbetreibern sind ergebnislos verlaufen. Daraufhin hat die Bundesnetzagentur
am 17. Februar 2026 eine Anhörung zur Anordnung der kooperativen, gemeinsamen Nutzung von Funk-
frequenzen unterhalb von 1 GHz in den Ausbaugebieten der 1&1 Mobilfunk GmbH gestartet
Dann läuft auch noch das Verfahren gegen Vantage das einen warmen Geldregen für 1&1 bedeuten könnte. Die Verzögerung durch Vantage werden aber eher völlige Inkompetenz sein als absichtliche Marktbehinderung.
ZitatAlles anzeigenVerdacht der kartellrechtswidrigen Behinderung durch Vantage Towers
Das Bundeskartellamt hat am 11. April 2025 seine vorläufige rechtliche Einschätzung wegen der mangeln-
den Bereitstellung von Antennenstandorten von Vodafone und Vantage Towers für 1&1 veröffentlicht. Das
Bundeskartellamt wertet in dieser Einschätzung die verzögerte Bereitstellung der vertraglich vereinbarten
Standorte als kartellrechtswidrige Behinderung von 1&1 bei ihrem Markteintritt als vierter Netzbetreiber.
Vantage Towers hatte Ende 2021 mit 1&1 eine vertragliche Vereinbarung über die Mitnutzung einer vier-
stelligen Zahl an Antennenstandorten geschlossen, die in mehreren Chargen bis insgesamt Ende 2025 rea-
lisiert werden sollten. Die Termine für die vereinbarten Bereitstellungsziele wurden dann nochmal vertraglich
um ein Jahr nach hinten verschoben. Die Bereitstellung der 1&1 zugesagten Standorte verzögert sich aller-
dings seit Vertragsschluss massiv. Die Entscheidung des Bundeskartellamtes verzögert sich. Grund dafür ist
ein im November 2025 von Vodafone beim Oberlandesgericht Düsseldorf gestellter Antrag auf vorbeugen-
den Rechtsschutz.
1&1 rechnet mit einer Entscheidung im Laufe des Jahres 2026. Der Konzern geht derzeit
nicht davon aus, dass sich aus den Entscheidungen des Bundeskartellamtes oder des Oberlandesgerichts
Düsseldorf Risiken ergeben.