Beiträge von Franky57

    Zitat

    Original geschrieben von HDTV
    Optionen / Flats / IP+ sind Zusatzdienstleistungen.


    Nummer 4 (Absatz 4.1)


    Nummer 5 (Absatz 5.2)



    Die AGB sind ALLGEMEIN.
    Die Leistungsbeschreibung ist speziell und hat VORRANG.
    In den Heftchen der Leistungsbeschreibung wird GENAU zwischen Paketen und Optionen UNTERSCHIEDEN.
    Das gelbe IP+ lese ich jetzt nicht nach, weil ich das nur quer als Scan habe.


    Die anderen Urlaubspaketheftchen habt Ihr alle, "HDTV" war selbst so freundlich, die Links öfter zu senden.



    Ich habe das alles schonmal geschrieben, da hier aber einige aus langer Weile schreiben, nicht "HDTV", geht es im Thread
    unter.


    Wen das also ernsthaft interessiert , was Paket oder Option in unserem jeweiligen Vertrag ist, der liest einfach sein Heftchen von oben. AGB sind ja geklärt. Kann man sich dabei sparen.


    EDIT: Bevor hier wieder einer damit kommt: "Ich habe Screenshots, wo das alles als Option angeführt wird!"


    Die hätten auch "Extravertrag IP+", "Hasenbeglücker IP+ 50GB" oder sonstwas schreiben können.
    Es zählt die Bedingung bei Vertragschluß. Diese befinden sich dazu in den Heftchen.


    Und an "mario" - genauso ist es. Das ist nämlich für O² eine Extrahürde.

    Zitat

    Original geschrieben von drueckerdruecker
    P.S.: Im Beitrag drüber wird den Premiumdienstleistungen einfach so der Begriff Zusatzdienstleistung hinzugedichtet. Telefonie, Kurznachrichten und Daten (und damit natürlich auch IP+) sind allesamt TK-Dienstleistungen. Premiumdienste hingegen lassen sich Inhalte bezahlen. Ist ja nicht das erste Mal und hat wieder und immer noch nicht mit dem IP+-Szenario zu tun.


    Aus den AGB BASE GO Anfang 2013


    "4. Zusatzdienstleistungen
    4.1 Für .. BASE Prepaid Comfort" Zusatzdienstleistungen oder Premiumdienste gemäß Ziffer 3.6, die EPS
    erbringt. gelten separate Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten insbesondere
    mit ggf. abweichenden Vertragslaufzeiten und Kündigungsmöglichkeiten. Änderungen einer „BASE
    Prepaid Comfort" Zusatzdienstleistung zuungunsten des Kunden [z. 8. Leistungseinschränkungen oder
    Preiserhöhungen) berechtigen den Kunden nicht zur Sonderkündigung dieses „BASE Prepaid Comfort"
    Mobilfunkvertrags
    4.2 Werden Zusatzdienstleistungen durch Kooperationspartner erbracht. entsteht ein unmittelbares Vertragsverhältnis
    zwischen dem Kunden und dem Kooperationspartner. Die Kooperationspartner sind im Rahmen
    des Angebots und/oder in der jeweiligen Leistungsbeschreibung oder Preisliste kenntlich gemacht. Die
    Leistung von EPS beschränkt sich hierbei auf die Bereitstellung des technischen Zugangs zu den Endeinrichtungen
    des Kooperationspartners sowie die Diensteverwaltung und das Inkasso. Für Fehlleistungen
    der von dem Kooperationspartner eingesetzten Endgeräte sowie für die Erfüllung von dessen Pflichten
    haftet EPS nicht. Leistungseinschränkungen oder Preiserhöhungen der Kooperationspartner berechtigen
    den Kunden nicht zur Sonderkündigung dieses Mobilfunkvertrags. Entsprechend finden diese in Ziffer 4.2
    festgelegten Bedingungen auch Anwendung auf Premiumdienste gemäß Ziffer 3.6, soweit diese durch
    Dritte erbracht werden."

    Zitat

    Original geschrieben von altaso
    Nur das die AGB in diesem Fall nicht gelten bei einer Option. Und Pack hieß es nie, es hieß schon immer Option.


    Zusatzleistung wäre das richtige Wort... :-) Und hier gilt wiederum die AGB nicht, sondern gesondertes... Genau so steht es in den AGB. Wer damit nicht einverstanden ist, hätte nicht blind diesen Vertrag abschließen dürfen.


    Es wurde keinem der Eplus Vertag gekündigt, daher kann keiner sich auf die AGB berufen.
    Das Argument "wichtiger Grund" ist somit direkt hinfällig!



    Was Premiumdienste / Zusatzdienstleistungen sind, kann man in den AGB BASE GO in den Heftchen ab 2013 lesen:


    "3.6 Über die Telekommunikationsdienstleistung gemäß Ziffer 3.5 hinaus gewährt EPS dem Kunden den Zugang
    zu sog ... Premiumdiensten" im Sinne von§ 3 Nr. 17 b TKG, insbesondere zu solchen Diensten, die über
    den Rufnummernbereich 0900 erbracht werden, in deren Rahmen eine weitere Dienstleistung, anders
    als die Telekommunikationsdienstleistung gemäß Ziffer 3.5, von EPS oder einem Dritten erbracht wird.
    Premiumdienste sind insbesondere Chatdienste, Musikdienste, Unterhaltungsdienste, Unterhaltungsdienste
    für Erwachsene, Foren und Service-Hotlines. Insgesamt ist es dabei unerheblich, ob für die weitere
    Dienstleistung über das Verbindungsentgelt hinaus ein separates Entgelt anfällt oder nicht. Soweit für die
    weitere Dienstleistung ein über das Verbindungsentgelt hinausgehendes separates Entgelt anfällt und
    dafür keine separate Rechnung erstellt wird, wird sie dem diese Leistungen nutzenden Kunden gegenüber
    gemeinsam mit der Telekommunikationsdienstleistung gemäß Ziffer 3.5 und Ziffer 5 abgerechnet."



    Vielleicht lag ich heute zu lange in der Sonne - ICH jedenfalls kann da nichts von dem erkennen, was "altaso" behauptet.

    Zitat

    Original geschrieben von marco5
    Wenn dem so sein sollte und auch nur 1 Kunde damit durchkommt dann ändert o2/Telefonica die AGB, wer widerspricht wird gekündigt und wer nicht widerspricht hat auch nichts davon da das Pack so oder so nicht mehr aufgelegt wird.


    Gruß Marco


    Das ist im deutschen Recht nicht vorgesehen.


    AGB können bei Kündigungsfristen in Dauerschuldverhältnissen defacto nicht ausgehebelt werden, indem man neue vorlegt.


    Sie können nur aus "wichtigem Grund kündigen": wenn sie insolvent werden, wenn sie auf einmal nur noch Gummistiefel herstellen wollen etc.


    O² betreibt aber weiter das gleiche Geschäft und will sich rechtswidrig der Sache entledigen.
    Und hofft auf "Lischen Müller", welche sich damit abfindet.


    Die AGB von e-plus sind wirksam in Hinsicht auf Kündigungsmöglichkeiten - egal was uns O² aufschwatzen will.
    Und deren Anwälte wissen das auch.

    Zitat

    Original geschrieben von altaso

    Zudem ist überhaupt nicht gesichert, dass am 01.06. das kostenfreie surfen vorbei ist. Es wurde nur ein Pack gekündigt, das aktuell gar keiner gebucht hat :D Nicht mehr und nicht weniger... :)


    Klar habe ich das Pack gebucht. Das letzte mal im Oktober. Es verlängert sich automatisch bei genügend Guthaben. Danach hatte niemand Einfluß darauf, weil die einfach die Paketbuchungen im O² Rechnersystem abstellten.


    Genau das wird ihnen noch auf die Füße fallen.


    O² glaubt oder vermittelt nur, daß ihre eigenen aktuellen AGB zu Prepaid gelten, und genau das ist Unsinn, wie ich bereits im 1.Beitrag auf Seite 1 begründete.

    Also hat jetzt ein Sachkundiger (sind nicht die üblichen Verdächtigen auf Wichtigtuerpirsch), ob man kartellrechtliche Probleme zu Generalabschaltungen von alten e-plus Verträgen einen Beitrag?


    Da würden durchaus kundige Leute an richtige Institutionen weiterleiten. Oder höchstselbst einschreiten. Wenigstens als Versuch.

    Daß es in Deutschland unter "Betreung" offensichtlich Internetzugang gibt, kann man gut oder nicht finden.


    Ich rechne am Dienstag nächste Woche mit Rückmeldungen der Entscheidungsträger.


    Wenn die Forenmitglieder nur ein kleines Maß darauf Rücksicht nehmen würden, diesen Thread bis dahin AUSSCHLISSLICH mit juristisch wertvoll neuen Erkenntnissen zu berühren... :)


    Sonst frönt der Pöbel der Unübersichtlichkeit.

    Zitat

    Original geschrieben von drueckerdruecker
    Erstinanzlich liegt das Kostenrisiko - im Verlustfall - laut Prozesskostenrechner bei 98€. Anzusetzender Streitwert beträgt maximal bei ein paar hundert Euro und einen eigenen Anwalt braucht man nicht. Im Fall der Niederlage kann man's ja dabei belassen und im Fall von erstinstanzlichem Sieg und Revision seitens O2 kann man sich immer noch überlegen, ob man die Klage zurückzieht.Teilweise?


    Die prozessbevollmächtigten Anwälte und Zeugen und Gutachter der Gegenpartei wären danach gratis, wenn man verliert. Zahlt der Herrgott.


    Den ganzen Tag bin ich traurig, dann schreibt jemand etwas, und ich muß lachen.


    Danke. Ist ja Feiertag.
    .

    Zitat

    Original geschrieben von pb2000
    Eben diese Begründungen werden jedoch von einigen Usern zu Recht angezweifelt. In einer öffentlichen
    Diskussion muß man halt damit rechnen. Nach Abwägung der Argumente beider Seiten, kann man für sich
    eine Entscheidung treffen. Dein Engament in Ehren, jedoch wirkt die Vorgehensweise nicht immer stimmig.
    Wünsche dennoch Erfolg in dieser Angelegenheit.



    Wir haben auch nichts gegen sachliche Hinweise. Das Problem ist, daß sowas für Nichtjuristen schwer ist. Wenn zum Beispiel jemand herausfinden würde, daß bis zur letzten Aktivierungsmöglichkeit eine dritte AGB-Variante im Umlauf war, welche inhaltlich anders geartet ist, dann wären wir dankbar.


    Wenn jemand auf die Idee gekommen wäre, daß O² nicht nur bei BASE GO, sondern auch anderen Geschichten (blau, usw...)
    abschaltet und man zusammenlegen kann, wäre das auch ok.


    Aber nur um den Thread mit Kaffeesatzlesen zu beglücken, ärgert man sich bei unserer Mühe.


    Wir wollten tatsächlich, daß das Ganze nach 4 Seiten hier beendet ist.


    Zumal unser Vorschlag keinem Besitzer des IP+ schadet.


    Die ursprüngliche Anfrage an mich, den Fall zu bearbeiten, kam von jemandem, der die AGB nach 3/2015 hat.
    Ich habe gesagt, wir müssen alle Leute mitnehmen, auch die gelben Pakete und grünen vor 3/2015.


    Deswegen hat es auch etwas gedauert, bis alle Daten vorlagen.


    Und dann wurde ein Extrathread eröffnet, damit es nicht wie "Kraut und Rüben" im großen Thread läuft.


    Pech gehabt. Deswegen erinnere ich ab und zu an Seite 1 - 4.