Beiträge von DUS-Tim

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    Original geschrieben von jointadventure
    Korrekt. Wenn man sich bewegt ist Wi-Fi im Handover viel zu starr und langsam. Ich merke es ja jedesmal wenn ich mit der Tram irgendwo entlangfahre und sich das Handy spontan in einen Hotspot einbucht. Ich bin schon lange aus der Zelle raus, bis die Verbindung überhaupt stabil stehen würde. Auch kommt Mobilfunk mit vielen Nutzern sehr viel besser zurecht als eine 2,4 GHz Wi-Fi-Zelle. 5 GHz baut im Free-Wi-Fi-Bereich außer vielleicht die Freifunk-Community kaum jemand aus.


    Mittlerweile werden auch für die FON-Hotspots 5 GHz Access-Points realisiert. Der Empfang ist natürlich bei entsprechender Entfernung irgendwann unterirdisch.



    Die Sache mit den FON-Hotspots und der besch...... Zuverlässigkeit ärgert mich auch zutiefst. Die Telekom weiß das seit Jahren und ändert nichts daran. Man wird mit der Aussage abgespeist, dass das Portal in der Zuständigkeit von FON liege.... Glücklicherweise bin ich nie in die Verlegenheit geraten mal einen Hotspotpass an so einem Zugangspunkt zu kaufen. Die WLAN-to-go Flatrate hat mich vorab gewarnt. :rolleyes:


    Ich bin zwar kein Jurist, jedoch bin ich der Meinung, dass diese Klausel gegen den Grundsatz von Treu und Glauben nach §242 BGB verstößt, weil sie dir eine ordentliche Vertragskündigung erschwert. Das ist m.E. nicht mal ansatzweise rechtens. Ich würde die VVL widerrufen oder einen Anwalt hinzuziehen.

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    Original geschrieben von OllerLoewe
    Könnte man es nicht auch als Verstoß gegen die Netzneutralität sehen daß Magenta Eins Kunden bereits ab dem Tarif M Videos in bestmöglicher Qualität streamen können, während normale StreamOn-user auch in den hochpreisigen Tarifen ab L nur mit DVD-Qualität abgespeist werden?


    Das kann man m.E. unter dem Begriff „Vertragsfreiheit“ zusammenfassen, da nicht die Daten, sondern die Nutzer unterschiedlich behandelt werden. Dient wahrscheinlich dazu, dass die Leute nicht reiehnweise ihre DSL-Anschlüsse kündigen und das Smartphone für Netflix an den Fernseher klemmen.

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    Original geschrieben von Anja Terchova
    Auf die Telefonmitschnitte gibt es afaik nicht so leicht Zugriff.


    Das ist richtig. Im Umkehrschluss kann o2 ohne den Mitschnitt aber auch keine Änderung des bestehenden schriftlichen Vertrags nachweisen. ;)

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    Original geschrieben von Telefonicer
    Widerruf die Vertragsänderung, eventuell gibt es für Rabatt entfernen Provision. Ich finde Entertain illegal buchen seitens der Telekom schlimmer.


    Rein rechtlich gesehen müsste er noch nicht einmal die Änderung widerrufen, da von seiner Seite keiner Änderung zugestimmt wurde. Das kann ja anhand des Telefonmitschnitts eindeutig nachgewiesen werden. Eine einfache Aufforderung sich an den bestehenden Vertrag zu halten, sollte reichen.


    Das ist mir indoor in verschiedenen Gebäuden auch schon aufgefallen, dass sich in letzter Zeit der 3G und L1800 Empfang deutlich verbessert hat, wo in der Nähe auch L900 on air gegangen ist. Vielleicht hat T doch noch einmal die Sendestärke an einzelnen Masten erhöht.