Der Ursprungspost und Teltarif-Artikel sind etwas zu allgemein geraten, daher ergänze ich hier noch einmal den Abschnitt des Koalitionsvertrages, der sich ausschließlich mit Mobilfunk befasst:
"[...]Wir forcieren den Ausbau der Mobilfunkversorgung und entwickeln Deutschland zum
Leitmarkt für 5G. Die Frequenzpolitik und die frequenzregulatorischen Festlegungen
der Regulierungsbehörde müssen sicherstellen, dass es zu einer verlässlichen und
lückenlosen Mobilfunkversorgung insbesondere im ländlichen Raum kommt. Um den
Ausbau in bisher unterversorgten Gebieten wirtschaftlicher zu machen, wollen wir
Mobilfunkanbietern für ein nationales Roaming durch entsprechende Änderungen
im Telekommunikations- und Kartellrecht Absprachen erlauben.
Die Lizenzvergabe werden wir mit Ausbauauflagen kombinieren, um bestehende
Funklöcher zu schließen und 5G dynamisch aufzubauen. Es muss die Vorgabe gelten:
Neue Frequenzen nur gegen flächendeckende Versorgung. Denn innovative,
zukunftsfähige Mobilitätsangebote werden gerade für Menschen im ländlichen Raum
nur möglich sein, wenn eine Versorgung mit der neuesten Mobilfunktechnologie (5G)
an Bundesfernstraßen und in zeitlicher Perspektive abgestuft auch im nachgeordneten
Straßennetz und an allen Bahnstrecken sichergestellt ist.
Forschung und Testversuche mit 5G wollen wir fortführen und intensivieren. Wir wollen
eine 5x5G-Strategie auflegen. Fünf Regionen sollen prioritär mit einem entsprechenden
Mobilfunkstandard ausgestattet sein, um Forschung zu intensivieren und
Infrastrukturaufbau zu beschleunigen. Auch ländliche Regionen sollen davon profitieren.
Wir werden bestehende Funklöcher und weiße Flecken beim Mobilfunk und mobilen
Internet zügig schließen und dazu mit den Ländern und den Mobilfunkanbietern eine
bundesweite Gesamtstrategie erarbeiten. Die Regulierungsbehörde wird die Erfüllung
festgelegter Versorgungsauflagen durchsetzen, indem sie mit einem Prüfkonzept
und mit bundesweiten Mobilfunknetztests die Erfüllung von Versorgungsauflagen überwacht und im Einzelfall Sanktionen verhängt. Wir werden die Bundesnetzagentur beauftragen, ihre App zur Mobilfunknetzmessung so zu erweitern, dass Bürgerinnen und Bürger einfach und unbürokratisch Funklöcher an die Behörde melden
können. Diese Meldungen sollen in einer Mobilfunkversorgungskarte zusammengeführt und veröffentlicht werden. Die Bundesnetzagentur wird jährlich einen Monitoringbericht über die Sicherstellung der zugesagten Netzabdeckung veröffentlichen und gegebenenfalls Handlungsempfehlungen aussprechen.[...]"