Beiträge von uwest

    "Zweifelsfrei" im Sinne von "nicht in Abrede zu stellen", "unbestreitbar", "sicher" ist und bleibt unmöglich.

    "Zweifelsfrei" setzt ein Individuum voraus, das diese Zweifel hat oder eben nicht hat. In diesem Fall geht es sicher um den Mitarbeiter, der die Identifikation durchführt. Er muß für sich alle Zweifel ausräumen. Das ist gemeint. Welche Schwelle für diese (individuelle!) Zweifelsfreiheit existiert, hängt von dem Mitarbeiter und den Vorgaben seines Vorgesetzten ab.

    Zitat

    Was während des Vorgangs passiert, kann ich zusätzlich per Gedächtnisprotokoll festhalten.

    Darum geht es aber nicht. Es geht um die Freiheit, das zu kommunizieren, was man wirklich möchte. Im Zweifel auch durch eine Geste oder andere Elemente der Körpersprache (z.B. auch die "Häusliche-Gewalt-Geste").

    Zitat

    Oder unterschreibst halt, dass du den Wahlzettel selbst ausgefüllt hast. Und dann ab zur Post damit. ;)

    Das ist ein Kompromiß, den der Staat eingeht, weil er das Recht auf die Stimmabgabe als höherwertig einstuft. Im Wahllokal wirst Du zur geheimen Abgabe gezwungen. In den eigenen vier Wänden wollen wir nicht, daß der Staat uns zu etwas zwingt oder auch nur beaufsichtigt, was wir tun. Auch das ist ein Kompromiß: Du wirst gefragt, ob Du Dir Deiner Verantwortung bewußt bist.

    Und wie geht es, das sicherzustellen?


    Jemand könnte einen kurz vorher mit Druck überzeugt haben, und wartet im Nebenraum, schlimmstenfalls mit dem Messer an der Kehle des Partners, Kindes, ect.

    Oder per Telefon, E-Mail... (Für weitere Druckmittel oder "überzeugende Argumente" fragen Sie den Krimiautor des Vertrauens, Ihre Phantasie oder suchen Sie bei netflix nach "Krimi")

    Eine Person, die den Vorgang nicht mitbekommt, kann nicht wissen, was während des Vorgangs passiert. Z.B. aus welchem Grund eine Identifikation abgelehnt wurde. Die betroffene Person könnte, falls sie sich in einer Zwangssituation befindet, auch eher um Hilfe bitten, wenn sie allein ist.


    Das ist dasselbe Prinzip wie bei Wahlen. Da mußt (!) Du den Wahlzettel unbeobachtet kennzeichnen und Du mußt (!) dazu allein in eine Wahlkabine.

    uwest : IMHO wird da nichts mehr wwggeschickt beim Postident. Habe erst kürzlich einen für LC gemacht, da wurden die Daten online übermittelt und die Freischaltung der Sim erfolgte zeitnah.

    Mein letzter war im März 2022 für ein Bankkonto. Da wurde noch eingetütet und weggeschickt. Offenbar bekommt der Empfänger aber online eine Statusmeldung, so daß er zeitnah über das erfolgte PostIdent Bescheid weiß.


    Laut Deutsche Post soll es wohl mittlerweile tatsächlich vollständig digital ablaufen. Das habe ich aber noch nicht erlebt.

    Bei beiden Verfahren wird der Ausweis (beide Seiten) kopiert und von Anbieter gespeichert. Bei Postident macht das eine Postfiliale oder eine Sparkassenfilialeund faxt zusätzlich das Freischaltungsformular (zusammen mit der Ausweiskopie) an den Anbieter.

    Wann hast Du zum letztenmal ein PostIdent durchlaufen?


    Da wird weder etwas kopiert noch gefaxt. Anhand der (elektronisch ausgelesenen) Daten vom Personalausweis wird ein Formular ausgedruckt, Mitarbeiter prüft, ob die anwesende Person dem Foto auf dem Perso ähnlich sieht (ja, Maske ab), Kunde und Mitarbeiter unterschreiben, Mitarbeiter tütet das Formular in einen "Postsache"-Umschlag ein und schickt es weg.


    Ansonsten gelten auch noch die Regelungen zur Verwendung von Personalausweisen:

    Zitat

    Nur Ausweisinhaber dürfen Kopien ihrer Ausweise weitergeben.

    [...]

    Mit Zustimmung des Ausweisinhabers kann auch eine andere Person eine Ausweiskopie anfertigen. Die Weitergabe der Ausweiskopie durch die andere Person an Dritte ist nicht zulässig.


    Haben manche Netzbetreiber/Provider eigene online Registrierungsverfahren und verwenden kein Postident System?

    Aldi Süd macht das auf Wunsch direkt in den Filialen.

    Hallo zusammen,


    der hier diskutierte Speedtest ist ja der von Ookia, siehe https://www.speedtest.net/de


    Mir ist nicht klar, wie dieser Speedtest erkennen will, welche Netzkennung auf der SIM-Karte des Nutzers hinterlegt ist (in diesem Fall die einst schon von Quam genutzte 262-14)?

    Die App möchte die "Telefon"-Berechtigung. Ohne es jetzt nachgesehen zu haben - vermutlich kommt man mit dieser Berechtigung an die Information.

    Das Urteil kann man aber nicht verallgemeinern. Zum einen will ich die Anlage am liebsten aufs Dach stellen. Dies könnte aber eine Brandgefahr darstellen. Der Vermieter müsste dann unter der Bedingung zustimmen, dass die Anlage von Fachpersonal aufgestellt und angeschlossen wird. Bei einem Balkon aus Beton und Edelstahl sehe ich da weniger Brandgefahr.

    Zur Verallgemeinerung hatte ich auch nicht geraten. Andererseits ist es in diesem Fall natürlich kein Balkonkraftwerk mehr.