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Im Zweifel kannst Du in ländlichen Gegenden ja immer noch das D1-Roaming benutzen, Du telefonierst also dann genauso über das D1-Netz wie mit einem T-Mobile Vertrag.
Allerdings zu den meist günstigeren o2-Tarifen! 
100%ige Sicherheit hast Du natürlich nur, wenn Du mit einer Loop-Karte oder einer o2-Karte eines Freundes mal Vor-Ort testest.
Gruß,
Praemienhai
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Re: O2 Netzabdeckung
Zitat
Original geschrieben von briddel33
... Da ich bisher mit D1 und D2 an meinem Wohnort nie ausreichend Émpfang zum telefonieren hatte (nur SMS ging)...
Könnte es sein, daß Deine Wohnung/Haus sehr stark abgeschirmt ist? Wenn sowohl D1 als auch D2 nicht gut funktionieren, liegt die Vermutung nahe.
In diesem Fall würde es Dir vermutlich auch nicht viel nützen, wenn o2 einen eigenen Sender austellt, da die 1800Mhz Funkwellen Wände eher noch schlechter als die 900Mhz Funkwellen der D-Netze durchdringen.
Fazit: Nur ein Vor-Ort-Test kann Dir Gewissheit bringen.
Gruß,
Praemienhai
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JSchoen
Ist ja OK wenn Du so vorgehen willst.
Meiner Meinung nach soll halt nur niemand aus Angst, er könnte auf den Gerichtskosten sitzen bleiben, auf das Geld verzichten bzw. die Auszahlung abschreiben. Daher meine Ausführungen. 
Viel Erfolg!
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Kopf hoch!
Hallo,
jetzt bloß nicht aufgeben! HT spekuliert doch nur darauf, daß sich einige nach dem Widerspruch gegen den Mahnbescheid nicht trauen, die Sache fortzuführen. Und wenn nur 20% aufgeben, hat sich die Sache für HT schon gelohnt! :flop:
Nochmal zur Info: Beide Inhaber von HT haften gesamtschuldnerisch mit ihrem kompletten Privatvermögen für die Schulden aus der Genion-Aktion, d.h. jeder von den beiden haftet alleine für die komplette Schuld. Und ein gerichtlich erstrittener Titel (den man anhand der glasklaren Rechtslage sicher bekommt) verjährt erst nach 30 Jahren.
Ihr hättet also im Falle einer derzeitigen Zahlungsunfähigkeit der beiden Inhaber (wobei ich davon ausgehe, daß die Beiden es aber nicht so weit kommen lassen würden, Stichwort: Offenbarungseid und damit nie mehr auch nur eine EC-Karte) 30 Jahre Zeit, die Forderung inkl. allen Gebühren einzufordern.
Fakt ist: Wenn die Beiden wirklich kein Geld hätten, würden Sie vielleicht mal versuchen auf die Leute zuzugehen und eine gütliche Einigung zu erzielen (z.B. bis o2 bzw. ihr Großhändler gezahlt hat). Stattdessen ist nur schwer jemand beim HT zu erreichen. Daraus sollte jeder seine Schlüsse ziehen!
Gruß,
Praemienhai
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Wenn`s nicht so traurig wäre...
Zitat
Original geschrieben von ThRe
Auf meinen obigen Beitrag habe ich von Ravenhawk folgende Nachricht erhalten:
... und wissen auch das bei der letzten Aktion nicht alles so gelaufen ist wie es sollte...
Loooool!! :flop:
Eins muß man dem Handyteam ja lassen: der Humor ist ihnen nicht abhanden gekommen! :flop:
Sowas Dreistes habe ich ja schon lange nicht mehr gesehen. Hier melden sich Leute, die nach 5 Monaten noch immer kein Geld gesehen haben und jetzt gezwungen sind, dies gerichtlich einzufordern und die Herrschaften vom Handyteam lassen so ein Statement los.
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Zitat
Original geschrieben von Michael
Sorry, bin kein Jurist (wie Du ja weißt), jedoch weiß ich, dass man ein gerichtliches Mahnverfahren unbedingt anfechten sollte, weil die Drecksfirma sonst Ansprüche Dir gegenüber hat, weil das einem Schuldgeständnis gleich kommt.
Nicht alles durcheinander werfen.
Zu unterscheiden ist a) das gerichtliche Mahnverfahren und b) irgendwelche Scheiben im Vorfeld eines gerichtlichen Verfahrens.
Bei a) immer Widerspruch einlegen, wenn der Anspruch nicht begründet ist. In diesem Fall müsste IBC dann das Klageverfahren eröffnen.
Bei b) muß man nicht, kann aber reagieren ( den Anmahnenden auf das Nichtvorliegen der Forderung hinweisen).
Gruß,
Praemienhai
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Zitat
Original geschrieben von autares
Droht der andere aber mit einem gerichtlichen Verfahren, sollte man unbedingt (!!) eine Stellungnahme schreiben, denn sonst koennen die das Verfahren eroeffnen....
Ein Gerichtsverfahren kann immer eröffnet werden, ob man man auf irgendwelche Schreiben mit irgendwelchen angeblichen Forderungen antwortet oder nicht. Gemeint hat Dein Prof. wohl eher die Kostenseite... (z.B. Veranlassung zur Klage gegeben, da man die anmahnende Partei nicht auf das Nichtvorliegen der Forderung hingewiesen hat o.ä.)
Wenn das mit der Firma IBC Telekom nur eine Abzockmasche ist und die Firma insgesamt als unseriös anzusehen ist, würde ich überhaupt nicht antworten und mir das Geld fürs Porto sparen. Lass IBC doch ruhig klagen, die müssen den Anspruch beweisen und NICHT Ihr das Nichtvorliegen der Forderung!
Gruß,
Praemienhai
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Der Widerspruch soll wohl nur dazu dienen, Zeit zu gewinnen. Denn die Rechtslage ist eindeutig. Also ich würde die Sache durchziehen...
Wahrscheinlich steht denen das Wasser bis zum Halse... (gemeint ist nicht das Hochwasser!) 
Aber nicht entmutigen lassen! Auch wenn bei HT erstmal nichts zu holen sein sollte, ihr habt 30 Jahre Zeit, bis der dann gerichtlich festgestellte Anspruch verjährt.
Bei mir hatte die Sache mit dem Mahnbescheid noch geklappt, HT hatte auf den Mahnbescheid gezahlt (inkl. allen Mahngebühren).
Viel Erfolg!
Gruß,
Praemienhai
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Was IMHO überhaupt nicht passen würde bei einer Fusion o2/e+ ist die Netzabdeckung.
Für o2 würde doch nur eine Fusion mit einem Betreiber Sinn machen, der über ein gut ausgebautes Netz in der Fläche verfügt. Und dafür ist E+ ja nunmal nicht gerade bekannt... 
Also rein aus strategischen Gesichtspunkten wäre z.B. eine Fusion mit T-Mobile oder Vodafone sinnvoll. Die "Großen" hätten zusätzliche Sendestationen in den überlasteten Großstädten und o2 hätte dadurch eine gute Flächendeckung.
Aber in einer Fusion o2/e+ sehe ich keinen Sinn. Man hätte ein mangelhaftes (von der Netzabdeckung in der Fäche), doppeltes Netz. Und trotzdem wäre es nur der Drittgrößte Betreiber in Deutschland.
Gruß,
Praemienhai
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Also alleine würde ich mich auch nicht da hinstellen. Sonst bist du dein Auto schneller los als du gedacht hast... 
Wenn schon ,dann am besten mit 3 Kumpels dahinfahren, dann kann man es versuchen. Oder doch besser ganz sein lassen und sein Auto über die Zeitung oder online über Mobile.de o.ä. verkaufen.
Gruß,
Praemienhai