ZitatOriginal geschrieben von DaFunk
Zwischen Diebstahl und Sperrung der Karte haftet hier ganz klar die
Das größere Übel ist sicher die Bezahlung mit der im Thread beschriebenen Zahlung per Unterschrift. Der Dieb muß nur halbwegs begabt sein und schon kann er via Unterschrift bis zum Ende der Kartenlaufzeit (!!!) günstig einkaufen.
Dieswe Weg kann nicht gesperrt werden.
Das stimmt so pauschal nicht. Teilweise wird von den Händlern auch beim Lastschriftverfahren abgefragt, ob die Karte gesperrt ist oder nicht.
Das dient aber nur dazu, als Händler nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, wenn die Karte gesperrt war und der Dieb weiterhin munter mit der Karte einkauft. Für den Endverbarucher, dem die Karte gestohlen wurde, spielt das keine Rolle.
Es gilt weiterhin: beim Lastschriftverfahren muß der Händler nachweisen, daß der Konto- bzw. EC-Karteninhaber und nicht irgendein Dritter eingekauft hat. Kann der Händler diesen Beweis nicht antreten, ist der Karteninhaber nicht verpflichtet zu zahlen. Bei diesen Zahlungen spielt es auch keine Rolle, ob die PIN auf der Karte stand oder nicht, da die PIN beim Lastschriftverfahren nicht benötigt wird.
Gruß
Praemienhai