2 Juristen, 3 Meinungen!
Zitat
Original geschrieben von Eisy
... haben wir in diesem Thread immer noch kein Ergebnis bzgl. der Garantie bzw. Gewährleistungsfrist für ein durch Upgrade erworbenes SL45i...
Das ist richtig! 
Zuerst müsste man mal feststellen,
1. ob man für die 49,- EUR nur ein Softwareupdate erhält (von SL45 auf SL45i) ---> Werkvertrag
2. oder ob man bei Siemens ein "neues" Gerät kauft (SL 45i, wobei mit "neu" durchaus ein gebrauchtes, also Swap-Gerät gemeint sein kann) und das alte Gerät in Zahlung gibt ---> Kaufvertrag
Von dieser Einstufung hängt schonmal die gesetzliche Gewährleistung ab.
Bei Annahme von 1. hat man noch seine ursprüngliche Gewährleistung und Garantie auf die Hardware (das Gerät ist ja rechtlich gesehen noch das "alte", auch wenn man ein Austauschgerät bekommen hat). Dazu kommt noch Gewährleistung für die Werkleistung (=Softwareupdate) sofern irgendwas mit dem Softwareupdate nicht geklappt hat.
Bei Annahme von 2. hätte man eine neue gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten (bzw. von 12 Monaten, sofern zwischen Siemens und Verbraucher vereinbart da es sich ja um ein Gebraucht-/Swapgerät handelt)
Ob und wielange Siemens dann zusätzlich noch eine Garantie auf das getauschte Gerät gibt, ist Sache von Siemens.
Ich hoffe es ist einigermaßen nachvollziehbar! Auf eine der Alternativen möchte ich mich aber nicht festlegen (Juristen legen sich nie fest!:D). Eindeutig ist die Sache nämlich nicht. Beide Alternativen passen nicht 100% auf den vorliegenden Fall (z.B. spricht gegen Variante 2 daß man ja seinen alten Akku behält).
In diesem Sinne
Praemienhai 