Beiträge von Praemienhai

    Re: Zufrieden mit Gnion und der Homezone?


    Zitat

    Original geschrieben von mailminister
    Kann ich meinen DSL nutzen und meinen Anschlu? T Net kündigen?


    Mit T-DSL geht das schonmal nicht, da braucht man immer einen T-Net ANschluß. Internet stellt ja auch den größten Nachteil von Genion dar: es fehlt ein gescheiter Internetzugang. Mit 14,4 kommt man halt nicht weit. Und GPRS ist viel zu teuer.


    Alternative ohne Telekom-Anschluß höchstens Q-DSL von QSC, sofern verfügbar. Kostet ca. 50 EUR monatlich inkl. echter Flat. Siehe http://www.q-dsl.de



    Ansonsten kann ich Genion mit HZ empfehlen, funzt bei mir einwandfrei.



    MfG
    Praemienhai

    Zitat

    Original geschrieben von wombat
    ich habe einen normalen 3star mir 6 Monaten GG-Befreiung, den ich sogar in der Café-Bar abgeschlossen hab. Die GG wurde auf jeden Fall zu Unrecht abgebucht. Muss ich etwas Schriftliches zu Quam schicken, bevor ich die GG zurück buchen lasse?
    Gruß
    Wombat


    Also wenn du eine Rechnung mit der fehlerhaften GG erhalten hast, musst du natürlich schriftlich die Fehlerhaftigkeit der Rechnung an Quam melden. Steht aber auch unten auf jeder Rechnung (... Einwendungen sind innerhalb von ... Wochen schriftlich an ... zu erheben).


    Dann kannst du die Abbbuchung bei deiner Bank rückgängig machen lassen und den korrekten Betrag an Quam überweisen.



    So würde ich das angesichts der unsicheren Lage bei Quam z.Zt. machen.

    Hallo, willkommen bei TT


    wenn die GG-Berechnung nicht rechtmäßig war (da 3 star-online oder aus anderen Gründen) würde ich das Geld komplett zurückbuchen lassen und anschließend nur die Gesprächsgebühren überweisen (sofern welche bei dir angefallen).


    Wenn die Berechnung der GG korrekt war, aber nur die Rechnung fehlt, würde ich das Fehlen der Rechnung erstmal bei der Hotline oder schriftlich anmahnen.



    Gruß
    Praemienhai

    Zitat

    Original geschrieben von magenta
    Hi,
    da es auch hierhin paßt:
    die Mitarbeiter Karten(Telekom Beschäftigte) im alten Telly Tarif werden alle im Laufe des Oktobers zwangsweise auf den Telly Active Tarif umgestellt.
    Zum Glück kennen Telekom Mitarbeiter ja keine Leute die Fremdnetze nutzen:mad:
    Gruß


    Das kann ich bestätigen! Leider! :mad:

    Zitat

    Original geschrieben von Guido
    vielleicht kann ja einer unserer Juristen (oder juristisch Vorgebildeten), oder alle miteinander, eine kurze E-Mail an Siemens verfassen, mit der Bitte um Stellungnahme ?


    Ich wüßte nicht was das bringen sollte. Daß Siemens im Zweifel nicht nocheinmal für 1 oder 2 Jahre Gewährleistung gerade stehen möchte, dürfte ja klar sein... Siemens wird also zur 1.Variante tendieren.


    Aber wenn mir jemand einen kompetenten Ansprechpartner von Siemens mit E-Mail nennt, kann ich gerne eine Mail an Siemens schicken.




    Gruß
    Praemienhai

    2 Juristen, 3 Meinungen!


    Zitat

    Original geschrieben von Eisy
    ... haben wir in diesem Thread immer noch kein Ergebnis bzgl. der Garantie bzw. Gewährleistungsfrist für ein durch Upgrade erworbenes SL45i...


    Das ist richtig! ;)



    Zuerst müsste man mal feststellen,


    1. ob man für die 49,- EUR nur ein Softwareupdate erhält (von SL45 auf SL45i) ---> Werkvertrag


    2. oder ob man bei Siemens ein "neues" Gerät kauft (SL 45i, wobei mit "neu" durchaus ein gebrauchtes, also Swap-Gerät gemeint sein kann) und das alte Gerät in Zahlung gibt ---> Kaufvertrag


    Von dieser Einstufung hängt schonmal die gesetzliche Gewährleistung ab.


    Bei Annahme von 1. hat man noch seine ursprüngliche Gewährleistung und Garantie auf die Hardware (das Gerät ist ja rechtlich gesehen noch das "alte", auch wenn man ein Austauschgerät bekommen hat). Dazu kommt noch Gewährleistung für die Werkleistung (=Softwareupdate) sofern irgendwas mit dem Softwareupdate nicht geklappt hat.


    Bei Annahme von 2. hätte man eine neue gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten (bzw. von 12 Monaten, sofern zwischen Siemens und Verbraucher vereinbart da es sich ja um ein Gebraucht-/Swapgerät handelt)



    Ob und wielange Siemens dann zusätzlich noch eine Garantie auf das getauschte Gerät gibt, ist Sache von Siemens.



    Ich hoffe es ist einigermaßen nachvollziehbar! Auf eine der Alternativen möchte ich mich aber nicht festlegen (Juristen legen sich nie fest!:D). Eindeutig ist die Sache nämlich nicht. Beide Alternativen passen nicht 100% auf den vorliegenden Fall (z.B. spricht gegen Variante 2 daß man ja seinen alten Akku behält).



    In diesem Sinne
    Praemienhai :)

    Zitat

    Original geschrieben von aleusius
    Demnach müsste man die Quam Handys Pre Paid dann auf den Müll werfen oder ist da auch ne Lösung in Aussicht?


    Aleusius


    Ich könnte mir vorstellen, daß man den Entsperr-Code kostenlos erhält. Was soll Quam noch davon haben, den Code zurückzuhalten? Schließlich darf man sein subventioniertes Vertragshandy ja auch behalten.