[...]Das Start- und Bonusguthaben (z.B. Geburtstag) kann für die Portierungsgebühr genutzt werden. Der Rest verfällt aber bei Deaktivierung der Karte nach der Portierung (eigene Erfahrung im Juni diesen Jahres bei Portierung zu Kaufland Mobil). Ausgezahlt wird nur selbst aufgeladenes Restguthaben wie vorgeschrieben.
Die Portierungsgebühr ist bei den Anbietern, die die MwSt-Senkung weitergeben, momentan von 6,82 € auf 6,65 € reduziert.
Auf meinen Bitte, das Opt-In zu setzen, bekam ich von der Kundenbetreuung nun folgende Antwort:
Zitat
Für eine Rufnummernmitnahme veranlassen wir eine Gebühr in Höhe von 6,82€. Diese ziehen wir direkt von Ihrem Guthaben ein, allerdings nicht vom eventuell vorhandenen Bonus- oder Geschenkguthaben. Sorgen Sie also für eine bequeme Freistellung bitte für ausreichend, entgeltlich aufgeladenes Guthaben.
Das erinnert mich an die jüngsten Berichte im Thread zu Kaufland Mobil. ![]()
In meinem Fall ist momentan fast das komplette ursprüngliche Startguthaben vorhanden, was für die Höhe der Gebühr absolut ausreichend ist.
Abseits einer jährlichen Geburtstags-Gutschrift wurde die Karte bislang nicht regulär aufgeladen, was auch nicht geplant ist.
Abseits dessen sollte doch zumindest ein Startguthaben für alle Mobilfunkdienstleistungen zur Verfügung stehen, oder?