Beiträge von lm76

    Zitat

    Original geschrieben von acb
    Ich glaube, das würde ich schon allein deshalb nicht riskieren, weil Acer dann wohl mir Recht die Garantie verweigern kann.
    Oder befanden sich auf deinem Notebook keinerlei Siegel?


    Grüße,
    acb


    Nein ein Siegel war nicht dran. Und im Falle der Garantie, soll mir Acer erstmal nachweisen, das es an diesem Original-Modul liegt, welches korrekt angeschlossen ist und problemlos funktioniert.
    Das könnten Sie bei dem Modul eines Drittanbieters schon eher.


    Aber ohne das Werkstattmanual, welches ich im Internet gekauft hab, hätte ich mich nicht soweit an das Ínnenleben rangetraut. Es sind leider viele Schrauben, welche in der richtigen Reihenfolge gelöst werden sollten.


    Gruß


    Lars

    Der Einbau ist aber von Modell zu Modell verschieden. Bei meinem Aspire musste ich das Gerät komplett zerlegen, da der Anschluß für das Modul auf dem Motherboard durch die Klappe nicht zugänglich ist.


    Dafür war eine bebilderte Anleitung sehr nützlich, um die richtige Lage der Schrauben und die Reihenfolge des Ausbaus zu sehen.


    Schau Dir erstmal eine Explosionszeichnung Deines Gerätes an um die genaue Lage des Anschlusses zu sehen.


    Die Zeichnung findest im Ersatteilkatalog Deines Modells unter: http://www.mk-electronic.de/ .


    Ich habe mir bei diesem Händler das original Acer-Modul bestellt und es läuft wunderbar.


    Gruß


    Lars

    Kauf Dir unbedingt die FSE Premium im Passat. Diese unterstützt Sim-Access und damit kannst Du das N73 ideal betreiben.


    Lass Dich aber nicht vom Preis abschrecken. ;)


    Die billige FSE mit der handyspezifischen Adapterschale kannst Du beim N73 vergessen, da noch nicht lieferbar. Außerdem kannst Du Dein Handy dann erst wechseln, wenn für das neue Modell eine Schale angeboten wird. Und glaub mir, das dauert bei VW lange.


    Auch hätte ich keinen Bock jedesmal beim Einsteigen das Handy aus der Tasche zu kramen und in die FSE zu legen. Dafür bin ich zu bequem.

    Re: Re: neues von den Neckermännern...


    Zitat

    Original geschrieben von TM1
    Wenn sie denn - wie der Notebookverkäufer - den Käufern unverzüglich eine wirksame Irrtumsanfechtung hätten zukommen lassen.
    Haben sie aber nicht.


    Schade, daß sie meine Kamera nicht wiederhaben wollen. Ich hätt mich so auf einen kleinen Krieg gefreut. ;)


    Durch das Angebot meinerseits (Bestellung) und ihre Annahme (Auftragsbestätigung mit Liefertermin) haben wir einen rechtsgültigen Vertrag geschlossen, welche durch die Lieferung der Kamera und meine Zahlung erfüllt wurde.


    Keine Chance auf Anfechtung!


    Die sollen mal an ihren Geschäftsprozessen arbeiten und nicht so einen Müll verbreiten.