4. Berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1lit.f DSGVO)
Soweit erforderlich, verarbeitet die Bank personenbezogene Daten über die eigentliche Erfüllung des Vertrages hinaus zur Wahrung berechtigter Interessen von der Bank oder Dritten.Beispiele:
•Einsicht in und Datenaustausch mit Auskunfteien (z. B. SCHUFA) zur Ermittlung von Bonitäts-bzw. Ausfallrisiken und des Bedarfs beim Pfändungsschutzkonto oder Basiskonto
•Prüfung und Optimierung von Verfahren zur Bedarfsanalyse und zu direkter Kundenansprache; inkl. Kundensegmentierungen und Berechnung von Abschlusswahrscheinlichkeiten
•Werbung oder Markt-und Meinungsforschung, soweit der Verarbeitung der Daten nicht widersprochen wurde
•Geltendmachung rechtlicher Ansprüche und Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten
•Sicherstellung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs
•Abwendung und Aufklärung von Straftaten
•Maßnahmen zur Geschäftssteuerung und Weiterentwicklung von Dienstleistungen und Produkten
•Risikosteuerung in der Bank
•Konzerninterne Vertragsverwaltungszwecke