Beiträge von VFBler

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    Original geschrieben von AdministratorDr
    Sowas gibt es schon. Hab neulich dazu einen Artikel im Lokalteil gelesen. Für die einen hat es Vorteile, für die anderen eher Nachteile. Aber hierbei greift eben das Verursacherprinzip. Nur kostet die Umstellung massig Geld, weswegen nicht jeder Entsorgungsbetrieb mal eben umstellen kann.


    Würde mich mal Interessieren bei welcher Stadt daß war.


    Das es für manche ein Nachteile ist nach Gewicht zu bezahlen halte ich für konsequent: Wer viel Müll produziert, soll auch viel Geld für das abholen zahlen. Und genau umgekehrt sollte man Müllvermeider auch „belohnen“.

    Wie schon der Betreff sagt mache ich mir gerade Gedanken wie man die Müllentsorgung von privaten Haushalten optimieren kann. Fragt mich aber nicht wie ich ausgerechnet jetzt und heute auf sowas komme ;)


    Bei uns im Landkreis Heilbronn bezahlt man die Müllgebühren nach Größe der Mülltonne. Es gibt die Jahresmarke, bei welcher man pauschal für ein Jahr bezahlt. Ob man Müll hat oder nicht ist egal. Dann gibt es die sogennanten Einzelbandarole, diese gilt für einmal eine Mülltonne abholen und wird von den Müllmännern nach dem Leeren am Mülleimer entfernt. Dann kann man noch sogenannten Müllsäcke kaufen, diese haben einen ähnlichen Zweck wie die Bandarole.


    Nun beobachte ich wie manchen Nachbarn zwar eine Jahresmarke haben, abe die Tonne nicht bei jeder Leehrung rausstellen, da diese nicht voll ist. Die Nachfrage nach einer Bandarole wird abgelehnt mit der Aussage die Zeit und Fahrt zum nächsten Verkäufer der Bandarole macht das nicht wett. Hauptsächlich auf dem Land wird oft diese Meinung vertreten.


    Nun denke ich an zwei Lösungsansätze:


    Erstens:


    Mülltonnen erhalten einen sogenannten RFID Chip mit einem Codenummer. Das Müllfahrzeug speichert diese Codenummer bei jeder Leehrung und gibt Sie an die Behörde weitere welche für die Gebührenzahlung zuständig ist. Dort wird dann eine „Jahresverbrauchsrechnung“ erstellt. Vorteil für mich ganz klar: Ich muß nicht Bandarolen oder Jahresmarken kaufen und die Gebühr wird, je nach Anzahl der Leehrungen, direkt von meinem Konto gebucht. Wenn ich dann noch umweltbewusst handle und Müll vermeide, spare ich auch noch bares Geld. Zum Thema Datenschutz: Da nur eine Codenummer der Tonne erfasst und übermittelt wird, kann ausschließlich die Stadtverwaltung meine Adresse, Kontonummer etc. sehen. Das (meistens) private Müllunternehmen sieht das nicht.


    Zweitens:


    Bezahlung nach Gewicht. Gleiche Prozedur wie oben beschrieben, jedoch erfasst das Müllunternehmen das Gewicht des Mülls welcher abtransportiert wird. Auch hier der Effekt daß ich bares Geld sparen kann bei entsprechendem Vermeiden von Müll.



    Gibt es solche Szenarien schon ? Und was haltet Ihr davon ? Wäre es sinnvoll seinen solchen Vorschlag mal an eine örtliche Stadtverwaltung zu machen ? Danke für Eure Meinungen oder Erfahrungen falls es solche Lösungen schon gibt.

    Bundesliga 06/07 künftig auch über Kabel ?


    Wie es der Titel schon sagt, stehe ich derzeit ohne Info da ob die Saison 06/07 auch über Kabel empfangbar wäre.


    Ich lese derzeit immer und überall lediglich das ARENA plant die Übertragung über Satellit auszustrahlen und somit auch Premiere Receiver nutzbar wären. Über Kabelkunden (ich bin ein Kabelkunde, nämlich bei Kabel BW), wird derzeit nie ein Wort verloren. Hat irgendjemand eine Ahnung oder eine Artikel im www für mich wo darüber was drinnsteht ? Oder verstehe ich das bloß falsch ?!?!?!? Kann es vielleicht sein das der Trend in die Richtung geht das Kabelkunden aussen vor sind ? Oder kann es sein daß dann eventuell Kabel BW mich mit Bundesliga versorgen muß wenn ich das will ? Ich stehe zurzeit da ein bißchen im Regen.


    Danke wenn mich mal jemand aufklären würde. Spekulationen reichen mir, denn dann kann ich mir es zumindest mal etwas besser vorstellen !


    PS: Vorsorglich habe ich mein Premiere Abonnement gekündigt. Glücklicherweise läuft es noch bis Ende Mai 06, somit sehe ich die Saison komplett.


    Halt uns auf dem laufenden, mich interessiert brennend wie das ausgeht.

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    Original geschrieben von xray107
    Grundsätzlich hast du sicherlich recht, aber offensichtlich hat in unserem Fall der Vermieter das "Pech" das die von ihm im Mietvertrag verwendete Klausel bzgl Schönheitsrep. 3 Monate nach Unterzeichnung des Vertrages vom BGH für unwirksam erklärt wurde. IMHO weiss er dies auch und versucht sich nun aus der eigenen Verantwortung nach Schönheitsrep. zu winden.
    Noch ein netter Link zum Thema, der auch für nicht Juristen verständlich ist:
    http://www.mieterverein-stuttg…_Schoenheitsreparatur.htm


    Viele Grüße


    xray


    Und wofür brauche ich dann einen Anwalt ? Mittlerweile weis der Mieter wie er dem Vermieter gegenüber argumentieren kann, dank uns und TT :top:


    Wenn diese Argumentation nicht ausreichen sollte um den Vermieter eines besseren zu belehren, dann kann man immer noch mitteilen daß dies auch gerne die Juristen beider Parteien untereinander klären können. Aber immer gleich: „Ich will meine Kaution sonst gehe ich zum Anwalt !“, ist der falsche Weg. Solche Leute nehme ich nicht mehr für voll, sorry ! Von solchen Leuten will ich zu erst wissen mit welcher Begründung sie den Schritt zum RA in Erwägung ziehen. Dann ist ganz schnell vorbei und es kommen nur noch blöde Wortfetzen und keine Argumente mehr. Das erlebe ich jeden Tag.

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    Original geschrieben von pomfiedel
    dan würde ich erstmal mit anwalt drohen und dann schauen was er macht. wenn nichts passiert, d.h. keine rückerstattung würde ich zu RA
    cu


    Sorry, aber bei sowas geht mir echt die Hutschnur hoch.


    Immer gleich mit Anwalt drohen ? Ist das der Weg den die Verbraucher in Deutschland einschlagen ? Keine Wunder daß die Zahlungsmoral so schlecht ist, bei jeder Kleinigkeit gleich mit dem Anwalt zu drohen.


    Ich persönlich nehme bei mir kein Kunde mehr „für voll“ der gleich mit einem RA droht (bei einer Reklamation oder Beanstandung seinerseits) und in vielen Fällen bekomme ich sogar, wenn ich es bei manchen drauf anlege, Recht. Von den anderen höre ich nie wieder was. Steinigt mich ruhig, aber diese Masche ist (laut meiner Erfahrung) bei den meisten nur eine Drohgebärde. Hier bei TT vielleicht nicht, aber wir sind ja nicht die Mehrheit ;)


    BTT

    Also ich weis nicht, aber bei solchen Geschichten muß ich immer denken „des hat a Gschmäckle“.


    Wenn im Mitvertrag steht daß die Wohnung unrenoviert übernommen und auch so wieder zurückgegeben wird, dann sind mündliche Nebenabreden nicht zulässig, außer diese wurden schriftlich festgehalten bzw. es würde sich um „Punkte“ halten die generell festgelegt sind ohne Niederschrift.


    Da Du nun versucht dagegen anzugehen, habe ich die Vermutung daß der Vermieter damals schon so etwas in der Art mündlich mitgeteilt und sich auf Eure mündliche Zusage verlassen hat daß Ihr die Wohnung renoviert. Vielleicht habt Ihr sogar eine geringere Miete hierfür ausgehandelt, ich weis es nicht.


    Wie gesagt alles reine Spekulation und ich unterstelle niemandem etwas. Aber wenn ich genau weis daß mündlich nichts vereinbart wurde und erst recht nicht schriftlich irgendwelche Pflichten fixiert wurden, dann muß ich mir auch keine Sorgen machen und nirgends nachfragen. Dann muß schon der Vermieter kommen und mir „das Gegenteil“ beweisen.


    DasP


    Das wäre eine Möglichkeit den Vertragspasus zu interpretieren.

    Das Problem ist bei mechanischen Defekten doch meistens das gleiche: Keiner will es gewesen sein. Ein Hersteller nimmt sich sowieso aus der Garantie heraus indem er mechanische Schäden von der Garantie ausschließt. Da das Notebook nicht im Besitzt des Herstellers war (während der Nutzungsdauer des Besitzers), kann der Hersteller natürlich auch nicht „hellsehen“ wer diesen mechanischen Defekt verursacht hat. Wenn der Besitzer also sicher ist daß er den mechanischen Schaden nicht verursacht hat, dann muß er eben herausfinden wer der Verursacher des Schadens war. Wenn dieser dann gefunden ist, dann hat der Verursacher sicher eine Privathaftpflicht die für den Schaden (Reparatur) aufkommt. Wenn der Verursacher nicht zu ermitteln ist dann sieht es schlecht aus und unter Umständen muß man dann die Reparatur selbst zahlen, sodenn man will.


    Da talnicker das Notebook im August 2005 gekauft hat ist er (vermutlich) noch innerhalb der ersten 6 Monate der Gewährleistung und sollte mal mit seinem Verkäufer sprechen. Allerdings vorher kurz die Garantiebestimmungen von Sony lesen. Wenn dort steht daß die gesetzliche Gewährleistung bei Inanspruchnahme von Garantieleistungen unberührt bleibt, hat er eventuell gute Karten. Wobei ich das Notebook in diesem Zustand nicht zum Händler bringen würde.


    Und wenn ich das Bild, welches den Defekt aufzeigt, so ansehe, sieht daß für mich als Leihe nach einer mechanischen Beschädigung aus.

    DarkEye


    Hier gibt’s den z.B. Tread mit dem Unterschied zwischen Gewährleistung und Herstellergarantie:


    http://www.telefon-treff.de/sh…erschied+Gew%E4hrleistung


    Wenn Du diesen gelesen und verstanden hast wirst Du sicher feststellen daß Du die Sachlage falsch verstanden hast mit der Beweislast ;)


    Trialer


    Du hast es treffend auf den Punkt gebracht, denn der User talnicker will ja eine Herstellergarantie in Anspruch nehmen und keine Gewährleistung.



    Henry Spencer


    Das mit dem direkt an die Geschäftsführung senden kannste vergessen. Große Firmen leiten derartige Post ohne Umwege an die hausinternen Kundendienststellen weiter. Da kansnt es auch gleich zum Support schicken, geht auch schneller.