Beiträge von GreenBay

    Das mit den Wahlkreisen bei den Zweitstimmen erinnert an das Bayrische Lantagswahlrecht. Hat sicher den Vorteil dass man auch Personen dabei wählt.


    Ansich ist mit dem neuen Wahlrecht, bzw. den Versuch, der Fehler, dass man bei den Direktmandaten mit der Abschaffung der Grundmandatsklausel die Bindung zu den Zweistimmen wegnimmt, aber dann mit dem zweiten Punkt, der Begrenzung der Direktmandate im Verhältnis zur den Zweistimmen, die Bindung enger macht, Richtig wäre gewesen, wenn man die Grundmandatsklausel weglässt, dass man wirklich starr 299 Abgeordnete direkt wählt und 299 über die Verhältniswahl. Aber das wollen ja die kleineren Parteien nicht.

    Direktmandate zählen ja bei der nächsten Bundestagswahl ja eh nicht mehr,

    Das steht ja noch nicht fest, und es ist auch schwer zu erklären, dass Minderheitenrechte, die richtig sind, den SSW mit rund 56 000 Stimmen einen Sitz im Bundestag verschaffen, aber einer Partei, die drei Direktmandate erringt, aber die 5%-Hürde nicht schafft, nicht in den Bundestag bringt. Drei Direktmandate sind je nach Wahlkreisen zusammengerechnet 300 000 bis 400 000 Erststimmen.


    Das gleiche natürlich das Unding, dass nicht jedes Direktmandat zählen soll, wenns zuviele sind, im Verhältnis zum Zweitstimmenanteil der Partei, widersprich ja nun vollends dem Gedanken der Direktmandate.


    Aber ja, die Linke ist, ausser in Thüringen, auf dem absteigenden Ast. Selbst dort hat sie schon in den Umfagen fast 1/3 zur letzten Wahl eingebüßt. Und wenn die Wagenknecht antritt, in Thüringen, dann dürfte die Linke dort auch nicht mehr so stark werden und weiter absteigen.


    Dass aktuell nur Leute aus den alten Bundesländern dabei sind, dürfte mit zwei Faktoren zu tun haben: Abwarten und Ruhig sein. Gerade im Osten hat man ja gelernt, politisch erstmal ruhig zu sein. Und Abwarten, ja ich habs bisher eigentlich immer nur für ein Kalkül gehalten und nicht daran geglaubt, dass sie es macht, das dürfte den einen oder anderen da auch umtreiben, und dann, wenn sie es vollzogen hat, wechseln.


    Wird im Falle dann wirklich spannend. Die Linke verlieren den Fraktionsstatus, behalten aber die gewählte Bundestagsvizepräsidentin, da diese ja nicht automatisch den Posten verliert und nicht abgewählt werden kann, im Gegenzug die AfD als Fraktion weiter ohne Bundestagsvizepräsidenten, das wird lustig werden. Und dann in den Parlamenten wo sie noch drin sind, wieviele Mandatsträger wechseln, und so dort auch für Probleme sorgen.

    So ein Urteil will wohl keine Bank riskieren. Da ein Kunde ja i.d.R. die Motivation hat seinen Schaden ersetzt zu bekommen, und wenn er das erreicht hat, ohne Urteil, zufrieden "aufgibt", wird solch ein Urteil wahrscheinlich nie aufgrund einer Kundenklage zustande kommen.

    Kommt immer auf den Streitwert und die Umstände an. Wie im obigen Fall, wo es eigentlich recht eindeutig ist. Für mich hätte es da die Auschweifungen zur Sicherheit von Push-Tan gar nicht gebraucht, da sie für den vorliegenden Fall komplett irrelevant waren, da der Kläger ja die TANs weitergegeben hat. Das wäre ja auch passiert bei Tan-Liste, iTan-Liste, SMS-/mTan und ChipTan. Ich unterstelle mal selbst bei einem tanlosen Verfahren wo man in der Auth-Ap bestätigt, da hätte er dann den Auftrag bestätigt. Faktor Mensch ist der unsicherste Faktor.


    Geht es natürlich nur um weniger Geld, und die Sache betrifft tatsächlich das Tan-Verfahren, und es ist tatsächlich etwas dabei schief gelaufen, dann wird die Bank das vielleicht im stillen Kämmerlein klären, und dich dann kündigen.

    Meinst du, der Kläger (Kunde) geht diesen Weg?

    Naja wer wegen rund 8500 Euro die Klage einreicht in so einem Fall, wo er ja selber gröbsten Mist gebaut hat, dem traue ich das zu, dass er noch weiter geht.

    Es sollte ja bekannt sein, dass die Bank keinerlei Daten braucht, um irgendwas an deinem Konto zu machen. Wer dann einfach ohne Verifizierung TANs rausgibt und dann klagt, der wills auf jeden Fall wissen. Da wird auch keine Versicherung dahinstehen, also ist das privat finanziert.


    Zum Einzelrichter: Normalerweise wäre hier die Kammer zuständig gewesen, da es sich um eine Streitigkeit aus einem Bankgeschäft handelt.


    Zitat

    Oder kann die Bank das auch, obwohl die Klage gegen sie ja abgewiesen wurde?

    Ne, sie sind ja nicht beschwert. Auswirkungen hat das Urteil jetzt auch gar keine. Dazu müsste halt jemand selber klagen, oder ein Verband. Deswegen, wie oben für die Ein-App-Sache: Solange keiner klagt passiert nichts.

    Sieht jeder anders....

    Naja, es muss ja auch irgendwo nen Vortel geben sich 24 Monaten zu binden. Da sind die "Auswüchse" bei Drillisch und Congstar ja mittlerweile ein Hohn, man spart ganz oder teilweise die Einrichtungsgebühr bei einem 24-Monatsvertrag, wow. Bei Congstar kann man wenigstens auch als 24-Monatsvertrag täglich den Tarif wechseln wie man lustig ist.


    Es ist halt ein Angebot, nimmt man oder lässt man, aber nur weil eine Vertragsgruppe einen anderen Vorteil aus einer Kombination hat, kann man keinen Anspruch ableiten. Bei Vodafone ist halt ab dem Red/Gigamobil M der Zug, dass man in der Gigakombi innerhalb Deutschlands unlimitiertes Datenvolumen hat.


    Was mich bei solchen spezifischen Angeboten interessieren würde ist, ob das wirklich technisch erfasst wird, dass man die Sim-Karte bei Amazon gekauft hat, vorallem wann.

    Nicht nur scheinbar.

    Ja...


    Zitat

    Aber nur gültig bei 6 Aufladungen in den 6 Monaten.

    Schrieb ich ja dazu.


    Zitat

    die dauerhafte Einführung von WLAN-Calling für alle ohne Fragen und selbst VoLTE funktioniert wohl nicht bei allen ohne Fragen.

    Also meine Callya-Karten hatten schon vor der offiziellen Einführung beides, und eine neu aktivierte hat beides ohne zu fragen. (Mag vielleicht aber auch daran liegen, dass ich Vertragskunde bin, man wird dann ja automatisch erkannt)


    Zitat

    der Callya-Nutzer wird mit einem GB abgespeist. Und nicht jeder möchte sich 2 Jahre binden um Vorteile zu genießen.

    Das ist halt mal ein Vorteil des Vertrages, muss man hinnehmen, wo ansicht sonst bei Callya die Preise pro GB niedrieger sind als beim Vertrag, und ab dem Start Minuten auch ins EU-Ausland inklusiv sind, was bei nem Vertrag für 120 Min einfach mal noch 4,99 kostet.

    Ist jetzt aber nur die Meinung eines Richters.

    LG Heilbronn 6. Zivilkammer


    Es sind also drei Richter schonmal. Und da wird auch nicht Ende sein, das OLG Stuttgart wird sich sicher damit beschäftigen (dürfen) und da haben dann, je nach Senat, 4 oder 5 Richter eine Meinung dazu.

    Wenn schon zwei Apps auf einem Gerät gegen das ZAG verstossen.

    Wie sieht es dann bei nur einer App womit man alles machen kann (wie bei ING, DKB u.a.) aus?

    Dürfte interessant werden, wenn da jemand klagt. Solange das nicht passiert, bleibts.


    Ich z.b. nutze den 2. Faktor auf meinem vorhergehenden Smartphone, auf meine jetzigen habe ich nur die Banking-App.