Beiträge von Postkartenuserin

    Na dann hoffe ich Mal, dass du dein Mobilfunkgerät zu Hause immer brav ausschaltest. Und nach dem Schlafen direkt das Schlafzimmer verlassen und niemals im Wohnzimmer einschlafen, sonst wird dir der Vermieter kündigen. In der Küche am Küchentisch arbeiten? Missbräuchliche Nutzung! Im Auto ausruhen? Missbräuchliche Nutzung: Dafür brauchst du ein Wohnmobil. Und die Taschenlampe gehört in die Tasche! Nicht in den Rucksack. Missbräuchliche Nutzung. Problematisch ist es mit der Computermaus, weil es keine Maus ist.

    Ich glaube du weisst schon....was du jetzt erzählst ist daselbe was bei der kuh aus dem popo kommt.


    Das Stichwort ist DAUERHAFT

    Da hätte ich für mich eine andere Definition....


    Du darfst gerne mit jedem unlimited Tarif auch unlimited nutzen....


    Nur eben MOBIL und nicht STATIONÄR


    Eine rein stationäre Nutzung würde ich als Mißbräuchlich ansehen.


    Eine Nutzung von mehreren Multi.Sim stationär in verschiedenen Haushalten ebenso.


    ---


    Aber...O2 hat ja nun entsprechend reagiert und gegengesteuert.


    Einerseits gibt es zukünftig eben unlimited Tarife mit gedrosseltem Speed im O2 Netz ( z.b. freenet funk oder Mega sim ) zu einem günstigen Preis - wo der Speed das dauerhafte Sharing behindert.


    Andererseits gibt es großzügig bemessen Datenvolumen ( z.b. den 280 GB Tarif ), wo die GB die Grenze setzen soll für dauerhaftes Sharing.


    ...und dann gibt es eben zukünftig vielleicht noch einen entsprechend teureren Unlimited...wo über den Preis verhindert werden soll....das es als ein DSL.Ersatz - einfach weil es mit Mobilfunk billiger ist - genutzt wird,

    Ich wohne hier seit deutlich über 20 Jahren, und zum Zeitpunkt des Einzuges hatte ich noch eine deutlich andere TV-Nutzung als heute. Heute lehnt man keine Wohnung ab, weil da ein TV-Kabel drin ist dass man nicht braucht, sondern ist froh überhaupt eine bezahlbare Wohnung zu haben. In Städten ist das noch viel schlimmer.

    Sag ich ja....


    Aber du wusstest worauf du dich eingelassen hast.....Eine Wohnung mit Nebenkosten für Kabel.TV ( egal ob du es nutzt oder eben nicht - oder eben nicht mehr nutzt )


    Ich sage ja auch nicht zu meinem Vermieter....die Küche ist mir ( jetzt ) leieer zu gross.


    Meine Nutzung hat sich verändert....ich gehe nur noch ins Restaurant....


    Trenne doch bitte 2/3 der küche mit einer Schnellbauwand ab und ab kommenden Monat berechne mir dann für die abgetrennten 2/3 der Küchenfläche keine Miete mehr.


    Klar...Der Kabelausbau war damals politisch gewünscht.?.Deshalb hat man damals das Nebenkostenprivileg eingeführt.


    Heute gibt es andere Technologien....und der Ausbau des TV.Kabel ist weitestgehend abgeschlossen.


    Das Gericht hat gesagt....es darf zukünftig nicht mehr umgelegt werden....und eben eine Übergangsfrist geschaffen. In dieser Periode sind wir nun.


    Also...schauen wir in die Zukunft was dann kommt.


    Der Nutzer einer Gemeinschafts.Sat.Antenne....der die Stromkosten und Wartungskosten dafür nicht mehr anteilig zahlen will.


    Derjenige der behauptet das er kein ( öffentlich rechtliches ) TV komsumiert....und keine Gebühr mehr dafür zahlen wollte....der war ja schon da.


    Dabei hat ein Gericht dort anders entschieden als beim unfreiwilligen Kabelkunden....


    Könnte das daran liegen das die TV.kabelanbieter nicht ( mehr halb- )staatliche Unternehmen sind, sondern Privatunternehmen aber der öffentlich-rechtliche Rundfunk noch immer als ( Halb- )staatlich wahrgenommen wird ?

    Beschreibe doch mal, warum/was ein Missbrauch ist.

    Da würde ich dir raten mal den Namen zu lesen....


    MOBIL-Funk kommt von Mobil und nicht von FEST.Netz.Ersatz


    Insofern würde ich da schon einen Mißbrauch sehen.


    ----


    genauso wie der GEH.Weg zum gehen ist und nicht um dort Fahrrad oder e,scooter zu fahren.


    Für Radfahrer und E.Scooter Fahrer gibt es ja die Wahlmöglichkeiten sein Fahrzeug auf dem Gehweg zu schieben oder eben die FAHR.Bahn zum fahren zu nutzen.

    Satelliten TV - günstig und gut.

    Ja...,das Satelliten TV ist eine Alternative


    Aber auch das hat ( vor der Umstellung auf Kabel.TV ) Kosten für den Mieter verursacht....Wartung, Reparaturen und nicht zu vergessen den Strom für den Verstärker damit auch in allen Wohnungen ein gutes Bild angekommen ist.


    Diese Gemeinschafts.Sat.AntennenKosten werden weiterhin auf Mieter in den Anlagen umgelegt ( sofern nicht auf Kabel.TV umgerüstet wurde ) und hätten vor der Umrüstung zum Kabel.TV auch von denen anteilig getragen werden müssen die jetzt gemeckert haben, das Sie eben angeblich gar kein TV über diesen Empfangsweg schauen würden.


    Insofern würde ich gerne meinen oben zitierten Satz etwas berichtigen....


    Du hast eine Wohnung besichtigt. Spätestens bei Abschluss des Mietvertrages wusstest Du, das in den Nebenkosten das TV.Kabel enthalten ist und hast den Vetrag abgeschlossen.


    zu


    Du hast eine Wohnung besichtigt. Spätestens bei Abschluss des Mietvertrages wusstest Du, das in den Nebenkosten Kosten für dem TV.Empfang enthalten ist und hast den Vetrag abgeschlossen.


    Diejenigen die Kabel.TV Kosten haben....( und behaupten das TV.Kabel Nutzen Sie ja nicht - sind in Zukunft fein raus )


    Diejenigen die Aber eine Gemeinschafts.Sat.Antenne haben....müssen weiter anteilig zahlen ( obwohl auch da einige behaupten, das Sie den Sat,Antennenanschluss nicht nutzen würden ).


    Natürlich gibt es auch einige mit eigener Sat.Schüssel....aber auch die hat Anschaffungskosten und Unterhaltskosten....nur halt nicht über die Nebenkosten.


    Grundsätzlich bin ich ja auch gegen Gebühren ohne Gegenleistung....


    Ich finde persönlich, das immer weiter steigende Nebenkosten gebremst werden müssen.


    Ich finde, das die sendeanstalten im öffentlich rechtlichen TV und Rundfunk einen Zweck erfüllen....aber die Steigerungen der Kosten sind in diesem Bereich auch enorm.


    ....und dort kommen Klagen gegen die Rundfunkgebühr eben gerichtlich nicht ( mit der Begründung ( ICH SCHAUE KEIN TV ) durch.


    Meiner Meinung nach....könnte der Bildungs- und Informationsauftrag den derzeit das öffentlich rechtliche Fernsehen bedient, ausgeschrieben werden und wenn die Pro7 Gruppe oder die Sat1 Media ein günstigeres Angebot macht....sollten sie den Zuschlag bekommen und die öffentlich-rechtlichen müssten dann halt mal 3,..4 ...5 Jahre lang eben selbst nach einer Finanzierung ( durch werbeeinnahmen und Einsparungen und geringere Intendantengehälter ) suchen anstatt jedes Jahr aufs neue höhere Rundfunkgebühr zu fordern. Gesundschrumpfen würde dem derzeitigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk sicherlich helfen.


    Letztendlich....sollte man aber auch ehrlich damit umgehen. Es ist eben keine Gebühr die man in Anspruch nehmen kann oder eben nicht - es hat deutlichen Steuercharakter !


    ...und die Steuerzahler sollten den sparsamen Umgang mit dieser Steuermitteln fordern ( dürfen ).


    Aber finde 15 MBit/s schon besser als 10 MBit/s und 3€ hin oder her sind ja kaum der Rede wert.

    Natürlich sind 15.000 speed letztendlich besser als 10.000er speed - keine Frage


    Und natürlich wurde mega sim ( im Frühjahr nur rund 2 Euro und jetzt nochmals um ) nur 3 Euro teurer. Zusammen sind es immerhin 5 Euro Anhebung in relativ kurzer Zeit.


    Was ich bemängeln wollte, war das man Mega Sim mir 15.000er Speed und jetzt rund 25 Euro eben immer näher an den ( neuen ) Freenet Funk Tarif ( mit nur noch 15000er Speed ) herausbringt.


    Die beiden Tarife haben durchaus einiges an Unterschieden, aber ein Unterschied beim Speed ( also Mega Sim weiterhin 10.000er Speed ) und ein größerer Preisunterschied ( also Mega Sim eben beim alten Preis von 23 Euro und mit dem alten kleineren Speed ) - hätte ich mir als Abgrenzungsmerkmal doch eher gewünscht.


    Letzendlich - müssen wir mit dem Leben was uns angeboten wird.....und werden versuchen uns unsere Rosinen heraus zu picken !

    Ich bin so einer. TV interessiert mich seit Jahren kaum noch, und um Internet übers TV-Kabel nutzen zu können müsste man erst mal die Koaxkabel aus den 80er-Jahren austauschen. In einen solchen Aufwand und Kosten werde ich mich hier nicht stürzen, und als Mieter schon mal gleich gar nicht. Also nutze ich DSL. Zahlen muss ich das Kabel-TV dennoch.

    Nun....als bisher noch Nutznießer des Kabel.TV und der Internetgrundversorgung mit 6000er Speed über das Nebenkostenprivileg für unter 2,50 Euro monatlich sehe ich das anders.


    Du hast eine Wohnung besichtigt. Spätestens bei Abschluss des Mietvertrages wusstest Du, das in den Nebenkosten das TV.Kabel enthalten ist und hast den Vetrag abgeschlossen.


    Hinterher zu sagen, diesen einen Teil will ich aber ( so ) nicht....den benutze ich nicht.


    Da könnte ich genauso sagen...meine ( grosse Wohn- ) Küche....davon nutze ich nur 1/3 - weil das so ist will ich jetzt auf den Qm Anteil der Küche ( zumindest ) keine Nebenkosten mehr zahlen. Eigentlich will ich sogar keine Miete mehr für den ungenutzten Teil der Küche zahlen - aber hier gehts ja erstmal nur um Nebenkosten.


    Nun, ich kann mir natürlich eine andere Wohnung suchen, aber nach den gestiegenen Nettomieten in den Jahren seit ich hier wohne.....findet man natürlich nichts mehr in dieser Preisklasse.


    Gehe ich deshalb vor Gericht ?


    Ausserdem..,..Ich bin ja im Winterhalbjahr immer zum überwintern in Asien....ich brauche keine Heizung. Warum wird für die gesamten Heizkosten ein Anteil Auf die Qm meiner Wohnung umgelegt....und der Kosten fürs heizen nur teilweise nach dem Verbrauch berechnet ?


    Die Kläger wegen dem Nebenkostenprivileg haben genau das gemacht und sind damit auch noch durchgekommen. Sie haben einen Teil der Nebenkosten für ungültig erklären lassen, weil es Kläger gab die (Nebenkosten-)Anteil nicht genutzt hatten.


    Dabei sind die Nebenkosten für das TV Kabel im Gegensatz zu den durchschnittlichen Heizkosten pro Jahr vermutlich eher ...Peanuts.... !


    Wie schon mal gesagt.....1,95 Euro netto monatlich, also brutto unter 2,50 Euro im Monat und aufs Jahr gerechnet unter 30 Euro.....Bei unserer Wohnungsbaugenossenschaft.....Wobei es hier ja auch andere gibt die von höheren Preisen berichtet haben.


    Nunja....beim TüV, auf hoher See und vor einem deutschen Gericht ist man immer ein bisschen in Gottes Hand !


    Ein Gericht hätte meiner Meinung nach eigentlich sagen können. Wenn sich ihre Lebensumstände geändert haben und sie das ( TV-Kabel ) nicht mehr nutzen, dann suchen Sie sich doch einfach eine andere Wohnung ohne TV-Kabel.


    In dieser Hausgemeinschaft liegt ein TV Kabel und das muss bezahlt werden.


    In anderen Hausgemeinschaften hängt eine Gemeinschafts.Sat.Antenne.....auch diese muss gewartet werden und kosten für den Strom vom Antennensignalverstärker fallen auch monatlich an.


    Als nächstes wird dann vermutlich dort geklagt werden, weil jemand der Meinung ist, das er ja kein Fernsehen über die Gemeinschafts.Sat.Antenne schaut und deshalb werde für die Stromkosten noch für die Wartung der Anlage aufkommen will.

    Wenn du dieses Bild ca 300x vergrößerst, kannst du die Datumsangaben klar und deutlich lesen :)

    Danke für die Info...das hatte ich ohne vergrössern natürlich nicht gesehen.


    Aber...letztendlich immer noch die Webseite von Starmobile....nicht die von norma connect


    Starmobile vertreibt ja nicht nur die Simkarten für den D1 Discounter Norma Connect....


    Sondern seit kürzeren wohl auch die für Penny Mobil und für Ja Mobil


    Einzig der D1 Discounter Kaufland Mobil vertreibt seine Starterkits selbst über die Kaufland Webseite.

    Aktuell kosten bei Starmobile die Startersets 2,95€. Der bekannte Halbierungscode funktioniert leider nicht :huh:. Die Frau mit dem Sonnenhut verspricht 30€ bei eingehender Portierung - vom 3. Juli bis 31.7.

    Die Frau mit dem Sonnenhut ist aber von Starmobile....und die verkaufen dir nur das Starterkit


    ....und dort sehe ich auch kein Datum


    ....wo hast du


    eingehender Portierung - vom 3. Juli bis 31.7.


    her !


    Die Frau mit dem offenen langen Haar von Norma Connect....und auch die Telefonhotline von Norma Connect sagen, das es weiterhin nur 10 Euro Portierungsgutschrift gibt.