Beiträge von crooks

    Och, wenn ich das mal so überlege. 10 Karten an 10 Tagen bestellt. Das sind dann wenigstens 9 Taten, wenn die 1. Bestellung die erste Karte war. Das sind dann bei 20 Tagessätzen/Tat auch schon 100 Tagessätze - so als Gesamtstrafe. Wenn Du auch nicht in den Bau gehen würdest, so langt das dann doch für eine Vorstrafe - obwohl man ja "nichts" gemacht hat :D


    Mit dem passenden Richter könnte man also an so Einiges denken. Gibt viele, die einfach nur im Bau sitzen, weil sie hier und da mal ein bisschen betrogen haben. ;)


    PS: Hier wird da wohl nichts nach kommen; will nur sagen, dass man eben auch wegen solcher "Kleinigkeiten" schnell mal auf ein "hohes Strafmaß" kommen kann. :)

    Zitat

    Original geschrieben von simsala
    Das unbegründete Abschalten von Mobilfunkanschlüssen ist KEIN Kavaliersdelikt, egal ob die Leute dafür nur 1 Euro oder mehr bezahlt haben. Da gibt es auch für die Anbieter Spielregeln, es gilt nicht das Recht des vermeintlich Stärkeren.


    Betrug ist auch kein Kavaliersdelikt, falls man denn absichtlich darüber getäuscht hat, noch keine Karte zu den angegebenen Konditionen erhalten zu haben; stand doch irgendwo, dass nur ein Gutschein/Person gilt. Interessiert hier ja auch keinen. Warum soll es an einer anderen Baustelle anders sein? :D


    Getreu dem Motto: Und weswegen sitzt du unschuldig im Knast!? :p

    Zitat

    Original geschrieben von simsala
    Egal wie die Leute ihre Bestellung "getunt" haben mögen oder nicht, eine bereits ausgelieferte und aktivierte SIM-Karte einfach so abzuschalten, ohne daß die Leute die Möglichkeit zur Stellungnahme (oder ggf. Nachzahlung der Differenz zum Normalpreis...) haben, ist IMHO nicht nur in höchstem Maße dumm sondern auch illegal und IMHO unseriös. Ein Fall auch für die Bundesnetzagentur.


    Da können u.U. auch massive Schadenersatzforderungen auf simyo zu kommen, denn was ist, wenn man die Nummer schon anderen mitgeteilt hat oder gar gerade der Visitenkartendruck-Auftrag läuft... ;)


    Ja genau. Bin ja mal gespannt, welcher Richter dem stattgeben wird. Eure Rechtsauffassung ist irgendwie schon naiv - meine Meinung :D

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    Original geschrieben von johnnyt
    das würde mich auch interessieren, vor allem auch bzgl. der faz sonntagszeitung...


    DAS habe ich auch gerade gesucht.


    Obwohl das am 25.12. oder so genannte Angebot von 14,xx Eur für die Welt am Sonntag auch nicht schlecht ist.
    Aber die FAZ am Sonntag würde mich auch mehr interessieren. Nur kann ich mit so einem Gutschein nix anfangen.

    klimajacke:
    Hängt dann eben an Deiner Verglasung. Da kann O2 ja nun nichts für. Liegt ja an dir oder deinem Vermieter.


    Celine:
    Du hast Probleme :p Ob mit oder ohne "n" ist doch egal. Vielleicht hast das ja auf dem Vertrag auch so verwischt angegeben. Wenn es =>wirklich<= nicht geht, dann ruf doch die Hotline an. Die "machen dann, dass es geht" :rolleyes: :eek:


    Sollte es aber nur um so eine vorgeschobene kostenlose Vergrößerung der HZ gehen, dann verweise ich lieber auf die anderen 75000 Threads dazu :p :top: