Beiträge von Mark_Enschuh

    Im Restaurant zum blauen Funkturm bekommst du dann direkt Hausverbot, wenn du "unangemessen viel" auf dem Teller hast. Was genau wovon zu viel ist, wird dir aber nicht verraten. Manche Gäste finden es toll, weil ja jeder selbst entscheiden kann, wen er bei sich essen lässt und du dir schließlich auch bei der Konkurrenz die Wampe vollschlagen kannst 🤷🏻‍♂️😊

    Frag doch einfach einmal das Internet wie hoch der durchschnittliche Traffic pro Festnetzanschluss ist....

    Im Festnetz kann ich den durchschnittlichen Traffic verursachen oder auch nur einen Bruchteil oder ein vielfaches davon, ohne gekündigt zu werden. Was sagt das nun zur Angemessenheit in den Unlimited Tarifen bei o2 aus?

    Ich habe echt kein Verständnis für die Argumentation, 'zuviel Text', 'nicht gelesen', deshalb gilt das Vereinbarte jetzt nicht.

    Vertrag ist Vertrag. Kulanz ist freiwillig und lässt sich auch nicht erzwingen.

    Wer hat denn behauptet, dass "das vereinbarte nicht gilt"?


    Einfach kommentarlos fristgerecht zu kündigen ist natürlich ihr gutes Recht. Aber dennoch nicht kundenfreundlich. Das kann man besser lösen.

    Das haben sie sogar spätestens bei Vertragsunterzeichnung in den übergebenen AGB.

    Im Massengeschäft ist eine Freund-Feind-Erkennung aber schwierig. Nur weil 95% der Kunden denken die AGB Zettel sind Klopapier und hinterher kann man sich beschweren, wird es auch nicht richtiger. Die sind Vertragsbestandteil.

    Natürlich. Dennoch könnte man auch etwas kundenfreundlicher reagieren, wenn ein Kunde den 3 Kilometer langen Zettel nicht akribisch nach Fallstricken für seine angedachte Nutzung durchforstet hat. Auch im Massengeschäft sollte es machbar sein, ihm bei einer Standleitung zunächst einen Textbaustein zukommen zu lassen, der auf die vertragswidrige Nutzung hinweist und die Kündigung androht.

    O2 hält sich während der Vertragslaufzeit an die zugesicherten Vertragsleistungen, erfüllt den Vertrag vollumfänglich.

    In den AGB wird exakt die Nutzung als Standleitung ausgeschlossen. Einen VServer mit Videostreaming zu beliefern ist exakt das, eine Standleitung im Sinne der AGB.

    Ein Recht auf ewig währende, unkündbare Handyverträge gibt es nicht.

    Also nicht heulen, sondern die marktwirtschaftlichen Alternativen nutzen.

    Oder den Informationsvorsprung dieses Forums und sich unterhalb des Verbrauchs der Todeszone bewegen. ;)

    o2 könnte den Kunden auch zunächst mal darauf hinweisen und auffordern, diese Art der Nutzung einzustellen. Unabhängig davon, ob der Vertrag bereits kündbar ist oder nicht. Dann weiß der Kunde, wo das Problem liegt und kann entsprechend handeln, ohne sofort oder nach Ablauf der Mindestlaufzeit seinen Vertrag zu verlieren.