Beiträge von Mark_Enschuh

    geos

    Der erste Abschnitt ist aus der Fußnote in der Preisliste unter den Privatkundentarifen. Der zweite aus den AGB für Privatkunden. Beides aus den mir (bin Privatkunde) zugesandten Dokumenten kopiert.


    Der Betrieb eines heimischen WLANs ist ja dort nicht untersagt. Nur die Öffnung zur (Mit-)Nutzung durch Dritte. Darunter würde ich jetzt eher z.b. die Mitversorgung der Nachbarschaft verstehen.


    Mach es Dir doch einfacher .... mach nen zweit Wertrag mitt F & F Rabatt ( 50% ) , dan ist dein notanker sicher....rer :);)

    Darüber bekommt er aber keinen Tarif für 5€ 😉

    Aber laut dem Vorposter AndreFo, fällt der Kombirabatt weg. Interessant.....

    Ja logisch. Ohne Kombi, kein Kombirabatt. Entweder zahlst dann den vollen Preis, oder o2 ist so kulant den Vertrag aufzulösen, wenn sie selbst den Gebervertrag gekündigt haben. Könnte ich mir eher vorstellen, als dass du den Kombirabatt erhalten kannst, wegen weil siehe ersten Satz 😊

    + Würde O2 den zweiten Vertrag dann evtl. trotzdem rabattiert weiterlaufen lassen, um einer "Diskussion" zu entgehen?

    Kann ich mir nicht vorstellen. Ein Kombi-Rabatt ist ja nunmal klar (auch technisch) von einem Rabattgeber abhängig, der dann nicht mehr existiert. Vielleicht ist man so kulant, den zweiten Vertrag dann auch mit aufzulösen. Um einer Diskussion zu entgehen 😊

    Missbrauch ist ein hartes Wort.

    "Mit der Connect-Option ohne monatlichen Basispreis (einmaliger Anschlusspreis pro Multi- oder Data-Card: 19,99€) bis zu 7 weitere Datacards (SIM-Karten zur Mitnutzung des im Tarif enthaltenen Inklusiv-Datenvolumens) sowie bis zu 2 Multicards (Sim-Karten zur Mitnutzung der Daten Sprach- und SMS-Leistungen des Tarifs unter der bestehenden Rufnummer des Kunden) hinzubestellt werden. Diese dürfen nicht Dritten (einschließlich Mitarbeitern des Kunden) zur Nutzung überlassen werden."



    "Der Kunde darf die Leistungen von Telefónica Germany nicht missbräuchlich nutzen, insbesondere

    ...

    weder entgeltlich noch unentgeltlich Telekommunikations- oder Telemediendienste gegenüber Dritten anbieten, insbesondere auch keine WLAN/ WiFi-HotSpots („Tethering“) zur (Mit-) Nutzung durch Dritte zu öffnen."

    Ich kenne den konkreten Tarif und seine Bedingungen nicht, aber bei einigen Tarifen ist das genau so vorgesehen (mit eigener Rufnummer pro Karte).

    Wenn man einen Multi-SIM-Tarif hat, der parallele Nutzung explizit erlaubt und ermöglicht, sehe ich auch kein Problem.

    Ja, vorgesehen ist, dass du selbst mehrere SIM parallel nutzen kannst. Aber nicht, dass du dritte Personen bzw. dessen ganze Haushalte damit versorgst.


    Fairerweise muss man aber sagen durch seine Tarifgesaltung vorallem mit der Connect-Option der Boost Tarife regelrecht danach schreit missbraucht zu werden.

    Klar, ist natürlich verlockend. Ich schrieb ja auch nur, dass ich für eine Kündigung bei derartigem Missbrauch Verständnis hätte.

    Wo ist der Unterschied zwischen 10 Haushalten, die 2-4 TB brauchen und einem Sauger, der das ganz alleine schafft?

    Bei 10 Haushalten verdient o2 10 mal Geld und wahrscheinlich nicht nur die 3,50€ pro Haushalt.


    Solange man einen Tarif für einen (mobilen) Hotspot/Router buchen kann (bzw. eine SIM dafür), ist es vollkommen legal und legitim, diesen auch für die Familie/WG o.ä. zu nutzen. Kommerzielle Nutzung ist vermutlich per Bedingung ausgeschlossen, und dann ist da die Grenze.

    Familie/WG in der man lebt ist aber etwas anderes, als noch externen Familienmitgliedern Karten in die Hand zu drücken und mehrere Haushalte zu versorgen.

    01454er

    Weil es schon irgendwo einen Unterschied macht, ob ein Kunde seinen Vertrag selbst nutzt und halt einen hohen Verbrauch hat oder er Connect ausnutzt, um die halbe Familie für 34,50€ mit bis zu 4TB zu versorgen 😉 Zumal o2 die Weitergabe der Karten meine ich auch vertraglich ausschließt.


    Im Fitnessstudio kannst du auch kein Abo für deine Person abschließen und damit dann 5 Familienmitglieder hinschicken.