-
Ist doch egal ob 0., 1., 2. oder 53. SIM-Karte. Wie jeder Kunde frei entscheiden kann, mit wem und wie oft er Geschäfte macht, ist dieses Recht der anderen Seite auch zuzusprechen. Dafür muss es nicht einmal eine Begründung geben. Das passende Stichwort hatte bereits AlexCeres genannt.
So einfach ist das nicht. Die Vertragsfreiheit ist durch andere Gesetze begrenzt. Grundsätzlich hat laut BGB jeder Verbraucher das Recht, angebotene Leistungen in Anspruch zu nehmen.
-
Es hat sich einiges getan im Prepaid Bereich. Vor einem Jahr gab es noch 6 GB für 8,99 EUR.
-
Das ist vielleicht für Kinder interessant die sich nicht das Datenvolumen einteilen können, aber dazu ist ist wohl das Datenvolumen zu wenig. Zumindest wenn ich an meine Kinder denke.
Ich betreue einige ältere Semester mit Halbjahrestarifen von Kaufland mobil, Penny mobil etc , die grundsätzlich mit den 2 GB im Monat auskommen würden, i.d.R reichen auch 1 GB. Aber dann ist doch immer mal ein Monat dabei, wo der Verbrauch etwas höher aufgrund von Reisen ist und das federn die Halbjahrestarife mit frei einteilbaren Datenvolumen gut ab.
-
Telekom versendet per Post Brief und nicht DHL?
-
Ab 2025 stellt die Post den Nachname Service ein. Dann muss die Telekom (endlich) auch mal nachbessern…
Stellt auch DHL Nachnahme ein?
-
Die Karte wurde im Mai nicht mit doppelten Datenvolumen im Halbjahrestarif aktiviert. Da gab es nur 6 GB Bonus.
-
Eine von mir betreute SIM im Halbjahrestarif wurde letzte Woche verlängert. Die Karte wurde im Mai dieses Jahres aktiviert, damals gab es 6 GB Bonus, also 18 GB auf 6 Monate. Nach der Verlängerung hätte ich jetzt die regulären 12 GB erwartet, aber laut Kundenkonto stehen 24 GB zur Verfügung. Habe ich da irgendeine laufende Aktion verpasst? Treuebonus kann's ja auch echt sein?
-
Kann man die Kartengültigkeit die unter 6060 angesagt wird ernst nehmen?
Vorgestern angerufen: Deaktivierung Anfang November 25
Heute angerufen: Deaktivierung Februar 26 
In der Zwischenzeit keine Aufladungen, keine Anrufe, SMS.
-
Im Jahrestarif gibt es bei Aktivierung bis 21.1.2025 aktuell 60 GB extra für das ganze Jahr. Also 180 statt 120 GB.
-
Ich finde das tatsächlich eine interessante Frage, ob ein Mobilfunkanbieter das Zustandekommen einer Prepaid Mobilfunkvertrages ohne valide Gründe wie
- Verstoß gegen Vertragsbestimmungen
- gesetzliche Anforderung an Identifizierung nicht erfüllt
verweigern darf.
Es herrscht zwar in Deutschland Vertragsfreiheit, aber die ist auch in vielen Fällen eingeschränkt. Was dagegen sprechen könnte, das Zustandekommen eines Prepaid Vertrag zu verweigern sind das Prinzip der Gleichbehandlung (man darf nicht willkürlich Kunden ablehnen) und Verbraucherrechte, denn grundsätzlich jeder das Recht angebotene Leistungen in Anspruch zu nehmen.