Eine Möglichkeit wär, dass das telefonie- bzw. SMS-bezogene Daten sind.
EVN krieg ich nur, wenn ich die Rechnung aktivier, und dann nur für die Zukunft? Derzeit liegt meine SIM in der Schublade.
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Eine Möglichkeit wär, dass das telefonie- bzw. SMS-bezogene Daten sind.
EVN krieg ich nur, wenn ich die Rechnung aktivier, und dann nur für die Zukunft? Derzeit liegt meine SIM in der Schublade.
Also ich weiß das zumindest nicht, und wenn ich die Bedingungen les, dann weiß ich es auch künftig nicht:
ZitatIn den ersten drei Abrechnungszeiträumen nach Aktivierung Ihrer KAUFLAND MOBIL SIM-Karte mit unmittelbar anschießender Buchung des Tarifs Smart XS, S M oderL im Aktionszeitraum wird jeweils 50% des Tarifpreises gutgeschrieben. Gutschrift und Buchung erfolgen innerhalb von 24 h und werden per SMS bestätigt.
Zitiert nach Mydealz, weil die Aktion zwar im Internetarchiv ist, aber die (wohl illegalerweise) separaten Fußnoten dazu nicht. Was ich weiß, ist, dass die 24 Stunden normalerweise nicht stimmen. Im Gegensatz zu Lidl Connect kommt aber zumindest die SMS wirklich.
An der letzten Aktion hab ich nicht teilgenommen, aber die 1 × 100%-Gutschrift im Herbst ist wirklich gekommen (auf allen 4 Karten). Wenn das immer so wär, müssten das ja dann effektiv 0 × 100% gewesen sein.
In der Vertragszusammenfassung war damals nichts drin, so dass das dann bloß unlauterer Wettbewerb wär. Verbraucherzentralen machen da normalerweise nur dann was, wenn sie genug Beschwerden dazu bekommen.
Im Smart L gibts halt effektiv immer grob 50% Rabatt im 1. Zeitraum, insofern nicht völlig abwegig. Aber die Formulierung hat das wohl kaum hergegeben, und es ist auch ziemlich blöd, weil damit verscheuchen sie doch auch zahlungsbereite Kundschaft für eine Einsparung, die relativ zu den Aktionskosten eher marginal ist. Wie läuft das dann im Smart S und M?
Congstar gibts übrigens grad für 1 €, allerdings nur Allnet Flats. Bei Rewe auch offline im Markt, wobei im Prospekt bloß Allnet M steht.
Es geht um die Nummer, die bei O2 war und dort nicht mehr benutzt wird? Es gibt halt das Limit von 90 Tagen, nach dem sie wirklich an den für die Nummer zuständigen Netzbetreiber zurückfällt, wenn bis dahin keine Portierungsanfrage gestellt worden ist. Innerhalb von 1 Monat ist sicherer, weil das teils in den AGB steht und gesetzlich nicht mehr garantiert ist. Opt-in sollte für den Fall unnötig sein.
So weit ich das Kopf hat wird die vorhandene Nummer bei einer Portierung überschrieben und fällt in den Rufnummerpool des Providers zurück. Es ist also gut möglich das die Nummer jetzt verloren ist.
Wenn die Nummer benutzt war, muss sie auf jeden Fall weiterportierbar sein. Bei Aldi Talk und Lidl Connect hab ich das bei den letzten Aktionen auch so gemacht. Wird dort wie ein zum Portierungstermin gekündigter Vertrag behandelt und ist problemlos gegangen. Fraglich ist bloß der Fall, wo die zur SIM-Karte gehörende Nummer bekannt ist, aber bei Portierung nie aktiviert wird, so wie z.B. bei Penny Mobil.
Was die andere Seite vom Übertragungsweg sieht, ist eigentlich nur die IP-Adresse. Im Fall von IPv4 hats sowas früher öfters gegeben, wenn neu zugeteilte verwendet werden, die noch nicht richtig in den Geo-Datenbanken drin sind. Dass sie bei der Telekom wirklich das Land der Verwendung wechseln, ist eher unwahrscheinlich.
Du vermischt hier verschiedene Traffic Arten, Backups, KI Crawler, Streaming…
Der ganze Punkt bei der Netzneutralität ist doch gerade, dass es keine verschiedenen Trafficarten gibt. Allenfalls kann es im Einzelfall über verschiedene Anbindungen laufen, aber auch dann gibts keinen Grund, die von vornherein unterschiedlich zu behandeln.
Daten aus dem Mobilfunk-Monitoring 202601 (»Ende Dezember 2025«) nach Netzbetreibern. Über den jeweiligen Link sollte man die Bilder auch in voller Größe von 6410×8705 Pixeln kriegen, wobei jedes Pixel nominell 100×100 m² aus den originalen Gitterzellen entspricht. Von den 3 Farbkanälen ist jeweils Blau GSM, Grün LTE und Rot 5G, wobei 5G SA volles Rot ist und 5G NSA etwas dunkleres Rot. Bei den weißen Pixel gibts also nominell alles, Türkis ist ohne 5G (blasseres Türkis vorallem bei Vodafone 5G nur NSA), Violett ohne LTE und Gelb ohne GSM. Reihenfolge ist Telekom, Vodafone, Telefonica und 1&1:
Folgende Bilder zeigen die 3 größeren Netzbetreiber zusammen in je 1 Bild für GSM, LTE und 5G (NSA oder SA). Blau ist hier Telefonica, Grün Telekom und Rot Vodafone. Türkis also ohne Vodafone, Magenta ohne Telekom und Gelb ohne Telefonica.
Änderungen gegenüber Oktober 2025 bei LTE nach Netzbetreibern, wobei Grün neue nominelle Versorgung ist und Rot weggefallene. Telekom, Vodafone, Telefonica und 1&1:
Dito für 5G (NSA oder SA). Telefonica ist hier vollkommen identisch und folglich bei 5G wohl noch auf dem Stand von Oktober (Ursache für derartige Fehler würd ich tendenziell eher bei der BNetzA suchen).
Änderungen bei GSM (ohne 1&1):
Zur Orientierung eine Landkarte in selber Projektion mit Anteil deutscher Landfläche an den Gitterzellen als Graustufen. Versorgung wird nur für Gitterzellen dargestellt, die nicht ganz im Ausland (oder internationalen Gewässern) liegen. Im Gegensatz zum Rest scheint Telefonica auch nichts für Gitterzellen zu berichten, die überwiegend im Ausland liegen.
Projektion ist UTM32 (für den Zweck an sich ungeeignet, da nicht flächentreu). Südwestecke des Bilds ist 5235800 Nord, 280300 Ost. Daten sollten sich aus den originalen Bildern leicht extrahieren lassen. Jedes Pixel hat entpackt 1 Byte, und dieser Palettenindex ist jeweils eine Bitmap (abgesehn von den Graustufen im letzten Bild). Vor jeder Zeile ist noch 1 Byte für potenzielle Vorfilterung, das hier immer 0 sein sollte. Gepackt sind PNGs mit zlib-deflate; der Stream beginnt hinter »IDAT« und endet 16 Bytes vor Dateiende.
Zumindest für den Fall enger Täler scheint die Telekom am pessimistischsten zu berichten und Telefonica am optimistischsten.
Für die Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste gilt Satz 1 [Rufnummernmitnahme] mit der Maßgabe, dass der Endnutzer jederzeit die Mitnahme der ihm zugeteilten Rufnummer verlangen kann. Der bestehende Vertrag zwischen dem Endnutzer und dem Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste bleibt davon unberührt. Auf Verlangen hat der abgebende Anbieter dem Endnutzer eine neue Rufnummer zuzuteilen.
Gemünzt ist es halt wohl auf Verträge mit noch längerer Restlaufzeit bis zur nächstmöglichen Kündigung, aber der Wortlaut ist eindeutig.