Wobei der Tarif an sich eher mit Postpaid konkurriert, weil er ähnlich inflexibel ist. Und da ist er nur dann billig, wenn es Telekom sein muss.
Beiträge von xrw
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Maximal 10 ms Latenz gilt für Bundesstraßen (und Autobahnen) jedenfalls auch noch.
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Mir ist zwar der genaue zeitliche Ablauf nicht ganz klar, aber es scheint ja bisher eher nicht funktioniert zu haben. Selbst wenn die das erst am Donnerstag mit Vodafone geregelt haben, müsste am Freitag der Portierungstermin gekommen sein. Und die halbe Stunde kann niemals stimmen, wenn sich das auf die portierte Nummer bezieht (was doch bei der Telekom inklusiv Congstar immer so ist). Portierungstermin sollte bei fehlerfreiem Ablauf immer am 6. Arbeitstag nach Portierungsanfrage durch den aufnehmenden Anbieter sein.
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Oft ist es einfacher und sicherer, per Kündigungsbutton zu kündigen und dort zusätzlich sofortige Portierungsfreigabe (Opt-in) in den Bemerkungen zu verlangen. Bei Kündigung ist ab Vertragsende auch kein Opt-in mehr nötig. Sofern der aufnehmende Anbieter Portierung zum Vertragsende unterstützt, kann man sich dann faktisch auch den Portierungstermin aussuchen. Vodafone hat allerdings glaub ich generell 1 Monat Kündigungsfrist; wenn es schneller gehn soll, braucht man also das Opt-in. Wenn man die Portierung zu knapp vor dem Vertragsende beantragt, muss man aber damit rechnen, dass man Ärger mit der Weiterversorgungspflicht kriegt.
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Ganz generell lohnt sich das nur bei kurzzeitigerem Zusatzbedarf. Da kann es aber auch im Inland interessant sein. Morgen hätte ich z.B. 1 Tag Loch bis zur nächsten Portierung, wenn nicht noch die kostenlosen 10 GB von Lidl Connect gültig wären. Aber bei meinem Bedarf wär unbeschränkt haltbares Volumen bei anderen Anbietern günstiger, auch wenn die Tage bei Firsty nicht zusammenhängend sein müssen. Trotzdem rentiert sich das gegenüber den hiesigen Dayflats für 1.99 € oder kleinen Prepaidtarifen kaum.
Die andere Anwendung ist halt, wenn man wo ist, wo das eigene Netz nicht geht (oder bei mir der Akku vom mobilen Router leer ist). Firsty hat halt wohl nicht Telekom (habs nicht genauer überprüft; hier bucht sie sich normalerweise bei Telefonica ein). Ich lass sie jedenfalls installiert. Die kostenlose Version scheint jetzt auch dann zu funktionieren, wenn man sonst bereits offline ist (beim ersten Versuch kurz nach Installation ist das noch gescheitert). Mögliche Zahlungsmethoden scheinen sie vor realem Bestellversuch überhaupt nicht zu kommunizieren. Inzwischen bieten sie mir auch Credits für E-Mail-Adresse, Feedback und Empfehlungen in unbekanntem Wert (Symbol ähnelt dem ehemaligen von Gulden).
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Mir ist nichts dergleichen aufgefallen. Aber Congstar ist beim Zusammenführen von Daten glaub ich schon kompetent.
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Auf der Website ist chronisch die Hälfte falsch. Der Link dazu ist ja auch tot, so wie wohl alles, was zu einer real wohl nicht existenten Auslandspreisliste führt. Aber schließt sich ja auch nicht aus, dass man trotzdem dafür zahlen kann, wenn man will.
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Mit Vollmacht geht ziemlich alles. Sowas muss sicher nicht höchstpersönlich laufen. Aber Firmen sind bei Sachen, wo sie bei Fehlern schnell haften müssen, meistens äußerst vorsichtig und machen das nur, wenn sie es schriftlich haben. Und der Prozess ist halt gerade nicht auf sowas designt (im Gegensatz zum Festnetz).
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In dem Beitrag geht es um die Zusendung von Personalausweisdaten.
Der Hauptpunkt in dem Urteil (ab Randnummer 123 in der Telekom-Version) ist die fehlende Ermächtigung für eine Regelung der Prüfung von Ausweisen innerhalb vom eigenen Betriebsbereich der Anbieter bei direktem Kundenkontakt:
ZitatNr. 1 der Verfügung [...] erweist sich als rechtswidrig, weil es an einer Ermächtigungsgrundlage für den Erlass der streitgegenständlichen Regelung fehlt. Nr. 1 der Verfügung 61/2016 regelt Verfahrensanforderungen für die Erhebung der Anschlussinhaberdaten durch einen von dem Diensteanbieter in seinen Vertrieb eingebundenen und unmittelbar anwesenden Dritten mit der Prüfung der Echtheit des Identitätsdokuments sowie der Übereinstimmung des künftigen Anschlussinhabers mit der in dem Identitätsdokument ausgewiesenen Person.
Was die Praxis angeht, kannst du davon ausgehn, dass die Anbieter nicht gegen die Bundesnetzagentur klagen würden, wenn sie das alles ohnehin machen wollten. Mir ist nicht bekannt, dass irgendwer die volle Prepaid-Legitimation durch Dritte auch bei Postpaid macht. Aber wenn du eh niemandem was glaubst, bringt es auch nichts, hier danach zu fragen. Falls du ein eSIM-fähiges Smartfon hast, könntest du aber bei GMX FreePhone einen kostenlosen Test machen, wie die deine Daten prüfen (wohl erst nach der Freischaltung per Brief an die angegebene Adresse).
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So wurde es mir aber von denen mitgeteilt.
Sollen wir für Dich die Abgabe Deiner Rufnummer bei Deinem bisherigen Anbieter beantragen?
Damit war aber vermutlich das (erneute) Senden der Portierungsanfrage gemeint. Und die wird wieder scheitern, wenn sich an den Voraussetzungen nichts geändert hat. Dass es auf der Seite des abgebenden Anbieters normalerweise ein vollständig automatisierbarer Prozess ist, war mal das Argument für Deckelung und später vollständige Abschaffung der Kosten für den Kunden.