Davon, dass es nicht mehr einklagbar ist, endet eine Pflicht nicht unbedingt. Und eine Verbraucherzentrale könnte u.U. durchaus trotzdem noch klagen. Relevant für die Verjährung ist in dem Fall wohl auch eher, wann der Käufer von seinem Anspruch erfahren hat. Dann sind es höchstens 10 Jahre ab Entstehung, und die ist möglicherweise erst bei Ende des Vertrags. Aber sie könnten das ja wohl ohne Weiteres vermeiden, wenn sie den Code nach den 24 Monaten von sich aus zuschicken würden; dann wär der Rest wohl bloß noch Kulanz.
Beiträge von xrw
-
-
Falls es noch nicht verjährt ist, wird zumindest der Schadensersatz, um den es dann geht, nicht mehr so hoch sein. Aber im Prinzip wird die Pflicht wohl nicht enden.
-
Die »Auslegungshinweise« sind bloß eine Meinung der BNetzA. Dass die Firmen, die gern Ausweiskontrollen verkaufen würden, das etwas anders darstellen wollen, ist nachvollziehbar, aber noch irrelevanter. Die BNetzA ist schonmal deswegen verurteilt worden, weil sie die Ausweiskontrolle in den Shops der Anbieter und per eID regeln wollte, wozu sie schon bei Prepaid keine Ermächtigung hat: https://mueller.legal/de/aktue…m-karten-ist-rechtswidrig , Urteil z.B. hier: https://openjur.de/u/2309711.html
Aber tatsächlich drückt sie sich ja ziemlich vorsichtig aus:
ZitatIm Falle des Abs. 2 S. 1 [Prepaid] sind die erhobenen Daten vor Speicherung anhand der dort enumerativ gelisteten Ausweisdokumente zu überprüfen. Auch im Falle der Postpaidverträge sind die Daten vor Speicherung zu überprüfen. Hier ist das vU frei in der konkreten Ausgestaltung der Überprüfung. Dies entbindet jedoch nicht von der Pflicht zur Erhebung wahrer Daten, so dass standardisierte Abläufe, bestenfalls ebenfalls unter Nutzung von Ausweisdokumenten, seitens der vU zu etablieren sind.
Reale Bedeutung hat das bloß deswegen, weil sie auch die Bußgeldbehörde ist. Dafür muss sie aber nachweisen, dass Daten unter Verletzung der Sorgfaltspflichten tatsächlich falsch gespeichert worden sind (kostet bis 300000 €); das Verfahren an sich kann sie nur bei Prepaid beanstanden.
Aber dass die Kundendaten plausibilisiert werden müssen, ist wohl auch der Grund, dass die erste SIM-Karte in meinem Fall als Briefkastenpaket verschickt worden ist und nicht als gewöhnlicher Brief. Mit diesen Auslegungshinweisen von etwas später hat sich da nichts geändert. Real ist mir nicht bekannt, dass bei Postpaid irgendwer die volle Ausweiskontrolle wie bei Prepaid macht.
-
Bei der Telekom kosten mindestens Telekom original und Edeka smart. Bei Vodafone kostet CallYa (wenn auch nicht ganz so krass wie sonstwo) und sonst mindestens das ältere (aber wohl noch erhältliche) Rossmann mobil. An Alttarifen sind wahrscheinlich noch mehr im Umlauf. Bei Telefonica sind die Daten wohl überall offen (bis das Guthaben auf 0 ist), aber Whatsapp-SIM ist insofern eine Ausnahme, als sie da kostenlos sind (mit 32 kbit/s).
-
Verträge muss es schon geben, weil sie grad wieder deswegen verurteilt worden sind: https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs…3_23_Urteil_20260206.html
Zufällig gesehn, weil das die Kammer ist, die 2 Tage später über die Telekom-Netzkennung entschieden hat. Sie sind auch bei der BNetzA als Inhaber von Rufnummernblöcken gelistet.
-
Hab bei der Suche in alten Meldungen auch gelesen, dass das 2026 mit Lowband dann alles besser wird.
-
Das ist eine archivierte Fehlermeldung. Lokale Kopie würd dazu dienen, das Formular an den richtigen Server abschicken zu können. Aber scheint garnicht nötig zu sein; es funktioniert offenbar auch mit method=GET. Setz in folgendem Link einfach mal deine richtige IMEI statt 123456789012345 ein: https://www.vodafone.de/simloc…/sim?imei=123456789012345
-
Die Post ist auch schon ein Drittanbieter und außerdem der größte Adresshändler. Ich bevorzuge auch Postident, und wahrscheinlich halten sie Vorschriften und Abmachungen halbwegs ein, aber allzu viel Vertrauen ist da wirklich nicht angebracht.
Bei Postpaid ist jedenfalls keine Legitimation vorgeschrieben. Im Fall von Allmobil kann ich auch sagen, dass es praktisch keine gegeben hat. Die SIM ist mit Briefkastenpaket gekommen; das war glaub ich per GLS. Die 2. SIM, die man bei Vodafone nach Portierung kriegt, war dann ein normaler Brief, IIRC über PIN.
-
1&1 spricht selber von Kapazität. KI erzählt mir über mögliche Gründe bloß noch Bullshit. Bin mir aber selber nicht mehr ganz sicher, für was 1&1 jetzt wirklich zahlt.
Berechnungsbasis ist ein sogenanntes Kapazitätsmodell, bei dem 1&1 den von seinen Kunden jeweils prozentual genutzten Anteil des Vodafone-Netzes zu einem Festpreis je Prozentpunkt vergütet. Dieser Festpreis ändert sich von Zeit zu Zeit analog zur prozentualen Kostenentwicklung des Vodafone-Netzes.
-
Nachdem die rohe URL des Formulars eine Seite namens imeierrorCode ausspuckt, scheint das serverseitig durchaus noch zu existieren. Ich würd mal probieren, die Seite lokal zu speichern, das web.archive.org aus der Formular-URL rauszulöschen und dann zu benutzen.