Hallo,
welcher Händler kann 6500 Gehäuse (Vorderschale, Rückschale und Tastaturmatte) liefern?
Schöne Grüße aus der Lüneburger Heide,
Markus
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Hallo,
welcher Händler kann 6500 Gehäuse (Vorderschale, Rückschale und Tastaturmatte) liefern?
Schöne Grüße aus der Lüneburger Heide,
Markus
Hallo!
Ich habe soeben in der NG dcam (Message-ID: b6v95f$9go1i$1@ID-2667.news.dfncis.de) gelesen, dass es zukünftig nicht mehr möglich sein wird, (bei gebuchter Unified Mailbox) über die kostenfreie Mailbox E-Mails abzuhören!
Künftig sollen Unified-Mailbox-Kunden für das abhören von E-Mails 25 Cent pro Minute bezahlen.
Ist das tatsächlich geplant? Wofür brauchen wir dann noch die Unified Mailbox?
ZitatOriginal geschrieben von Rappelsack
Hier vorsicht!! Gerade bei den Nokia Displays der Series 40 sollte man tunlichst vermeiden, mit dem Finger drüber zu wischen, da man dann die Fettabdrücke der Finger nicht mehr runter bekommt..!!
Ist das tatsächlich so?
Wenn das Webpad noch unbenutzt ist, wirst Du es vermutl. fast ohne Verlust bei eBay verkaufen können.
ZitatOriginal geschrieben von me too.
Inwiefern denn "versprochen"?
Hat er Dir das extra nochmal bestätigt?
Wenn ich ein Handy kaufe, dann informiere ich mich vorher und kaufe nicht auf Verdacht, dass es vielleicht Infrarot hat.
Vielleicht kannst Du Dich ja gütlich mit ihm einigen, indem Du dem Händler Dein Problem erklärst und er vielleicht das T720 zurücknimmt bzw. Du nur noch die Differenz für das 8910 zahlst, das wirklich eine Irda Schnittstelle hat.
Auf "Verdacht" habe ich das T720 nicht gekauft. In der Produktbeschreibung steht <IR: Ja>! Daher kann ich wohl davon ausgehen, dass das Telefon tatsächlich die vom Händler erwähnte Funktion bietet.
Ja, ich wurde über das Rückgaberecht nach dem Fernabsatzgesetz belehrt.
Gibt es trotzdem eine Chance das T720 zurückgeben, Aufpreis fürs 8910 zu bezahlen und dafür ein Nokia 8910 zu bekommen?
Carsten:
Ich habe einen wichtigen Grund für die Rückgabe des Telefons (versprochene Produkteigenschaft fehlt). Von einer Rückgabe ohne Grund kann daher m.E. keine Rede sein!
Es ist mir klar, dass es für das 14-tägige Rückgaberecht nach dem ehemaligen Fernabsatzrecht leider zu spät ist. Ich hatte nur leider keine Chance das Handy innerhalb der zweiwöchigen Frist ausgiebig zu testen, sonst hätte ich mit Sicherheit das T720 schon eher zurückgesendet.
Hallo,
ich habe mir vor zwei Wochen ein Motorola T720 bestellt. Das Telefon wurde am 20. März 2003 geliefert.
Bisher hatte ich kaum Zeit mich mit dem Telefon zu beschäftigen, weil ich momentan auswärts wohne und nur am Wochenende nach Hause fahre. In der vergangenen Woche habe ich zwei wichtige Prüfungsarbeiten geschrieben, so dass ich mich erst gestern mit meinem neuen Telfon intensiv beschäftigt habe.
Laut Produktbeschreibung des Händlers bietet das T720 eine Infrarotschnittstelle, die ich, grade weil ich nicht zu Hause wohne fürs mobile Abfragen meiner E-Mails mit meinem PocketPC dringend brauche!
Der Händler hat unter seiner Produktbeschreibung geschrieben „alle Angaben ohne Gewähr!“. Ist so etwas überhaupt zulässig? Woher sollte ich wissen, dass es keine Infrarotschnittstelle bietet?
Nun möchte ich das T720 zurückgeben und bei demselben Händler ein Nokia 8910 bestellen, dass nach Aussage von Nokia definitiv eine Infrarotschnittstelle bietet.
Ist der Händler unter den oben geschilderten Umständen rechtlich verpflichtet, das T720 zurückzunehmen und mir den vollen Kaufpreis (inkl. Portokosten i.H.v. 15 EUR) zu erstatten?
Nur 2 Nachrichten am Tag?!?
Das ist ja enttäuschend. Ich dachte, man bekommt die Schlagzeilen im Minutentakt!