Beiträge von Realnokia

    Hallo Air.Baer,


    ich kann mich meinen Vorrednern soweit anschließen. Die normale Tastenordnung bei dem N-Gage macht wirklich einiges gut.


    Was mich auf Dauer stören würde, ist die Tatsache wie man den N-Gage beim Telefonieren halten muß. Ich persönlich würde mir auf Dauer etwas dumm vorkommen, wenn ich mit dem N-Gage auf offener Straße telefonieren möchte. :p


    Mein Tip: Test den N-Gage mal bei deinem Händler vor Ort. Die Kaufentscheidung wird dir sicherlich leichter fallen.

    Hallo unlocko2000,


    wenn du ein E700 ohne Branding hast, dann brauchst du keine Einstellungen löschen. In dem E700 dürften sich lediglich die WAP Einstellungen der 4 Netzbetreiber befinden. :)


    Zitat

    Ist mir jetzt zuviel 36 Seiten zu durchsuchen.


    Tolle Einstellung. :rolleyes:

    Re: Wie wärs mal mit einem TT-Flohmarkt??


    Zitat

    Original geschrieben von Salchinger
    Wie wärs???


    Hallo Salchinger,


    eine Art Flohmarkt gibt es doch bereits auf den TT Treffen.


    Bei dem letzten Treffen in Paderborn hatten ein paar Leute Geräte mit, die getauscht bzw. verkauft wurden. Das kann eigentlich auf jedem Treffen stattfinden und muss nicht in einem extra Thread besprochen werden.

    Hallo Mertel,


    die Software Version kannst du unter den Anwendungen finden. Einfach oben im Menü "Ansicht - > Systeminformationen" anklicken und weiterklicken.


    Zu dem Thema hatten wir bereits schon einige Threads. Du bist also nicht der Einzige, bei dem dieses Problem aufgetreten ist. Eine Lösung gab es IMHO nicht.

    Hallo Thilo,


    kannst du ein paar Fotos von dem defekten Display machen?


    Eigentlich müsste die Plexiglasscheibe mit brechen, auch wenn du geschrieben hast, daß das 7650 "fachgerecht" transportiert wurde. Sie ist recht stabil und es kann so leicht kein Druck auf das Handy ausgeübt werden. Das sind zumindest meine Erfahrungen, die ich mit meinem 7650 gemacht habe.


    Ein Nokia Shop wird dir dein Handy wohl nicht auf Garantie reparieren, weil ein Eigenverschulden vorliegt.