ZitatOriginal geschrieben von AdministratorDr
Aber kann ich jemanden nachträglich neutral, oder negativ bewerten , wenn ich zuerst positiv bewertet hab?
Ich glaube, daß du innerhalb von 30 Tagen unter "Mein eBay" nochmal eine Bewertung abgeben kannst. Getest habe ich es noch nicht, da ich bis jetzt noch keinen Anlass gefunden habe.
Nur frage ich mich, ob sich das für den Käufer lohnen würde, da du ihn so auch noch eine negative Bewertung reinhauen kannst.
Versuch es auf die freundliche Art. Du hast dem Käufer eine fehlerfrei Kamera geliefert, die der Artikel Beschreibeung entsprach. Ich würde für Dummheit anderer nicht herhalten.
Da paßt wirklich wieder der Spruch: Wer lesen kann liegt klar im Vorteil. ![]()
Übrigens hätte dich der Käufer auch vor Ablauf der Auktion fragen können, ob die Kamera für MMS geeignet ist.
[EDIT] Da ich das sowieso mal testen wollte, habe ich das gerade mal getan. War mir bis jetzt nicht sicher, ob es gehen würde. Jetzt bin mir sicher, daß es nicht geht. ![]()
ZitatSie erhalten diese Mitteilung unter Umständen auch dann, wenn Sie für dieses Mitglied bereits eine Bewertung mit der gleichen Artikelnummer abgegeben haben.