Da ich dasselbe Suche, aber als Komplett-Neuanschluss, kaper ich mal diesen Thread:
Momenten scheint mir Vodafone mit ca 15 € (inklusive Auszahlung) das günstigste zu sein?!?
Netzwerkservice: Was würde dann DTAG kosten?
Beste Grüße,
telly
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
Bitte beachten Sie, dass wir für den Inhalt der Zielseite nicht verantwortlich sind und unsere Datenschutzbestimmungen dort keine Anwendung finden.
Da ich dasselbe Suche, aber als Komplett-Neuanschluss, kaper ich mal diesen Thread:
Momenten scheint mir Vodafone mit ca 15 € (inklusive Auszahlung) das günstigste zu sein?!?
Netzwerkservice: Was würde dann DTAG kosten?
Beste Grüße,
telly
elke!
Von mir auch noch mal vielen Dank!
Kann Acces als Absolvent gut bebrauchen und ein Jahr kostenlos die FAZ ist auch super!
Gruß
der teLLy
PS:
Habe zum Glück schon gestern bestellt... ![]()
ZitatOriginal geschrieben von MikeBauer
Könnt ihr mir das ein oder andere Forum, welches sich nur mit Aktien befasst, empfehlen?
Am liebsten auf TT-Niveau! :top:
Danke!
Nach sowas suche ich auch....
Gruß
teLLy
Ich nehme man muss 2 Verträge ausfüllen:
1) Inklusivpaket + IP M
2) Active Data + IP L?
Gibt es sonst noch was zu beachten?
Gruß
teLLy
Hallo
Ich suche ein G2 aka Hero.
Dazu folgende Fragen (an Erdenbewohner):
- Hast du einen freien Rahmen Vertrag für mich mit 10% Rabatt auf Business Active und 20% Rabatt auf Endgerätepreise?
- Wie teuer ist das Hero Mementan OHNE Vertrag (in einem 20% Rabatt Tarif) ?
- Kösten wären dann:
+ Handykosten 20,13 Netto, 23,95 Brutto (Minus 10% fehlen dann noch)
+ Keine Anmeldegebühr
+ Grundgebühr 6,75 Netto, 8,03 Brutto
Stimmen diese Angaben soweit? Insgesammt dann 24*8,03 + ca 20 =~ 210 FixKosten!
- Oder gibt es ne günstigere Art?
Gruß
der teLLy
ZitatOriginal geschrieben von Vertecker
Wollte ich grad noch sagen, pass auf die ganzen Verdienstgrenzen auf, sonst kannst du Ärger einhandeln. Gerade Bafög und Krankenkasse sollten unbedingt beachtete werden. Mit dem Kindergeld sollte es bei dem Betrag eigentlich klappen.
- Kindergeld bekomme ich nicht mehr
- Bafög bekomme ich auch nicht
- Als studentisch Krankenversichert (bei der TK) ist die Höhe des Einkommens imho doch egal
Gruß
der teLLy
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von TwoHeadedWeasel
Aus eigener Erfahrung:
Das ist schon so richtig, wie man dir das gesagt hat.
Als Freiberufler brauchst du kein Gewerbe anzumelden.
Das Finanzamt musst du auch erstmal nicht belästigen.
Solange du nicht mehr als 50.000 Euro im Jahr verdienst
(was nach deiner Beschreibung nicht anzunehmen ist),
brauchst du dir um Umsatzsteuer keine Gedanken zu machen.
Bei der nächsten Einkommensteuererklärung trägst du dann
einfach in Anlage GSE deinen Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit ein.
Dazu solltest du kurz eine Einkommensüberschussrechnung machen.
Solange du unter 17.500 Euro im Jahr bleibst, kann dies formlos geschehen.
Wichtig ist auf jeden Fall, sämtliche Unterlagen (sowohl von Einnahmen
als auch entstandenen Kosten) gut aufzubewahren, da dich auch
eine freiberufliche Tätigkeit zur "Buchführung" zwingt und entsprechende
Unterlagen mindestens 10 Jahre lang aufbewahrt werden müssen.
Hier auch noch mal ein Link dazu: Klick
Im genannten Link steht:
-------------------------------
Dafür brauchen Sie im Vorfeld eine Steuernummer vom Finanzamt. Die beantragen Sie mit dem Formular "Anzeige einer Betriebsaufnahme bzw. einer freiberuflichen Tätigkeit"
-------------------------------
Ich denke die Steuernummer ist die Nummer die auch auf meiner letzten Steuererklärung steht? Oder muss ich die noch extra beantragen?
Gruß,
teLLy
Top! Irgendwie habe ich wohl nach dem falschen gesucht....liegt wohl an den Spätfolgen der Karnevalsfeierei ![]()
Gruß und Dank,
teLLy
Die Tätigkeit wäre Softwareentwickung.
Gerade das Stichwort Freelancer gelesen...mal schauen ob ich damit weiterkomme...
teLLy
Habe hier folgendes gelesen:
---------------------------
Du kannst als Freiberufler eine Rechnung ausstellen und nach §19 UStG auf die USt verzichten! (Dies muß auf der Rechnung stehen!).
Bei der Einkommensteuerveranlagung machst Du dann Angaben auf der 2. Seite der Anlage der GSE. Über eine Anlage machst Du dann eine §4 (3) (Einnahmen/Überschußrechnung) auf! Der positive oder negative Gewinn ist dann Einkommen minder oder erhöhend!
---------------------------
Wäre das denn nicht dann eine Möglichkeit?
teLLy