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Original geschrieben von Brazzo
Wo habe ich geschrieben, dass ich mir selbst andere Rechte zugestehe als meinem Chef? :confused: Ich habe lediglich gefragt, ob mein Chef mich kündigen kann, und hab das nicht mit einer Wertung verbunden. Ich muss doch wissen, was auf mich zukommen kann, es geht schließlich um meine berufliche Zukunft.
Stand der Dinge ist, dass ich nächste evtl. auch übernächste Woche (erfahre ich morgen) einen Tag frei brauche für ein Vorstellungsgespräch. Mein Chef wird mir aber die nächsten zwei Wochen nicht freigeben, da wir sehr viel zu tun haben und ein Kollege in Urlaub ist. Es sei denn ich liefere ihm einen wichtigen Grund. Und da ichs mit Lügen nicht so habe, werde ich ihm wohl die Wahrheit sagen. Und da ich seine Reaktion darauf nicht kenne bzw. einschätzen kann, will ich gerne wissen, was im schlimmsten Falle auf mich zukommen kann.
Brazzo
EDIT: Tippfehler korrigiert.
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Sage Deinem Chef, dass Du einen wichtigen privaten Termin hast und wenn er nachfragt, sage, dass es privat ist und Du nicht darüber sprechen möchtest. Das hat Dein Chef zu aktzpieren. (Natürlich kann er Dir auch den Urlaub verweigern).
Versuche mit Deinem potentiellen Arbeitgeber zu verhandeln. Lasse Dir nicht einen Termin aufdrücken, sonder sage, dass Du in einem Beschäftigungsverhältnis stehst und dass es schwer ist aufgrund Deiner o.g. Gründe frei zu bekommen. Versuche den Termin auf Freitag Nachmittag zu legen oder sonst möglichst spät oder besonders früh. So musst Du Dir ggf. keinen Tag sondern nur ein paar Stunden frei nehmen.
PS: Ich würde es meinem Chef nicht sagen, dass ich etwas neues suche.
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In der Mail ist meistens auch der Nickname der Person vermerkt, die die PN schicken wollte. Danach kannst Du ja aussortieren.
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Hab jetzt bei der Kundenbetreuung angerufen, neue SIM kommt. Sie wird also nicht automatisch geschickt. Dann werde ich mal warten.
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Original geschrieben von herold
Wenn ein Netzbetreiber eine Vertragskündigung der Angehörigen des verstorbenen Vertragsnehmers akzeptiert, dann doch bestimmt nur auf dem Kulanzweg, oder? Rechtsnachfolger des Verstorbenen sind doch im Regelfall dessen rechtmäßige Erben. Diese müssten doch normalerweise im Fall der Erbannahme die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag zwischen dem Verstorbenen und dem Netzbetreiber übernehmen, stimmt's? Man berichtige mich, wenn ich falsch liegen sollte. Kommt man da wirklich so "einfach" raus?
In den AGBs steht i.d.R. "das Vertragsverhältnist endet..."
a) durch den Tod des Vertragsinhabers
b) durch Kündigung ....
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Original geschrieben von rajenske
Zeilenwechsel zählen mit und werden auch vom Javascript bei der direkten Prüfung mitgezählt, Umlaute sind nicht die Ursache.
Der Selbstversuch hat's bestätigt. (Gut, dass man PN auch an sich selbst schicken kann.
)
PN mit 10.000 a -> 
PN mit 10.000 ä -> 
PN mit 9.999 a + 1 CR -> 
PN mit 9.998 a + 1 CR -> 
CRs zählen also doppelt. Ich kannte das Phänomen; aber ich war der Meinung dass es gerade unter JavaScript auftritt und nicht auf dem Server. :confused:
Nun ja, ich betrachte das Problem jetzt als erledigt. :cool:
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Nun, dass da an zwei unterschiedliche Orten gezählt wird dachte ich mir, aber zwei unterschiedliche Algorithmen am Werk sind die zu einer Differenz von über 250 Zeichen führen ist schon seltsam.
Und wenn, dann müsste die strengere Prüfung auf den Client, denn wozu prüft dann noch der Client, wenn er trotzdem vom Server "überstimmt" wird.
Die Clientprüfung geht eben nur auf das length-Attribut des Eingabefeldes (und dazu ist die 10.000 viermal als fester Wert programmiert
). Und wenn der Server dann wirklich für ein "ü" 6 Zeichen zählt...
Aber egal, kommen wir zu wichtigeren Themen: Die Serveruhr ist wieder mal zu schnell. 
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Original geschrieben von harlekyn
Kommt die Meldung als Popup (d.h. Javascript direkt im Browser) oder als neue Seite nach dem Abschicken?
Also neue Seite.
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Original geschrieben von Martyn
Könnte mir vorstellen das Zeilenwechsel auch als Zeichen zählen.
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Original geschrieben von harlekyn
Evtl. kommt auch UTF8-Encoding fuer Umlaute zum Einsatz, dann belegen diese mehr Platz.
Aber in beiden Fällen wird die Zahl durch TT ermittelt. Und da sollte es doch eigentlich keine Abweichungen geben, oder? 
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Original geschrieben von Blondinenfreund
Ernstgemeinte Frage: Fordert ein Netzbetreiber in einem solchen Fall einen Nachweis? Wollen die wirklich eine Sterbeurkunde sehen?
In solchen Fällen hat man ja meist andere Dinge zu tun die wichtiger sind.
Nun, wenn man die Zeit hat eine außerordenliche Kündigung zu schreiben sollte man auch gleich eine Kopie der Sterbeurkunde beilegen. Sonst würde ja dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet.
Sicher ist der Handyvertrag nicht das erste an dass man denkt wenn ein naher Angehöriger verstorben ist aber ggf. ist der Anbieter noch so kulant und löst den Vertrag rückwirkend zum Todestag auf, sofern mit der Karte nicht noch telefoniert wurde.
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Moin,
ich wollte gerade eine PN schicken. Der Klick auf "Nachrichtenlänge prüfen" spuckt eine Länge von 9.741 Zeichen aus. Wenn ich aber auf "Nachricht abschicken" klicke kommt die Meldung:
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Deine Nachricht ist zu lang. Bitte kürze sie auf maximal 10000 Zeichen.
Wer verzählt sich da? :confused: 