Beiträge von Hightower2004

    Zitat

    Original geschrieben von kues
    Also bei mir findet die Volltextsuche der Wikipedia den Satz nicht. ;-) Wo kommt das Zitat genau her?


    Hier. 2. Satz im 2. Absatz nach der Aufzählung im Abschnitt Die (fristgerechte) Kündigung

    Zitat

    Original geschrieben von kues
    Aber unabhängig davon -ich beziehe dein Posting mal auf meines- habe ich ja genau das gesagt. Der eine Mieter muß den anderen dazu bringen die Kündigung gemeinsam auszusprechen. Nur behauptet ich, daß man seinen Mitmieter letztendlich auch zur Zustimmung zur Kündigung 'zwingen' kann, da man ein Recht auf die Zustimmung hat


    Aber gerade das gilt ja im o.g. Fall nicht. Es geht ja nicht darum, dass X ausziehen will, weil er nicht mehr in A sondern in B arbeitet. Sonder X will, dass Y auszieht und X die Wohnung weiter nutzen kann.

    Zitat

    Original geschrieben von eisi
    Wenn ich mir ne Wohnungmiete und die "Alte" (sorry) da mit einziehen will, dann meinetwegen, aber der Mietvertrag läuft auf mich, und nur auf mich! :D


    Nun, das kann schon vor dem Einzug zur Trennung führen. :D
    Man nimmt sich ja meistens eine Wohnung weil man zusammen sein will und man sich liebt etc. Zudiesem Zeitpunkt denkt man normalerweise nicht an Trennung. Gerade wenn man gemeinsame Gegenstände anschafft. Wer kauft was? Der eine kauft einen Fernseher, der andere den Teppich bzw. Tapeten. Und beim Auszug? Der zweite hat Pech gehabt?
    Wie würdest Du es denn sehen, wenn Deine "Alte" sagt: "Gemeinsame Wohnung ja, aber der Mietvertrag läuft nur auf mich!"?

    Der Mietvertrag wird ja deshalb mit beiden Personen gemacht, damit sich die Partner eben nicht rausschmeißen können. Daher muß die Kündigung auch von beiden Seiten unterschrieben werden.


    Die einzige Möglichkeit wäre, wenn der Vermieter Euch kündigt. Aber das kann er ja nur mit Begründung z.B. Eigenbedarf. Und wenn das nur geschwindelt ist, hat der Vermieter ein Problem.


    Es hilft wohl nichts, ihr müsst Euch (Du und Deine Ex) irgendwie einigen.

    Zitat

    Original geschrieben von toxic_kill
    Für irgendwas muss die Zitatfunktion ja sinnvoll sein, sollte man damit nicht umgehen können/wollen, dann wird Leseunterricht allein dir aber nicht weiterhelfen ;)


    toxic_kill : Du hast ja auch einen Vorsprung von 8 Postings. Ich glaube TomTT wird es noch lernen. ;)


    BTT, please!

    Zitat

    Original geschrieben von toxic_kill
    Punkte verfallen nach 3 Jahren. Hinweis wäre angebracht, aber meinst du wirklich die stoßen dich an und sagen: Auf gehts mein lieber Kunde, bald sind keine Punkte futsch, du hast umsonst gesammelt und wir müssen nichts leisten? ;)


    Das wäre aber Kundenservice. Alle halten den zwar für wichtig, aber keiner macht's wirklich.


    Erinnert mich einen eine Cartoon, den ich vor wenigen Tagen gesehen habe: Müller hält vor dem Chef einen Vortrag. Auf der Folie steht "Der Schlüssel zum Erfolg", darunter die Worte Quälität, Service, Kundenzufriedenheit. Der Chef dreht sich zu Müller und sagt: "Ich hoffe Sie haben noch einen Ersatzschlüssel."

    Zitat

    Original geschrieben von MisterVegas
    und anstatt die bekloppten autumaten abzuschaffen wie die anderen laender wurde wieder fur unzaehlinge € geld verschwendet und irgendwas zu sichern was sowieso nicht klappt, prima deutschland


    Das ist typisch Deutsch. Wir entwickeln immer technisch perfekte Lösungen. Das meine ich sogar positiv, weil das auch dem Technologiestandort zu gute kommt. Technisches-Know-How haben wir nur mit der Vermarktung ins Ausland hapert es (s. Transrapid, Siemens Mobile).

    Laut Zoll gilt ja innerhalb der EU eine Menge von 800 Zigaretten als steuerfrei, sofern privater Bedarf und kein Handel. Es gibt aber noch Ausnahmen für die neuen Staaten, das fand ich interessant, ebenso die eingeschränkte Menge für Nachbargemeinden (max. 40 Zigaretten ;) ).


    OT: Wie oft darf man eigentlich die Freimenge in Anspruch nehmen? Bei jeder Reise? 1x täglich?



    EDIT: selbst gefunden:

    Zitat


    Die Reisefreigrenzen können während einer Reise nur einmal in Anspruch genommen werden. Eine Reise ist beispielsweise erst mit der Rückkehr zum inländischen Wohnort oder der Ankunft an Ihrem Urlaubsort in Deutschland beendet. Die mehrfache Inanspruchnahme der Reisefreigrenzen bei unmittelbar aufeinander folgendem Passieren der Grenze ist daher nicht zulässig.


    Beispiel:
    Ein deutscher Urlauber kehrt mit seinem Pkw aus seinem Urlaub in der Schweiz nach Deutschland zurück. Bei seiner Wiedereinreise führt er nur Reisemitbringsel innerhalb der Freigrenzen mit. Er parkt sein Auto in Deutschland direkt hinter der Grenze und kehrt zu Fuß zum nächsten Einkaufsmarkt in die Schweiz zurück. Mit seinen neuen Einkäufen reist er erneut nach Deutschland ein.
    Für diese Einkäufe muss er Einfuhrabgaben entrichten, da er die Reisefreimengen nicht noch ein zweites Mal auf seiner Rückreise in Anspruch nehmen darf.

    4/5 der Bäume sind Laubbäume = 80%
    1/8 von 80% sind 10%, 5/8 also 50% = die Hälfte ;)


    EDIT: Ich war ja verdammt langsam. Das liegt aber daran, dass ich nur eine 1 Mbit/s Leitung habe. :D


    rajenske: Hab's angepasst :D
    4/5 der Bäume sind Laubbäume = 80/100
    1/8 von 80/100 sind 10/100, 5/8 also 50/100 = 1/2