Man muss nicht immer gleich den Paranoia-Knüppel rausholen...
Es gibt gute Gründe für beides.
Und Standard ist seit geraumer Zeit CLIP statt CLIR (wo möglich auch COLP).
Aus datenschutzrechtlichen Gründen durfte die Telekom CLIP bei Einführung an analogen Anschlüssen nicht pauschal für alle einführen, da sonst Zoff ohne Ende gedroht hätte.
Zumindest bei "Call Time/T-Net" hat die T-Com jetzt (und vielleicht bei ähnlichen Gelegenheiten auch schon früher) einen Weg gefunden, CLIP für alte Analog-As doch einzuführen.
Auf einer mir vorliegenden Auftragsbestätigung steht in der Telekomüblichen Unverständlichkeit (kursiv by alpha):
W Telefonanschluss (schade, die Kundin hatte immer so gerne telefoniert...)
Z Call Time/T-Net
A Fallw. Rufnummernunterdrückung (CLIR) bei ständ. Übermittlung (Nein, das heisst nicht 'Aufhebung', sondern 'Aktiv')
W Ständige RufNr-Unterdr. zum angerufenen Anschluß (CLIR) (quasi durch die kalte Küche)
Erst nach der Widerspruchsbelehrung steht im "Anhang zu den Leistungen..."
Z ...
Z Übermittlung der Rufnummer (CLIP). je Anschluß (durch die kalte Küche, die 2.)
Z ... (div sonstige wie Anklopfen, 3erKonf., T-NetBox, AWS)
Klar ist natürlich, dass man Verträge/Vertragsänderungen genau durchlesen sollte.
Wobei das Frollein, das diesen hier erhielt, 84 ist und ratlos war;
zB darüber, dass alle halbe Stunde die T-NetBox anrief und eingerichtet werden wollte ("Geben Sie jetzt Ihre PIN ein!" <italmoduson> Aber ich 'abe doch keine PIN, eyh! <italmodusoff>) - bei Vorhandensein eines NichtNetzInternen-AB.
Ich habe den Quälgeist dann von der 08003304747 killen lassen...
Vor geraumer Zeit hatte ich den Jungs und Mädels zwar schon mal vorgeschlagen, W und Z durch "-" und "+" zu ersetzen (denn das kapieren 99% der Durchschnittseuropäer), war aber bisher eher erfolglos...
Nur der Vollständigkeit halber:
Dass von jedem Analog-As die Rufnummer übertragen werden kann, setze ich als bekannt voraus.