Wie schon erwähnt, einem Bekannten wurde gestern trotz bestätigter Kündigung (Wirksamwerden in zwei Monaten) ein Wechsel in den 50%-Blue M verwehrt.
Eine Kündigung scheint nicht pauschal zu helfen.
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
Bitte beachten Sie, dass wir für den Inhalt der Zielseite nicht verantwortlich sind und unsere Datenschutzbestimmungen dort keine Anwendung finden.
Wie schon erwähnt, einem Bekannten wurde gestern trotz bestätigter Kündigung (Wirksamwerden in zwei Monaten) ein Wechsel in den 50%-Blue M verwehrt.
Eine Kündigung scheint nicht pauschal zu helfen.
Danke, das ist ein Ansatz.
Habt ihr seit dem Update auf FF13 auch das Problem, dass ständig der Plugin-Container geschlossen werden muss?
Jetzt geht die Panik los ![]()
Das ist ungefähr genauso, wenn du einen Hotelaufenthalt mit Hund buchst (Haustieraufschlag: 10€ p.Ü.) und dann vom Hotel einen Hund haben willst, wenn der Züchter dich gelinkt hat ![]()
Der Blue M mit 50% ist wohl wirklich nicht mehr im System buchbar.
Trotz mehrmaliger Rücksprache der MAin mit ihrem Vorgesetzten war ein Wechsel in den Tarif nicht möglich, schon weil er im System nicht mehr gebucht werden könne.
Da half auch das Zauberwort "Yourfone" nichts mehr. Aber angeblich sei dort der Service gaaanz, gaaanz schlecht, was doch ebenfalls ein Argument für o2 sei. Nach ~25 Minuten in der o2 Warteschleife ein Eigentor.
EDIT: Dann kommen diejenigen, denen beim Aufbuchen der SMS-Flat die 50% Rabatt flöten gingen aber wohl auch nicht mehr zurück zur Rabattierung?
Gibt es den Tarif laut Threadtitel bei gekündigten, VVL-fähigen Tarifen noch? Hätte noch einen Bekannten, der umstellen will.
Der war von der Göttin Insolvenzia, richtig?
Si tacuisses, philosophus mansisses. ![]()
ZitatOriginal geschrieben von betze79hm
Zum Glück hast du nicht annäherungsweise etwas mit Rechtswissenschaften zu tun. Denn sonst wüsstest du, dass
invitatio ad offerendum
gilt.
Selbiges gilt es bei dir auch zu hoffen ![]()
Was hat eine Auftragsbestätigung mit einer Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Besteller zu tun?