Beiträge von Dauerposter

    Was soll den ein "reiner" LED-TV sein? Sieht dann aus wie an der Ampel, oder wie? ;)


    Mein Notebook hat auch ein LED hintergrundbeleuchtetes Display mit LCD-Technik, statt LCD in Verbindung mit Leuchtsoffröhren. Kann mir nicht vorstellen, was da beim TV anders sein sollte.


    Ohne Link zum ebay-Angebot lässt sich sowas kaum beurteilen.


    PS: Die Leute, die am lautesten mit einem Anwalt drohen schalten ihn in der Regel am seltensten ein.


    Es ist nach meinem Rechtsverständnis einfach nicht sauber formuliert. Schuldner des Ü-Entgelts ist im Verhältnis zur DPAG gerade nicht der Empfänger, sondern der Versender. In den AGB zur Nachnahme erklärt die DPAG sogleich die Aufrechung gegen die Inkassoforderung mit dem Anspruch auf Ü-Entgelt (sofern dieser überhaupt entsteht).


    Desweiteren wird beim Empfänger faktisch nur ein Betrag eingezogen, der sich eben aus Inkassobetrag und Ü-Entgelt zusammensetzt.


    Sauberer wäre es zu formulieren, dass bei einer Zustellung der NN-Betrag eingezogen wird, und dieser ein Ü-Entgelt enthält, welches eine Leistung der DPAG und nicht des Versenders darstellt.

    Moin,


    bei der Versandart NN wird ja zusätzlich zur teureren Beförderung noch ein sog. Übermittlungsentgelt erhoben. Das sind wohl derzeit 2€, die grds. der Empfänger zum NN-Betrag noch an den Zusteller zu entrichten hat.


    Nun habe ich aber schon öfter gelesen, dass der Versender diese 2€ Übermittlungsentgelt bereits in den NN-Betrag mit einrechnet, der Empfänger dann nur noch den NN-Betrag an den Zusteller entrichten muss.


    Ist das möglich und gibt es dann eine spezielle Kennzeichnung, so dass der Zusteller weiß, dass er die 2€ Übermittlungsentgelt nicht mehr einzuziehen hat?


    Weitere Frage: Angenommen, der Versender rechnet die 2€ Übermittlungsengelt nicht in den NN-Betrag ein (sofern as überhaupt möglich ist, s.o.), der Zusteller fordert den Empfänger auf, NN-Betrag + 2€ Übermittlungsentgelt an ihn zu zahlen. Der Empfänger will aber nur den NN-Betrag entrichten.


    Bekommt er dann trotzdem die NN-Sendung ausgehändigt und der Versender bleibt auf den 2€ Übermittlungsentgelt sitzen?


    Für mich klingen die FAQ von DHL nämlich so:


    Zitat

    Der Preis für die Zusatzleistung NACHNAHME beträgt 2,40 EUR (inkl. Umsatzsteuer) zzgl. zum Beförderungsentgelt für die Basissendung. Zusätzlich fallen 2,00 EUR (umsatzsteuerbefreit) für die Geldübermittlung des eingezogenen NACHNAHME-Betrags an, aber nur, wenn der NACHNAHME-Betrag auch eingezogen worden ist. Das Übermittlungsentgelt wird automatisch vom eingezogenen NACHNAHME-Betrag abgezogen.


    http://www.deutschepost.de/dpa…&xmlFile=link1015322_1386