Klemmt wohl ein wenig, die 6.0.2?
Ich wäre Mozilla dankbar, wenn sie wieder zu ihrer alten Linie zurückfänden. Ständig unausereifte Updates sind nicht so mein Ding.
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Klemmt wohl ein wenig, die 6.0.2?
Ich wäre Mozilla dankbar, wenn sie wieder zu ihrer alten Linie zurückfänden. Ständig unausereifte Updates sind nicht so mein Ding.
Was soll den ein "reiner" LED-TV sein? Sieht dann aus wie an der Ampel, oder wie? ![]()
Mein Notebook hat auch ein LED hintergrundbeleuchtetes Display mit LCD-Technik, statt LCD in Verbindung mit Leuchtsoffröhren. Kann mir nicht vorstellen, was da beim TV anders sein sollte.
Ohne Link zum ebay-Angebot lässt sich sowas kaum beurteilen.
PS: Die Leute, die am lautesten mit einem Anwalt drohen schalten ihn in der Regel am seltensten ein.
Die 120€ kommen ja von der Telekom selbst. 4 von 5 Telekomgutschriften machen nach meiner Erfahrung erhebliche Probleme.
Ich musste bei E-Plus für den Erhalt dieser Bestätigung teilweise 2-3 telefonisch nachhaken. Sowas wird gerne "vergessen".
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von The_Best
Wieso? Stimmt doch?
Das Formular mit meinen Bankdaten fülle ich aus (in dem 100€ Beispiel von oben trage ich 111,90€ ein).
Das gebe ich der guten Frau am Postschalter, die Druckt mit die Paketmarke und notiert auf dem Feld für den Postboten den Wert 113,90€.
Das Nachnameentgeld beträgt in diesem Fall also 113,90€ - das Käufer bekommt allerdings nur 111,90€ überweisen?
Oder wo rede ich gerade an Dir vorbei?
Es ist nach meinem Rechtsverständnis einfach nicht sauber formuliert. Schuldner des Ü-Entgelts ist im Verhältnis zur DPAG gerade nicht der Empfänger, sondern der Versender. In den AGB zur Nachnahme erklärt die DPAG sogleich die Aufrechung gegen die Inkassoforderung mit dem Anspruch auf Ü-Entgelt (sofern dieser überhaupt entsteht).
Desweiteren wird beim Empfänger faktisch nur ein Betrag eingezogen, der sich eben aus Inkassobetrag und Ü-Entgelt zusammensetzt.
Sauberer wäre es zu formulieren, dass bei einer Zustellung der NN-Betrag eingezogen wird, und dieser ein Ü-Entgelt enthält, welches eine Leistung der DPAG und nicht des Versenders darstellt.
Danke für die Erläuterungen, dann ist es bei vielen Händlern falsch/irreführend dargestellt ("Übermittlungsentgelt wird direkt von der Post bei Ihnen eingezogen" / Die 2€ rechnet die Deutsche Post direkt mit Ihnen ab").
Stau löst sich auf...
Das "IN" ist gestern spätabends zusammen mit M. versumpft. Zuletzt hat man sie im Funkstadl in der Arnulfstraße gesehen.
Moin,
bei der Versandart NN wird ja zusätzlich zur teureren Beförderung noch ein sog. Übermittlungsentgelt erhoben. Das sind wohl derzeit 2€, die grds. der Empfänger zum NN-Betrag noch an den Zusteller zu entrichten hat.
Nun habe ich aber schon öfter gelesen, dass der Versender diese 2€ Übermittlungsentgelt bereits in den NN-Betrag mit einrechnet, der Empfänger dann nur noch den NN-Betrag an den Zusteller entrichten muss.
Ist das möglich und gibt es dann eine spezielle Kennzeichnung, so dass der Zusteller weiß, dass er die 2€ Übermittlungsentgelt nicht mehr einzuziehen hat?
Weitere Frage: Angenommen, der Versender rechnet die 2€ Übermittlungsengelt nicht in den NN-Betrag ein (sofern as überhaupt möglich ist, s.o.), der Zusteller fordert den Empfänger auf, NN-Betrag + 2€ Übermittlungsentgelt an ihn zu zahlen. Der Empfänger will aber nur den NN-Betrag entrichten.
Bekommt er dann trotzdem die NN-Sendung ausgehändigt und der Versender bleibt auf den 2€ Übermittlungsentgelt sitzen?
Für mich klingen die FAQ von DHL nämlich so:
ZitatDer Preis für die Zusatzleistung NACHNAHME beträgt 2,40 EUR (inkl. Umsatzsteuer) zzgl. zum Beförderungsentgelt für die Basissendung. Zusätzlich fallen 2,00 EUR (umsatzsteuerbefreit) für die Geldübermittlung des eingezogenen NACHNAHME-Betrags an, aber nur, wenn der NACHNAHME-Betrag auch eingezogen worden ist. Das Übermittlungsentgelt wird automatisch vom eingezogenen NACHNAHME-Betrag abgezogen.
Könnte ein Drehfunkfeuer sein, wobei es mir dafür fast ein wenig hoch vorkommt.
Wo soll das denn sein?