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Erstes Maßnahme ist bei soetwas immer das Auslesen der Syncdaten des Routers (im Webinterface unter Status - Details - DSL). Dort findet sich die ausgehandelte Datenrate, näherungsweise die Störabstandsmarge und eine Übersicht zu den Fehlern, welche die Leitung produziert. Relevant sind hier primär die CRC-Fehler.
Manchmal stirbt auch der Splitter, wäre einen Versuch wert, diesen zu tauschen (gibt es meist im T-Punkt kostenlos).
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§ 312d II 1 BGB modifiziert § 355 III 1 BGB.
Wenig systematisch, wenn die speziellere Norm vor der allgemeineren steht.
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Ist das Problem falscher Codes auf das 1208 beschränkt?
Wollte vorgestern online ein Xtra 1680c2 entsperren lassen. Laut TMD musste der Code bei Nokia "bestellt" werden. Eben nochmal probiert, Code verfügbar.
Habe den Code dreimal eingegeben, immer "Code falsch" ...
Kann natürlich sein, dass der Vorbesitzer bereits mit falschen Codes experimentiert hatte. Würde dann (bei dauerhaft gesperrtem Gerät) etwas anderes angezeigt als "Benutzung des Telefons eingeschränkt" --> "Aufheb." --> "Beschränkungscode eingeben" --> "Code falsch"?
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Für den Fristlauf müssen bei der Lieferung von Waren (die man auch bei einem Fernabsatzvertrag mit anschließender Selbstabholung durch den Verbraucher annehmen können wird) kumulativ drei Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Erfüllung der Informationspflichten durch den Unternehmer
2. Vornahme einer (ordnungsgemäßen) Widerrufsbelehrung durch den Unternehmer
3. Eingang (hier: Übergabe) der Waren an den Verbraucher.
Wenn hier die ersten beiden Punkte erfüllt sind, beginnt die Widerrufsfrist also am auf den Übergabetag folgenden Tag zu laufen. Wurde Punkt 1 nicht beachtet, beginnt die Frist nicht zu laufen, das Widerrufsrecht erlischt aber 6 Monate nach der Übergabe der Ware. Wurde Punkt zwei nicht beachtet, erlischt das Widerrufsrecht gar nicht.
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Dank der IT-Künstler in München stirbt dieser Thread ja langsam aus 
Zur Wiederbelebung etwas zum Schmunzeln:
http://cgi.ebay.de/O2-Loop-Cla…Easy-Money-/320748662857?
Wer hilft dem "Ahnungslosen" auf die Sprünge? 
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Zitat
Original geschrieben von Roadrunner0778
Kommt es am Ende nicht drauf an wie ich die Ware erhalte und auf Funktion prüfen kann? Darauf stützt sich ja letztendlich das Fernabsatzgesetz...nur weil ich mir eine Lieferfung per Telefon/Mail/Fax/Rauchzeichen zusammenstellen lasse ist es ja noch lange keine Bestellung die dem FAG entspricht.
Das mag ein Motiv der Macher der Fernabsatzrichtlinie gewesen sein.
Die deutsche Umsetzung dieser Richtlinie (und damit das Fernabsatzwiderrufsrecht) hat mit dieser Überlegung schon lange nichts mehr zu tun, da es dem Verbraucher quasi Narrenfreiheit hinsichtlich der Nutzung während der Widerrufsfrist bzw. sogar bis zur Retournierung lässt. Letztlich kann der Verbraucher für mehrere Wochen die Kaufsache wie ein Eigentümer nutzen, ohne dafür haften zu müssen. Das kann er im Ladengeschäft meist nichtmal für einige Minuten.
Mit deiner Argumentation müsste man das Widerrufsrecht auch bei einer Wiederbestellung der selben Ware beim gleichen Händler ablehnen.
Letztlich entscheidend ist aber nur, was im BGB steht. Und nach dem BGB in Verbindung mit den zugrundeligenden AGB des Verkäufer haben wir hier einen Fernabsatzvertrag und damit ein Widerrufsrecht 
PS: Das Fernmeldeanlagengesetz gibt es seit 1.1.1998 nicht mehr, das Fernabsatzgesetz (FernAbsG) seit 1.1.2002 nicht mehr.
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Zitat
Original geschrieben von Bilo
Ok danke, hab dann pech gehabt.
Gemäß §2 der NB-AGB kommt der Vertrag (mangels entgegenstehender Vereinbarung auch bei einer Abholung der Ware in einem NB-Ladengeschäft) durch die Auftragsbestätigung von NB per email zustande:
Zitat
§ 2 Vertragsabschluss
1. Durch die Bestellung der gewünschten Waren per Internet, Telefon oder e-Mail gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Kaufvertragsabschluss ab. notebooksbilliger.de AG ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 14 Kalendertagen mit Übersendung einer Auftragsbestätigung an den Kunden, die den Vertragsabschluss darstellt, anzunehmen. Bei Bestellung über den Onlineshop geben Sie ein verbindliches Angebot ab, sobald Sie alle verlangten Angaben eingetragen haben und im letzten Schritt den Button "Bestellung absenden" anklicken.
2. Die Auftragsbestätigung erfolgt durch Übermittlung einer e-Mail. Sollte der Kunde keine zustellbare e-Mail-Adresse besitzen, erfolgt die Auftragsbestätigung mit Zustellung der Ware. Nach Ablauf der 14tägigen Frist gilt das Angebot als abgelehnt. Über Produkte, die nicht in der Versandbestätigung aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zustande.
Quelle: http://www.notebooksbilliger.d…er.php/section/conditions
Damit kam der Vertrag unter aussschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande, so dass auch aufgrund der sonstigen Voraussetzungen ein Fernabsatzvertrag gegeben ist und dem Verbraucher damit ein gesetzliches Widerufsrecht zusteht. Wie sich der Realakt der Übergabe der Ware vollzieht ist dafür unerheblich.
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Zitat
Original geschrieben von Ninja6
Mario Barth und Konsorten wird man irgendwann vergesssen haben, Loriot niemals. Und gerade die Sketche mit Evelyn Hamann, immer wieder köstlich :top:
Richtig. Im Vergleich zu den Werken von Loriot sieht man sehr schön, für welchen Dreck an Unterhaltung mancheiner sich in heutigen Zeiten begeistern kann.
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Richtig, bestehende Nummer rein portieren. Dann bekommst du eine Twin-Card (zwei SIM-Karten, keine Parallelbetriebt, einmal normal, einmal Micro-SIM-Format).
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Geht wohl nur via Portierung einer Rufnummer.