Beiträge von Dauerposter

    Habe mir ein angeblich simlockfreies 1208 gekauft. Auf dem Akkudeckel hat es ein TMD-Branding und ist vermutlich ein Xtra Simlockgerät.


    Es nimmt keinerlei SIM-Karten an. Hab solcher aller deutschen Netze und auch ausländische eingelegt, es heißt immer nur "SIM einlegen".


    Von Nokia bin ich gewohnt, dass bei einem Simlockhandy und unpassender Karte dann "SIM ungültig" angezeigt wird.


    Trotzdem habe ich spaßeshalber den Entsperrcode bei TMD online angefordert. Nach Eingabe des Codes (geht auch ohne erkannte SIM) hieß es "Telefonbeschränkung aufgehoben". Natürlich bleibt es aber weiterhin bei der Anzeige "SIM einlegen".


    Tippt ihr auf einen defekten Kartenleser oder ist diese Meldung die Spätfolge zu oft eingegebener Entsperrcodes?

    Zitat

    Original geschrieben von Sliders
    Nur mal kurz: bei mir kaufen die Leute auch bei ebay gebrauchte, aber aktuelle käufliche Zeitschriften (z.B. PC) ab und zu minimal (halt 50c , einmal sogar nen Euro) über den normalen Ladenkaufpreis, dabei waren die Dinger nicht mal im Laden ausverkauft. Kommt nicht oft vor, aber so oft, dass mir das aufgefallen ist. Da kann echt keiner die Gründe nennen.


    Die PSC ist wie eine virtuelle Währung, die zudem auf ebenso einfachem Wege wie bei ebay auch anderswo bezogen werden kann. Da kann es also soetwas wie einen Sammlerwert nicht geben. Bei Zeitschriften droht ja u.U. der Ausverkauf oder es reizt eben die Bequemlichkeit, nicht außer Haus gehen zu müssen.


    Zudem sind 5€ bis zu 15€ Aufpreis natürlich ganz andere Dimensionen als 50 Cent bis 1€.

    Zitat

    Original geschrieben von peeck
    Tja, Minderjährige zahlen gerne etwas mehr für eine Paysafecard.


    Mit dem Account von Mama, Papa, Opa oder Oma keine Problem.


    GP


    Was ist dabei das Motiv? Die PSC kann sich jedes Kind an entsprechenden Automaten ziehen...


    Oder wird die PSC verprasst und sich hinterher auf den Standpunkt gestellt, dass vom gesetzlichen Vertreter die Genehmigung des Kaufs verweigert wird und die Zahlung für die PSC zurückgefordert?

    Moin,



    bei ebay gehen Paysafecards regelmäßig deutlich über dem Nominalwert weg, z.B. 10€ PSC für 15€, 50€ PSC für 65€.


    Nun sind ja PSC kein knappes Gut und anonymer als beim Kauf an der Tanke mittels Barzahlung ist der Kauf bei ebay sicherlich auch nicht.


    Hatte die Frage neulich schon mal im Kleinkramfragenthread gestellt und als "Lösungsvorschlag" die geplanten Änderungen am Geldwäschegesetz (vgl.: http://www.heise.de/newsticker…-vor-dem-Aus-1269409.html) genannt bekommen. Meiner Meinung ist das aber nicht die Erklärung, dafür sind die Summen viel zu gering.


    Andere Stimmen sehen die PSC als beliebtes Gut für Paypalkonten- und Bankkontenfischer (vgl.: http://www.boerse.bz/talk/off-…ueber-wert-verkaufen.html)


    Erstaunlicherweise gehen aber auch PSC-Angebot ohne Paypal als Zahlungsmethode ebenso "gut" weg.


    Siehe etwa: http://cgi.ebay.de/Paysafecard…543932015?pt=Gutscheine_1


    Dort sieht man auch anhand der Bewertungen recht gut, dass die Dinger wohl nicht von dubiosen Osteuropäern gekauft worden sind.


    Kennt jemand das Geheimnis? ;)

    nec-e808: Ich verstehe deine "Taktik" nicht. Wesentlich sinnvoller ist es doch, JETZT feststellen zu lassen, ob und inwieweit ein Mangel am Boden vorliegt. Da du dies vermutest, sollte man den Mangel jetzt beutachten sowie beheben lassen und nicht später. Jetzt sind noch keine Möbel drin, später müssen sie raus und wieder rein. Kommen Möbel rein, sind die Dellen u.U. vorübergehend weg oder kommen woanders wieder zum Vorschein.


    Ggf. bis zum Abschluss der Arbeiten die Möbel woanders im Haus unterstellen oder auf Kosten des Vertragspartners einlagern lassen .


    Auch wenn es dem Auftraggeber grds. freisteht, mit der Geltendmachung etwaiger Mängelrechte bis zum Eintritt der Verjährung zu warten, macht dies die Durchsetzbarkeit nicht besser.


    Ich würde den Vertragspartner auf deine Bedenken ansprechen und noch vor dem Einzug auf seine Kosten einen Fachmann bzw. Sachverständigen den Boden ansehen lassen. Mit einem Verweis auf die höheren Mängelbeseitigungskosten für den Fall der Nachbesserung nach Einzug sollte er damit einverstanden sein.

    Wenn Vodafone der Verkäufer des Handys ist, bestehen ggf. Ansprüche aus kaufvertraglicher Sachmangelhaftung gegen Vodafone aus abgetretenem Recht des Erstkäufers.


    Mit einer Garantie hat Vodafone nichts zu tun. Wenn dann gibt HTC als Hersteller einer Haltbarkeitsgarantie, die man auch als nicht ursprünglicher Käufer in Anspruch nehmen kann (eigene Erfahrung).