Wie Recht du hast, habe eben für 1.146g Rinderrouladen auch verdammt pauschale 17,08€ gezahlt ![]()
Die werbliche Ankündigung des Produkts als "o2-Netz-Flat" kann von einem situationsadäquat aufmerksamen Durchschnittsverbraucher nur dahingehend verstanden werden, dass mit Entrichtung des produktbezogenen Entgelts von 4,99€/Monat die zeitlich unbegrenzte Telefonie in das Netz von o2 pro Monat abgegolten ist.
Vgl. zur Verkehrsauffassung des Begriffs Flat(rate) nur Hanseatisches OLG, Urteil vom 06.07.2006 - 3 U 234/05:
Zitat1. Maßgebend für die Beurteilung einer Werbeaussage nach § 5 UWG ist das Verständnis des angesprochenen Verkehrs. Bei Dienstleistungen des täglichen Bedarfs, die sich an die breite Öffentlichkeit wenden, sowie deren Kosten ist hinsichtlich des Verkehrsverständnisses die durch die Werbung vermittelte Vorstellung eines situationsadäquat aufmerksamen Durchschnittsverbrauchers maßgebend (BGH GRUR 2002, 550 (552) Elternbriefe; BGH WRP 2003, 275 – Thermal Bad), der die Werbung mit dem Wissen und den Erfahrungen eines durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers zur Kenntnis nimmt (BGH GRUR 2004, 244 (245) – Marktführerschaft; BGH WRP 2005, 480 – Epson Tinte).
2. Ausgehend von dem allgemeine Wortsinn wird die Bezeichnung "Flatrate" bzw. "FlatratePlus" von den angesprochenen Verkehrskreisen als Pauschaltarif verstanden, nach dem die Internetnutzung regelmäßig zeit- und/oder volumenunabhängig abgerechnet wird.