Im November wird wohl das große Stöhnen kommen:
http://www.spiegel.de/wirtscha…ice/0,1518,761773,00.html
Die Tendenz zu höheren Prämien gab es ja letztes Jahr schon.
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Im November wird wohl das große Stöhnen kommen:
http://www.spiegel.de/wirtscha…ice/0,1518,761773,00.html
Die Tendenz zu höheren Prämien gab es ja letztes Jahr schon.
ZitatOriginal geschrieben von MarianP
Die Rückversandkosten bei einem Widerruf im Rahmen eines Fernabsatzvertrags müssen per Gesetz nur vom Käufer getragen werden, wenn die zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt und die Gegenleistung bereits erbracht wurde (siehe § 357 II BGB S. 3). Es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
Schönes Durcheinander hier.
Nach dem Gesetz muss der Käufer überhaupt keine Rückversandkosten tragen. Das Gesetz ermöglicht nach den oben genannten Bedingungen dem Unternehmer lediglich, dem Verbraucher vertraglich, also durch gesonderte Vereinbarung etwa per AGB die Kostentragungspflicht aufzuerlegen. Die Tragung der Rücksendekosten ist also auch bei einem Warenwert bis 40€ nur fakultativ und nicht obligatorisch.
Die Kostentragungspflicht hinsichtlich der Hinsendekosten hat überhaupt nichts mit dem Warenwert zu tun und liegt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (immer) beim Unternehmer.
@Buchlieferung: Am Abend des 07.05. (direkt bei Amazon) bestellt mit 9-12 Tagen Lieferzeit, heute ging es in den Versand. Soviel dazu ![]()
ZitatOriginal geschrieben von Robert Beloe
Ja, wer über einen längeren Zeitraum jeden Tag (!) mehr als zwei Stunden mobil (!) telefoniert, sollte mE schon mal in sich gehen. Aber das ist nur meine persönliche Auffassung, die man teilen kann oder auch nicht. Wie man zu so einem privaten Telefonieverhalten steht, hat auch nichts damit zu tun, dass o2 das Recht zur Kündigung hat - und, oh Schreck, sogar davon Gebrauch macht.
Wie gesagt: nicht nett, aber legitim und legal.
Kennst du Frauen? Kennst du Fernbeziehungen? Kennst du Nutzer, die gar keinen Festznetzanschluss mehr haben?
Beim Vorgehen o2s mit der Verletzung subjektiver Rechte zu argumentieren ist unbestritten der falsche Weg.
Vielmehr geht es doch darum, dass hier ein gemeinschädliches Verhalten vorliegt, indem o2 m.E. unlauter mit dem Begriffen "Flatrate", "sorglos" und "unbegrenzt" auf Verbraucherfang geht. o2 wirbt mit Tarifmodalitäten, die es faktisch nicht bzw. nur für einen sehr kurzen Zeitraum (eben bis zum Wirksamwerden der ordentlichen Kündigung seitens o2) gibt.
Zweifellos sind hier Gesetzgeber und /oder die Rechtsprechung gefragt, diesem Treiben ein Ende zu setzen. Es müssen Rahmenbedingungen für die zulässige Nutzung gegen pauschales Entgelt beworbener Dienstleistungen her.
~133 Minuten täglich am Handy = Poweruser = Leben am Mobil-Telefon verbringen?
Du bist lustig...
Die GS-SMS sind wohl schon wieder passé? Auch der Zähler scheint wieder eingefroren?
TK auf jeden Fall mit 0€ SB, alleine wegen Marder, Steinschlag und sonstigen häufigen Kleinschäden.
Dass der Rabattschutz nur versichererintern wirkt, ist dir bewußt? D.h., willst du nach einem rabattschutzgepufferten Schaden zu einem billigeren Versicherer wechseln, meldet dein Alt-Versicherer die eigentliche SFK an den Neu-Versicherer weiter, du zahlst also i.d.R. später die Zeche.
PS:
Warum spricht o2 den bösen Nutzern keine Änderungskündigung aus? Ab 01.07.2011 telefonieren Sie im neuen o2o Special, kein störender Airbag mehr ab 600€ Umsatz, schonen Sie die Umwelt, indem Sie nicht übermäßig viel telefonieren. Und das für günstige 15 Cent pro Minute oder SMS.
Könnte helfen die Kundenzahlen zu halten...
Evtl. will man auch nur medienwirksam zurückrudern? Wir nehmen die Wünsche unserer Kunden ersnt - wie zuletzt 1&1 mit der All-Net-Flat im April.
Nein, ist ja eine ordentliche Kündigung.
Bist du sonst "negativ" bei o2 aufgefallen?
ZitatOriginal geschrieben von AlfredENeumann
Es gibt auf der o2-Seite KEINE Verweise auf eine Flat beim o2.
Nur bei dem Tarif "Mobile-Flat" wird von einer Flatrate gesprochen.
Wenn du einen Handyvertrag mit Google abschliesst, bitte.
Meinen Handyvertrag hab ich mit o2 laufen und es gelten die beim Abschluss lautenden AGBs die auf der Internetseite von o2 eingesehen werden können.
Und was ist das?
Zitat
Mit o2o sind Ihnen darüber hinaus 15% Rabatt auf die Telefonrechnung sicher – und zwar Monat für Monat! Gerade Vieltelefonierer profitieren vom o2 Kosten-Airbag, der o2o ab 51,- € im Monat kurzerhand in eine Flatrate für unbegrenzte Telefonate und SMS umwandelt. Weitere Details zu den Tarifen und Gutschriften finden Sie wie immer im o2 Online-Shop.
http://www.o2online.de/handys/blog/page/2/?s=unbegrenzt
Im Übrigen:
http://www.google.de/search?hl…ine.de&aq=f&aqi=&aql=&oq=
http://www.google.de/search?hl…ine.de&aq=f&aqi=&aql=&oq=
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungens (arbeitestet du bei o2, die nennen die nämlich auch AGBs?) bezeichnet man das Konstrukt übrigens als ein "Mobilfunkdienstleistung, die nach Erreichen einer bestimmten Entgeltsumme für einen bestimmten Zeitraum ohne Berechnung verwendet werden kann".
Und wenn o2 böse ist, weil der Kunde sich auf den Airbag verlassen möchte, dann kommen nette Briefe mit der Überschrift "Missbräuchliche Nutzung der o2-Genion Flatrate".
http://www.google.de/search?hl…e+o2+o&aq=f&aqi=&aql=&oq=
o2 macht es seinen Fangirls aber auch schwer ![]()
Der Schuster ist halt doch nur ein Airbag-Versager und Fehlzünder ![]()