Beiträge von Dauerposter

    Ich glaube, dass der Hund eher bei der Quelle der Karte zu suchen ist (so habe ich einen Beitrag hier in Erinnerung, ich glaube flatty hatte mal was dazu geschrieben).


    Fazit war meiner Erinnerung nach, dass die Telekom bei Karten aus massenweisen Affiliate-Geschäften gerne einen "Betrugsverdacht" unterstellt.

    Aufgeladen via original T-Mobile Voucher Aufladenummer (kein Clever- oder sonstiges Bonusguthaben, 6€ stammen aus Änderungen in "Mein T-Mobile", da noch die Verkäuferemailadresse hinterlegt und ein Fehler in der Anschrit vorhanden war).



    Woher ich die Voucher habe, und was ich dafür bezahlt habe, hat die Telekom nicht zu interessieren.


    Die haben meinen Namen und eine Ausweiskopie. Vertippt man sich bei der Code Eingabe oder ist ein Voucher bereits verbraucht, wird er nicht aufgeladen. Oder glaubt die T immer noch an Cash-Code-Generatoren, die mal anno 2000 modern waren?


    Man stelle sich mal vor, man müsste im Geschäft vor Ort zu vorgelegten (Geschenk)gutscheinen Rede und Antwort über deren Herkunft und Anlass geben, sowie die Kaufquittung dazu vorlegen.

    Zitat

    Original geschrieben von crooks
    Nein. Sie kann nicht zeitgleich eingebucht sein.


    Als ich die Konstellation letzten Sommer getestet habe, war es ohne Weiteres möglich, beide Karten parallel zu nutzen, wenn mit einer telefoniert und der anderen (nur!) gesurft wurde. Ein Problem gab es nur bei eingehenden Anrufen, da hat es tlw. beide Karten "zerschossen".

    Habe eine Xtra samt aller Kündigungsformalia und Auszahlungsanweisung nach Bonn geschickt, deren Guthaben zuletzt gut 200€ betrug.


    Nach knapp zwei Wochen erhielt ich nun einen Liebesbrief aus Bonn, dass meine Mitwirkung nötig sei und man nur auszahlen könne, sofern ich die (nicht vorhandenen) Voucherbelege samt Kaufquittungen (!) nach Bonn schicken würde.


    Da evtl. schon Erfahrungen diesbezüglich bestehen, wollte ich nachfragen, ob diese Allüren der Telekom im Diskussionswege zu beseitigen sind, oder ob das vergebene Liebesmüh' wäre, und das Standardprogramm (Mahnung - RA-Schreiben bzw. gleich gerichtliches Mahnverfahren) erfolgsversprechender ist?



    PS: Die Karte wurde bei ebay erworben, und zwar von einem der Verkäufer, die die Karte mit ihrer Kreditkarte auf den Namen des Käufer bei T-Mobile kaufen (und dann wohl im Hintergrund über Zanox & Co. ihren Profit machen). Komischerweise wurden gleich zwei Karten geliefert, obwohl nur eine gekauft worden war (der Verkäufer schrieb dann noch, man dürfe die zweite ausnahmsweise behalten, wohingegen ich da eher ein System hinter vermute)

    Zitat

    Original geschrieben von bungee1
    Wäre es dann nicht sinnvoller mal in der Sparkasse zu fragen anstatt hier zu posten?


    Du erwartest nicht ernsthaft, dass das 0815 Schalter- und Hotlinepersonal über IT-bezogene Dinge Bescheid weiß?


    Den "Fehler" habe ich bereits gemeldet, der Hotlinedame war nichts darüber bekannt, man gibt es an die IT weiter.


    PS: Deinem Motto nach kann TT eigentlich einpacken. Wenden wir uns alle vertrauensvoll an T-Mobile, Vodafone, E-Plus, o2, Apple, Nokia, HTC & Co. ;)