Beiträge von Dauerposter

    Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Das sind Automaten, die keine Auszahlungen leisten, sondern nur Kunden mit Onlinekonten die Möglichkeit geben, Filialgeschäfte zu erledigen und Geld einzuzahlen. Bei uns in Berlin sind das zumeist Kombiautomaten.


    Über dem Automat steht in großen Lettern "Einzahlungen / Auszahlungen". Zudem habe ich ja zwei Mal Geld ausbezahlt bekommen.


    EDIT: Der betreffende Automat von heute ist übrigens der einzige in der Filiale.

    Hier in meiner Region (südliches Bayern) werden zur Zeit viele GA der Sparkasse durch neue Modelle ersetzt.


    Heute ist mir (als Sparkassenkunde) nun zum dritten Mal etwas Komisches mit diesen neuen Dingern passiert: Es fehlt einfach die Anzeige "Auszahlung".



    Das Ganze sieht dann so aus:



    Beim ersten Mal, als dieses Problem auftrat, dachte ich meine Augen lassen mich im Stich. Ich hatte einen Freund dabei, der die Auszahlungsmöglichkeit auch nirgends finden konnte. Ich hatte damals einfach auf "Kontostand" gedrückt, dann auf Abbrechen. Nach erneutem Einschieben der Karte war die "Auszahlungstaste" dann plötzlich richtig belegt, und ich konnte Geld abheben.


    So ging das auch beim zweiten Mal.


    Heute jedoch half auch das nichts, ebensowenig wie das Rumspielen mit den anderen Funktionen. Habe es dann noch mit der Karte meiner Frau probiert, selbes Spiel.


    Insbesondere erscheint nirgends auf dem GA eine Störungsmeldung (wie sonst üblich, z.B."Im Moment keine Auszahlungen möglich", auch ausgehängt ist nichts). Die Tatsache, dass es die beiden ersten Male auch relativ einfach "überbrückt" werden konnte lässt mich auch nicht an eine Störung des Zahlungsverkehrs glauben, sondern eher an einen Softwarefehler der neuen Automaten.


    PS: Am Kontostand liegt es definitiv auch nicht, der ist im Haben ;)


    Noch jemand dieses "Problem"?

    Zitat

    Original geschrieben von Sliders
    Ne, explizit nich. Macht man ja auch nicht.


    Doch, das macht man.


    Wenn du das nächste mal etwas kaufst, und die Ware erhältst, ohne dafür in Vorleistung zu gehen und nicht Zug-um-Zug gegen Bezahlung, lies dir mal die AGB des Verkäufers durch.

    Eigentum dürfte er schon längst erworben haben, das geschieht durch Einigung über den Eigentumsübergang und Übergabe der Sache und hat nichts mit der Bezahlung des Kaufpreises und ganz generell nichts mit dem Schicksal des Kaufvertrags zu tun.


    Mit einfach Mitnehmen ist also nichts.


    Etwas anderes gilt, sofern unter der auschiebenden Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung (=Eigentumsvorbehalt) übereignet worden ist.