Beiträge von Dauerposter

    Zitat

    Original geschrieben von 1ego1as
    a) Oder für Arbeitnehmer einmal am Tag abends, vorm Zubettgehen.


    Das hängt immens von der Größe der Schafherde ab. Schon bei geringer Population wird so schnell die Weide zu klein.


    PS: Ich meine nicht die Schafe, die manch einer zum Einschlafen zählt.

    So, mein Leo ist aus der Reparatur zurück. Ging fix und seitdem läuft er. Hautplatine getauscht.



    Eine Frage: Ich habe keine Möglichkeit gefunden, einen WLAN-Key beim Einrichten des WLANs auf dem HD2 via copy & paste einzufügen. Ich habe den Key aus einer .txt auf dem HD2 herauskopiert, er lässt sich aber nicht einfügen.


    Da in meinem Key leider zwei Zeichen stecken, die die Tastatur des HD2 nicht kennt, komme ich nicht mit dem HD2 in mein WLAN. Und da der Key in in einem guten Dutzend Clients steckt, bin ich nicht scharf, ihn zu ändern.

    Meine Meinung über Paypal ist mittlerweile eine bessere geworden: Hatte in letzter zwei Betrugs- und einen Versandverlustfall, der Käuferschutz klappte jeweils einwandfrei. Wobei das natürlich die einfachere Variante ist im Vergleich zu mangelhafter Ware.


    Aktuell hatte ich einen Käuferschutzantrag gestellt, weil der Verkäufer einer recht teuren Ware einen Tag nach PP-Zahlung gesperrt wurde und sich nach meiner Recherche herausstellte, dass er sich der Identität eines unbeteiligten Dritten bedient hatte (Sache ist mittlerweile bei der Kripo). Die Ware bliebt dann auch aus.


    Über Umwege bin ich auf die wahre Identität des Verkäufer gekommen und konnte diesen kontaktieren und entsprechenden "Druck" aufbauen.


    Nun ist es so, dass die Ware am bei mir ankam (nicht an die gewünschte (Paypal)Lieferadresse) und soweit alles in Ordnung zu sein scheint (werde noch weitere Prüfungen anstellen, nicht dass es Diebesgut ist). Allerdings lag die Rechnung eines großen Konzerns bei, ausgestellt auf die wahre Identität des Verkäufers.


    Fast zeitgleich hat PP den Konflikt zu meinen Gunsten gelöst und mir Kaufpreis + Porto erstattet.


    Sollte sich die Ware als vertragsgemäß erweisen, soll der Verkäufer auch sein Geld (wieder)bekommen, ggf. gemindert wegen meiner Bemühungen.


    Der Verkäufer hat die Ware versichert verschickt, könnte also PP nachweisen, dass er geleistet hat.


    Wie läuft die Sache nun weiter, hat da jemand Erfahrungen. Wenn der Verkäufer sich an PP wendet (wovon ich ausgehe), und den Versand nachweisen kann, belastet dann PP mein Konto wiederum mit der KS-Gutschrift?


    Ich will nämlich nicht an den Verkäufer leisten, um dann ggf. nochmal von PP in Anspruch genommen zu werdne.