Viele Karten im Angebot, was aber sicherlich auch am free-listing-day liegt.
Mir wäre es zu blöd, beim derzeitigen Chaos Karten zu verkaufen oder auch zu kaufen. Da ist Ärger vorprogrammiert...
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Viele Karten im Angebot, was aber sicherlich auch am free-listing-day liegt.
Mir wäre es zu blöd, beim derzeitigen Chaos Karten zu verkaufen oder auch zu kaufen. Da ist Ärger vorprogrammiert...
In der Bucht herrscht derzeit Abwrackstimmung.
Und einer ist auf Dummenfang:
Kündigung geht zu bis zum dritten Werktag im Februar.
Nächster Monat: März
Übernächster Monat: April
Ablauf des übernächsten Monats: 30. April 24 Uhr.
Siehe 7 Beiträge über deinem letzten ![]()
Hast wohl beck-online.de in deinen bookmarks
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Soviel dämliches Gelabere könnten selbst zwei VB+-Examina seriöser Bundesländer nicht mehr retten ![]()
Du hast anscheinend nicht verstanden, dass die vertragsmäßige Begleichung sämtlicher NK-Vorauszahlungen im Regelfall noch lange nichts am Sicherungsbedürfnis des Vermieters ändert.
ZitatOriginal geschrieben von Mephisto
Bitte, Du als jemand, der mit schönster Regelmäßigkeit alle anderen der Halbgarheiten bezichtigt, BITTE befass' Dich erstmal mit a) dem Sachverhalt und b) den Modalitäten einer Kaution.
Wenn Miete & NK-Zahlungen alle geleistet sind, die Renovierung ausweislich Vertrag eindeutig ausgeschlossen wurde und bei der Übergabe keine Mängel festgestellt werden konnten (in einer Wohnung, die unrenoviert übernommen wurde gar nicht mal soooo unwahrscheinlich), worauf gründet sich dann Deiner höchst profesionellen Einschätzung nach das Recht, die Kaution vorerst einzubehalten?
... auf dem Sicherungsbedürfnis für etwaige Nachforderungen noch nicht abgerechneter Betriebskosten nach Ende des Mietverhältnisses.
Woher sollen wir das wissen? Das hängt von der Vereinbarung ab, die du dahingehend triffst.
In solchen Fällen kann die Kaution nur anteilig, d.h. etwa in Höhe der zu sichernden Forderungen einbehalten werden, nicht automatisch vollständig.
@TE: Auch wenn der Vermieter ganz offensichtlich ein Depp ist, würde ich jetzt den Gang zum RA oder hilfsweise Mieterverein samt entsprechendem Schreiben anraten. Ansonsten verlagert sich der Streit zu 99% auf die Kautionsrückszahlung, da kann man ggf. jetzt schon die Weichen stellen.